Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM
568 entstanden aus
Vorlage: OF 39/15 vom
23.08.2016 Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am
Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 894 -
Ben-Gurion-Ring - sind Teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt
worden, sogenannte Fuchslöcher, die unter dem Boden für den Abgasabzug dienten.
Diese kleinen Tunnel bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck
noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zurzeit für sogenannte
Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien
am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten
(besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument
der Ziegelei auf öffentlichem Gelände präsentiert werden können. Die GWH, zurzeit Eigentümer des Geländes, steht der
Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst.
Daher ist ein rasches Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem
gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des
Geländes gesichert (circa zwei Meter, Durchmesser etwa 40 bis 50
Zentimeter). Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu
sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei
ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. Weiterhin soll eine
Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichem Gelände ermöglicht werden, sofern
dies nicht auf dem Gelände der GWH erfolgen kann. Eine Präsentation des gesichteren Teils des
Fuchslochs ist zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, die Kosten für
die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Ein Bereich am Bügelweiher sollte
für die Lagerung der Betonsäule vorgesehen werden, um diese dort als eine Art
"Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen
Hinweisstele. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat:
15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15
am 13.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR
15 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR
15 am 19.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
15 am 23.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
15 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
15 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert. c) Der Ortsvorsteher
wird in diesem Zusammenhang gebeten, beim Magistrat in Erfahrung zu bringen,
welche Gründe für die Verzögerung vorliegen und wann mit einer Stellungnahme
zu rechnen ist. Abstimmung: Einstimmige
Annahme 16. Sitzung des OBR
15 am 26.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR
15 am 16.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR
15 am 13.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung SPD 23. Sitzung des OBR
15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die
Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme Aktenzeichen: 61 0