Verwendung der Fördergelder „Soziale Stadt“ für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM
4754 entstanden aus Vorlage:
OF 298/15 vom
10.11.2015 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale
Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring
Mit Förderbescheid des Landes
Hessen wurden Mittel in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms
"Soziale Stadt" sowie ergänzender Begleitförderung durch den Magistrat und den
Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro, zur
Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und
sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach
befindliche Wohnsiedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring bereitgestellt. Der
Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und
neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können.
Sie dient auch einer besseren Verständigung und dem Zusammenleben der Menschen
aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet
unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene
Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort
benennen können. Neben der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und dem vor
Kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort
auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen
Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die
Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel
begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu
beteiligen. Der Magistrat wird zudem
aufgefordert, beginnend ab Ende 2016, alle zwei Jahre über den Sachstand,
welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt beziehungsweise finanziert
wurden, zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.03.2016, ST 489
Aktenzeichen: 61 0