Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.09.2015, OA 663 entstanden aus Vorlage:
OF 286/15 vom
02.09.2015 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet
Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen
Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische
Wohnsiedlungen wie beispielsweise dem Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung
von der zukünftigen, vom Land Hessen wiedereingeführten
Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt
wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren
Einkommensgrenze. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine
positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu
befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender
Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigten Mietergruppe
einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter ersetzt
werden und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der
damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und GRÜNE in der Landesregierung
beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zugunsten des sozialen Wohnungsbaus
die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine
maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in
attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben wird. Jedoch in Siedlungen mit
vielfältigen Problemlagen und einem hohen Anteil von Sozialwohnungen kann diese
Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der
Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des
Ben-Gurion-Ringes bzw. im Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das
Bevölkerungsniveau nicht kippt. Es ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und
durch stetige gute Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Am Bügel und der
Wohnungsbaugesellschaft GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern.
Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger
Weg beschritten. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der
Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der
Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 288
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 663 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung);
CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 663 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und RÖMER (=
Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) REP (= Annahme) Stv.
Krebs (= Enthaltung) 46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 30
Beschluss: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP (=
Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv.
Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6542, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 64 3