Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude
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Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 39/15 vom 23.08.2016
Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring - sind Teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt worden, sogenannte Fuchslöcher, die unter dem Boden für den Abgasabzug dienten. Diese kleinen Tunnel bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zurzeit für sogenannte Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten (besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument der Ziegelei auf öffentlichem Gelände präsentiert werden können. Die GWH, zurzeit Eigentümer des Geländes, steht der Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst. Daher ist ein rasches Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des Geländes gesichert (circa zwei Meter, Durchmesser etwa 40 bis 50 Zentimeter). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. Weiterhin soll eine Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichem Gelände ermöglicht werden, sofern dies nicht auf dem Gelände der GWH erfolgen kann. Eine Präsentation des gesichteren Teils des Fuchslochs ist zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, die Kosten für die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Ein Bereich am Bügelweiher sollte für die Lagerung der Betonsäule vorgesehen werden, um diese dort als eine Art "Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen Hinweisstele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Beratung im Ortsbeirat: 15