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Meine Nachbarschaft: Friedrich-Stampfer-Straße

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kfz-Stellplätze in Bonames

04.05.2021 · Aktualisiert: 06.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 61 entstanden aus Vorlage: OF 20/10 vom 20.04.2021 Betreff: Kfz-Stellplätze in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann, wo und von wem in Bonames unter anderem im Bereich der Hugo-Sinzheimer-Straße, Friedrich-Stampfer-Straße und Theodor-Thomas-Straße mehr Stellplätze, gegebenenfalls Quartiersgaragen, zur Verfügung gestellt werden können; 2. wann das stadtweit vorgesehene Anwohnerparken schnellstmöglich auch in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 eingerichtet werden kann; 3. wann und wo diesbezüglich Elektroladestationen errichtet werden können. Begründung: Die Stellplatzsituation insbesondere in Bonames ist leider seit geraumer Zeit nennenswert überlastet. Da bekanntlich in den außenliegenden Stadtteilen auf das Auto kaum verzichtet werden kann, der ÖPNV auf Jahre ausgereizt ist und für die Offenhaltung der Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sowie Müllabtransporte bereits Abschleppdienste unterwegs sind, besteht das dringende Erfordernis, weitere Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1592 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 330 Antrag vom 16.05.2022, OF 338/10 Anregung vom 31.05.2022, OA 201 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

22.04.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Bonames

23.02.2021 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2021, OF 1153/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks am Kinderzentrum Theodor-Thomas-Straße aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag i.H.v. bis zu 7000 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit der Leitung des KiZ sowie dem Bonameser Kinderbeauftragten errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese sollen nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Vor Ort ist bereits ein konkreter Standort avisiert. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 520 2021 Die Vorlage OF 1153/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Den mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen

06.01.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1545/1 Betreff: Den mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass der mittlere Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benannt wird. Begründung: Der am 28. April 1908 in Zwittau geborene und am 9. Oktober 1974 verstorbene deutschmährische Unternehmer Oskar Schindler bewahrte - historisch vielfach belegt - während des Zweiten Weltkrieges gemeinsam mit seiner Frau Emilie mit Herz, Mut, List und Chuzpe etwa 1.200 bei ihm angestellte jüdische Zwangsarbeiter vor der sicheren Ermordung in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten. Der Staat Israel erklärte im Jahre 1993 Oskar Schindler für die Rettung der Zwangsarbeiter zum Gerechten unter den Völkern. Im selben Jahr setzte der amerikanische Filmregisseur Steven Spielberg mit seinem Film Schindlers Liste ein filmisches Denkmal. "Wer nur ein einziges Leben rettet, rettet die ganze Welt" - dieser aus dem Talmud stammende Spruch ist eingraviert in den Ring, den die von ihm geretteten Juden Oskar Schindler als Geschenk übergaben. Aus echtem Zahngold gemacht, war der Ring am Kriegsende das Einzige, was sie besaßen, um Schindler zu danken. Zu den von ihm geretteten und oft sogenannten "Schindlerjuden" gehören unter anderem der spätere Richter am Obersten Gerichtshofes Israels Moshe Bejski (verstorben 2007) und die Eltern des Frankfurter Rechtsanwalts, Politikers und Publizisten Michel Friedman, der die Benennung eines Platzes im Zentrum Frankfurts ausdrücklich begrüßt. Genauso wie Ursula Trautwein, die seinerzeit mit ihrem Mann, dem evangelischen Propst Dieter Trautwein, Oskar Schindler in Frankfurt wiederentdeckte und sich dafür einsetzte, sein Wirken bekannt zu machen. Nach ihren eigenen Worten war sie "wohl die Letzte, die Oskar Schindler näher kannte". Schließlich wird die Benennung auch von der Jüdischen Community Frankfurts befürwortet. Der Entwicklungsprozess Oskar Schindlers von einem anfänglichen Mitläufer, der - wie unzählige andere - als Geschäftsmann finanziell und gesellschaftlich vom Holocaust profitieren wollte zum beherzten Retter ("vom Saulus zum Paulus") steht auch als hoffnungsvolles Beispiel dafür, dass es nie zu spät ist, das Richtige zu tun, Zivilcourage zu zeigen, zu handeln und sich einzumischen. Und damit für eine Haltung, die leider heute wieder mehr denn je gefragt ist, im Großen wie im Kleinen. Und nicht zuletzt dafür, dass einzelne Menschen auch gegen Widerstände etwas bewirken können im komplizierten Räderwerk des Großen und Ganzen. Trotz seiner Heldentaten erinnert Frankfurt am Main - wiewohl eine Stadt mit einer langen jüdischen Tradition und einer überaus lebendigen Jüdischen Community - außer mit einer leicht zu übersehenden Bronzetafel am oben genannten letzten Wohnsitz Schindlers "lediglich mit einer Kleinstraße am Ortsrand" an Oskar Schindler. Dies würdigt seine Verdienste nicht annähernd und ist zudem unserer Mainmetropole mit seiner multikulturellen Vielfalt als deutsche "Melting-Pot" und seiner internationalen Tradition, die sich immer wieder darin äußert, dass hier Rassismus und Antisemitismus öffentlich stets mit aller Entschiedenheit entgegen getreten wird (wie etwa die gescheiterte Fragida-Demonstrationen im Jahr 2015 eindrücklich belegen) nicht angemessen. Es ist an der Zeit, dass Oskar Schindler mitsamt seiner zutiefst humanistischen Haltung, mit seiner Mitmenschlichkeit und seinem Mut im zentralen Innenstadtbereich an prominenter Stelle ein Gedenken erhält, das seine hoffnungsvollen und selbstlosen Rettungstaten angemessen würdigt; überdies immer wieder mahnt, dass sich etwas annähernd vergleichbares wie der Holocaust niemals wiederholen darf und schließlich dazu aufruft, jeglichen immer wieder aufkommenden antisemitischen Worten und Taten jederzeit rechtzeitig die Stirn zu bieten. Dies gilt erst recht in diesen Zeiten, in denen sich - vor allem in den letzten Jahren - an mehreren Ereignissen in Deutschland deutlich zeigt, wie antisemitische Gewalt erstarkt, auch weil der Staat allzu oft versagt. [1] Seine letzten Lebensjahre verbrachte Oskar Schindler in eher einfachen Verhältnissen in einer kleinen Wohnung im obersten Stockwerk eines Wohnhauses (Am Hauptbahnhof 4) unmittelbar gegenüber dem Hauptbahnhof, von wo aus er über den Bahnhofsvorplatz blicken konnte. Einen passenderen Ort, um ihn auch in Frankfurt posthum mit einem eigenen zentral gelegenen Platz für seine Verdienste für mehr Humanität zu ehren, gibt es daher nicht. Obgleich der betreffende Platz im Eigentum der Deutschen Bahn steht, sodass letztlich nicht der Ortsbeirat über die Benennung entscheidet, wäre ein eindeutiges Votum des ansonsten für Platzbenennungen im Ortsbezirk zuständigen und demokratisch legitimierten Gremiums ein wichtiges Signal für die daraufhin vom Magistrat zu führenden Gespräche mit der Deutschen Bahn, die dieser Benennung nach Vorgesprächen ebenfalls sehr positiv und aufgeschlossen gegenüber steht. Der neue "Oskar-Schindler-Platz" wäre keine eigene Adresse und somit nicht mit weiteren Kosten verbunden. Die bereits vorhandene oben erwähnte Kleinstraße (Oskar-Schindler-Straße) am Stadtrand in Nieder-Eschbach ist nach der mehrfach geübten Praxis des Stadtvermessungsamtes keinerlei Hinderungsgrund für eine entsprechende Platzbenennung im Zentrum Frankfurts, wie das jüngste Beispiel Bertha Pappenheim zeigt, die nach einem Beschluss dieses Ortsbeirates vom September 2018 sodann im Oktober 2020 mit einem "Bertha-Pappenheim-Platz" vor dem Jüdischen Museum in der Frankfurter Innenstadt geehrt wurde, obwohl bereits am Riedberg ein Bertha-Pappenheim-Weg nach ihr benannt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21:37 Uhr bis 21:47 Uhr. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1545/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1545/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, BFF und U.B. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

27.11.2020 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1092/10 Betreff: Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die geplante integrierte Gesamtschule am Ben-Gurion-Ring einen besonderen Raumbedarf, gerade an Freiflächen und in der Umgebung, hat und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist. Begründung: Die geplante und ja bereits laufende integrierte Gesamtschule soll ein besonderes Konzept aufweisen, das den Schülern besonders viel Frei- und Bewegungsräume anbieten soll. Hierfür scheint ein ehemaliges Bürogebäude mit sehr begrenzten Freiflächen auf den ersten Blick wenig geeignet. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1842 2020 Die Vorlage OF 1092/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Halbsatz "und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist" und in der Begründung der zweite sowie dritte Satz entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1093/10 Betreff: Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr kommt, wenn die Baumaßnahmen eigentlich nur im nördlichen Teil stattfinden und ob dies abgestellt werden kann. Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern kommt es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr, was schwer nachvollziehbar erscheint, weil hier keine Baustellen sind. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bewohner vermieden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1845 2020 Die Vorlage OF 1093/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße

23.10.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6740 entstanden aus Vorlage: OF 302/15 vom 25.09.2020 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße die leer stehenden Geschäftsflächen sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes, z. B. im Rahmen eines nicht öffentlichen Teils, dem Ortsbeirat vorzulegen; 2. Gespräche mit den Eigentümern der leer stehenden Gewerbeflächen zu führen, um für inf rage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach, gegenüber dem Ikea, wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1640 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung Berner Straße

23.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6743 entstanden aus Vorlage: OF 306/15 vom 05.10.2020 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Berner Straße auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Kreisverkehr Genfer Straße/Züricher Straße, Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den Ben-Gurion-Ring), Hausnummer 119, wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z. T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und die Straße erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern genutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 205 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erwerb von Belegungsrechten

04.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1067/10 Betreff: Erwerb von Belegungsrechten Vorgang: M 126/19; Beschl. d. Stv.-V. § 4824/19; M 125/20; Beschl. d. Stv.-V. § 6451/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Begründung: Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1804 2020 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in „Werner-Waniek-Weg“

12.06.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 286/15 Betreff: Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in "Werner-Waniek-Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der geplante neue Wohnweg zwischen dem Ben-Gurion-Ring und der neuen inneren Erschließungsstraße "An der alten Ziegelei" im Bereich des B-Planes Nr. 894 entsprechend dem beigefügten Lageplan (Anlage) in oranger Farbe unterlegten Weg als "Werner-Waniek-Weg" ausgewiesen wird und ihn entsprechend zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, den vor einigen Jahren verstorbenen Werner Waniek, der Begründer der Bürgerinitiative am Bügel und langjährig engagierten Streiter für die Interessen der Menschen im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring zur allseitigen Erinnerung an sein Engagement mit einer Straßen- bzw. Wegebenennung innerhalb des Wohngebiets Ben-Gurion-Ring zu ehren. Herr Waniek hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass das lange als sozialer Brennpunkt aufgrund zahlreicher in die Jahre gekommener Wohnhochhäuser mit seinen vielen Bewohnern unterschiedlichster Kulturen und sozialem Stand sowie lange Zeit als wenig attraktives Umfeld stigmatisierte Viertel / Milieu in der öffentlichen Wahrnehmung einen besseren Ruf erhält. Mit seinen Unterstützern in der Bürgerinitiative hatte er auch seinen Anteil daran, dass sich ein besseres Verständnis zwischen den Bewohnern des Bügels untereinander entwickelte und sich die Außendarstellung des Ben-Gurions-Rings deutlich zum Positiven verbesserte. Das Engagement der Bürgerinitiative Am Bügel, welche eine deutliche Handschrift von Werner Waniek getragen hat, die auch noch bis heute nachwirkt, wurde seinerzeit dann auch von der Stadt Frankfurt am Main mit der Verleihung der Bürgermedaille an die Initiative gewürdigt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat nun im Nachhinein eine gesonderte direkte Ehrung von Werner Waniek in Form einer Wegebenennung im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring als eine angemessene Anerkennung für dessen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz vor. Anlage 1 (ca. 507 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wird bis zur Sitzung am 23.10.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach

01.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 254/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach Seit einigen Jahren (2014/2015??) wurden die städtischen Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen nicht mehr oder nur gering erhöht. Gleichzeitig mussten diese aber die stetigen tariflichen Erhöhungen der Personalvergütungen aus diesen Zuwendungen tragen. Dies wirkt(e) sich im Personalbereich der betriebenen Einrichtungen aus, besonders bei den sozialen Einrichtungen im Bereich des Wohngebietes am Ben-Gurion-Ring (wie Kinderhaus, Jugendhaus, ev. Familienzentrum Regenbogen, Jobscouts und weitere). So musste dort Personal abgezogen oder umgeschichtet und/oder Öffnungszeiten reduziert werden. Da diese Einrichtungen aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität des Wohnbereiches bieten und somit verlässlich sein müssen, müssen die betreibenden freien Träger baldigst wieder in die Lage versetzt werden, den für ihre Arbeit notwendigen Personalumfang wieder herzustellen. Durch die angedachte Erhöhung der Zuwendungen um zwei bis drei Prozent im Haushalt 2020/21 wird die aktuellen Situation zwar nicht weiter verschlechtert, aber auch eine Verbesserung wird nicht erreicht. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Zuwendungen an die freien Träger sozialer Einrichtungen für deren Einrichtungen in Nieder-Eschbach werden im Haushalt 2020/21 jährlich um circa fünf Prozent erhöht in den folgenden Haushalten weiter derart erhöht, dass die Personalkosten neben der jährlichen tariflichen Erhöhung bis 2024 wieder die bis 2014/15(?) übliche Abdeckung erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 12 2020 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern!

25.10.2019 · Aktualisiert: 06.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 09.10.2019 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring) ein gelbes Blinklicht in Richtung Berner Straße bei "KfZ-Verkehr Rot/Fußgänger Grü n" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstraße als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring

25.10.2019 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 240/15 vom 08.10.2019 Betreff: Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes des Ben-Gurion-Rings regelmäßig nach Nutzung der Fußgängerampel über den Ben-Gurion-Ring überquert, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen, u. a. die Firmen Sunflower und McDonald's. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird diese jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Autos durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20 bis 30 Metern bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1929 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1026 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

09.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 01.08.2019 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus dem Jahr 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage täglich arbeitsbedingt nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewiesen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der Kfz-Verkehr ist an dieser Stelle tagsüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll jedoch zeitnah in diesem Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-Gurion-Ring mit der Seniorenanlage BGR 20. Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus sowie die Einkaufmärkte ALDI und Lidl, eventuell weitere wichtige Anlaufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring

07.05.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4564 entstanden aus Vorlage: OF 744/10 vom 17.04.2019 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen insbesondere für den Sport (ungedeckt) in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende - auch gemeinsame - Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium soll die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, sodass sich im weiteren Umfeld das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames

19.03.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 716/10 vom 04.03.2019 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah 1. die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; 2. die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring

26.10.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3840 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 04.10.2018 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße Ben-Gurion-Ring ein neues, aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 - Ben-Gurion-Rings ist in das Verkehrskonzept einzubeziehen und mit zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er-Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden, um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30 Prozent öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mindestens 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von circa 25.000 Euro gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort einen Parkplatz leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und Abstellmöglichkeiten für deren Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing-Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 15

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord

15.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 362/12 Betreff: Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ab welchen Schuljahren, mit wie vielen Zügen und ggf. mit welchem fachlichen Profil die folgenden avisierten weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen werden: - Gymnasium im Mertonviertel - Integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Begründung: Die genannten Schulprojekte sind bislang nicht genauer terminiert, stellen aber für Kinder und Jugendliche aus Kalbach-Riedberg und den anderen Stadtteilen der Bildungsregion Nord eine dringend benötigte Erweiterung des weiterführenden Schulangebots im Norden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2018 Die Vorlage OF 362/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring

10.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 174/15 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht u.a.: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezenentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leerstehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geföffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrag wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: Wo genau sollt die Schule entstehen? Welche Größenordnung soll die Schule haben (zB Schülerzahl) Wo soll die Turnhalle errichtet werden? Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag laufen? Welche laufenden Kosten entstehen? Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle ect) entstehen. Welchen Einfluß wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen. Ist die Maßnahme mit dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" abgesprochen. (mit welchem Ergebnis?) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2018 Die Vorlage OF 174/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fragen 2. um das Wort Zügigkeit in der Klammer ergänzt wird, 4. das Wort "ist" durch das Wort "wird" ersetzt wird, 10. Die Frage "Ist die Maßnahme mit dem Beirat der Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring abgesprochen?" durch die Frage "Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?" ersetzt wird und dass der Antrag mit folgendem Wortlaut abgeschlossen wird: "Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates, die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes)

04.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 172/15 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der nächsten Verkehrsbegehung mit Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring prüfen und im Zustimmungsfalle durchführen zu lassen. Begründung: Als die Garagen geplant und gebaut wurden gab es keine Parkplätze auf der Fahrbahn an dieser Stelle auf beiden Seiten. Der Bereich war früher in einer Tempo 30 Zone eingebunden, insbesondere wegen der kurvenreichen Lage. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert. Das Tempolimit wurde vor einigen Jahren aufgehoben und die Fahrzeuge parken auf beiden Seiten, sodass bei einer Ausfahrt aus der Garagenausfahrt es erschwert wurde, die Verkehrssituation des fließendenden Verkehres in diesem Bereich zu erfassen,. Durch die Veränderung der Situation wäre aus Sicherheitsgründen eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle dringend nötig. Hinweis: Ggf. ist vorstellbar, dass der vorhandene Verkehrsspiegel im Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 62 auf der gegenüberliegenden Seite in Höhe des Gerüstbauerablageplatzes entfernt wird, der Spiegel wird nicht mehr benötigt, weil die ehemalige Ausfahrt der BfG Bank nicht mehr existiert und der Spiegel an dieser Stelle obsolet geworden ist. Hier könnten die Kosten für die Anschaffung eingespart werden. Lediglich die Veränderung bzw. die Verlegung wäre hier durch die öffentliche Hand zu tragen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 172/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel

28.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 165/15 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum 01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig), 2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu weitere konkrete Fragen: Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual die gestaffelte höchste Abgabe? Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Wie hoch ist der Anteil an bestehenden Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnraum in Nieder-Eschbach? Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese durch neuen gefördertem Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt?. Außerdem wird gebeten mitzuteilen, ob und inwieweit diese Einnahmen und in welcher Höhe dann konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15 bisher wieder Verwendung gefunden haben bzw. in neuen Maßnahmen einfließen werden? Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie hier z.B. das Wohngebiet "Am Bügel / Ben-Gurion-Ring" wäre es aber auch wichtig zu wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich auch betroffen sind und ob diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung gefunden haben. Insbesondere im Wohngebiet "Am Bügel" leben laut Sozialbericht/Sozialraumanalyse viele Hartz IV- Empfänger/sozial Schwache, die keine Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung im Ben-Gurion-Ring sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe zusätzlich belastet werden, dahingehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer konterkarierend wirken. Dies gilt anhand konkreter Zahlen zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2018 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Satzteil "und im Wohngebiet Am Bügel", im zweiten Satz der Begründung der Satzteil "wie hier z. B. das Wohngebiet ́Am Bügel / Ben-Gurion-Ring ́" sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Im vierten Satz der Begründung werden die Worte "im Ben-Gurion-Ring" durch die Worte "in Nieder-Eschbach" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radwegeverbindung Bonames - Kalbach

05.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 259/12 Betreff: Radwegeverbindung Bonames - Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem Radfahrbüro in Abstimmung mit dem ADFC kurze verkehrssichere Radwege von Kalbach nach Bonames zu entwickeln, die u. a. vom Kalbacher Rathaus zum Wendelsgarten oder vom Ben-Gurion-Ring (Bonameser Teil) Richtung Kalbach Rathaus führen. Begründung: Die Straßen zwischen Kalbach und Bonames sind durch Kraftfahrzeuge heute derart belastet, dass dies kein sicheres Radfahren gestattet. Um jedoch weiteren motorisierten Verkehr auf das Rad zu verlagern, müssen auch die geeigneten Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Bisher existieren hier keine diesbezüglichen Wegeverbindungen für den Radverkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 259/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring

04.01.2018 · Aktualisiert: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 144/15 Betreff: Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring Die Luminale-Organisation 2018 (18.-23. März) hat beschlossen dass sie auch randstädtische Gebiete in die Luminale einbeziehen möchte als Brücke zwischen dem Stadtkern Frankfurt am Main und seinen Stadtteilen. Dies aufgreifend hat der Beirats zur "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" beschlossen an der kommenden Luminale 2018 teilzunehmen. Dies soll einerseits den inneren Zusammenhalt der Bewohner stärken, andererseits den äußeren Blick auf das Wohngebiet deutlich verbessern. Bereits am 30.11.2017 wurde seitens der Firma raumbasis, die auch an der Gestaltung der Luminale in der Innenstadt beteiligt ist, eine Vorstellung eines Lichtkonzeptes für den Bügel vorgestellt und einige Ideen aufgebracht. Die Entwicklung eines Konzeptes ist in Arbeit. Die Finanzierung kann wahrscheinlich aus dem Budget der "Sozialen Stadt" (mit-)finanziert werden. Es sollen allerdings zur Erzeugung eines Mehrwerts (wie im Konzept der "Sozialen Stadt" vorgesehen) ein Mehrwert erzeugt/generiert werden, in dem bei Akteure und im Gewerbe im Bereich des Bügels um Mitfinanzierung geworben wird (so auch bei den beiden beteiligten Ortsbeiräte). Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" werden zur Durchführung der Teilnahme an der Luminale der Stadt Frankfurt 2018 werden aus dem Budget des Ortsbeirates 15 750,- Euro zu Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 13 Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2018 Die Vorlage OF 144/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP; FREIE WÄHLER (=Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring

15.09.2017 · Aktualisiert: 25.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 22.08.2017 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über frei laufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Magistrat wird daher gebeten, a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen; b) zu prüfen, ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann; c) den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2363 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten

22.08.2017 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2002 entstanden aus Vorlage: OF 323/10 vom 13.06.2017 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der bisher unbeschrankte U-Bahn-Übergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestaltet wird, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahn-Unfalls am 24. Mai 2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße

21.02.2017 · Aktualisiert: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 77/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Initiativantrag des Ortsbeirates gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue im Bebauungsplan 894 Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße "An der Alten Ziegelei" zu benennen Begründung: Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die 1970ziger Jahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherr der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 77/15 wird bis zur Sitzung am 19.05.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2017 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames

17.01.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 17.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob weitere Fahrradbügel in der Hombuger Landstraße gegenüber der Fahrschule beziehungsweise im B ereich der Straße Homburger Hohl sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Bonames Mitte" und am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können; 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bügel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden kann; 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrende Richtung Niddatal dahin gehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße Alt-Bonames, sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen; 4. ob zeitnah Piktogramme mit dem Symbol "Fahrrad" in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt-Bonames und Am Burghof) aufgebracht werden können; 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz am Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann; 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg/Am Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung (Rechts-vor-Links) entschärft werden kann; 7. ob das Fahrradfahren parallel zum Park-and-ride-Parkplatz (verlängerte Radwegeverbindung zwischen Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1817 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring

04.11.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 850 entstanden aus Vorlage: OF 55/15 vom 19.10.2016 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer in der geplanten Wohnbebauung integrierten Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren in Verhandlungen zu treten und diese beim Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring, ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, zu unterstützen. So empfiehlt es sich, beispielsweise weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Als Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 278 Aktenzeichen: 64 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung

19.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten

07.10.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 46/15 vom 21.09.2016 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von sechs bis 14 Jahren unter Beteiligung der Kinderbeauftragten zu erstellen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche des Kinderzentrums Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. Begründung: Der Spielplatz in der Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese Vorgehensweise soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 65 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring

15.09.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 120/10 Betreff: Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt", zusammen mit den dort lebenden Bürger*innen verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürger*innen die Anregung einer Grundschule, mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 vorgetragen. Beispielsweise als Dependance zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2016 Die Vorlage OF 120/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff sowie im Antragstenor das Wort "Quartier-Grundschule" durch das Wort "Grundschule" ersetzt wird sowie dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes nachfolgenden Wortlaut aufweist: "beispielsweise als Dépendance in Teiljahrgängen der August-Jaspert-Schule" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude

09.09.2016 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 39/15 vom 23.08.2016 Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring - sind Teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt worden, sogenannte Fuchslöcher, die unter dem Boden für den Abgasabzug dienten. Diese kleinen Tunnel bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zurzeit für sogenannte Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten (besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument der Ziegelei auf öffentlichem Gelände präsentiert werden können. Die GWH, zurzeit Eigentümer des Geländes, steht der Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst. Daher ist ein rasches Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des Geländes gesichert (circa zwei Meter, Durchmesser etwa 40 bis 50 Zentimeter). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. Weiterhin soll eine Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichem Gelände ermöglicht werden, sofern dies nicht auf dem Gelände der GWH erfolgen kann. Eine Präsentation des gesichteren Teils des Fuchslochs ist zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, die Kosten für die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Ein Bereich am Bügelweiher sollte für die Lagerung der Betonsäule vorgesehen werden, um diese dort als eine Art "Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen Hinweisstele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. c) Der Ortsvorsteher wird in diesem Zusammenhang gebeten, beim Magistrat in Erfahrung zu bringen, welche Gründe für die Verzögerung vorliegen und wann mit einer Stellungnahme zu rechnen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die anhaltende Verschmutzung nahe des Smart-Marktes in Bonames endlich beseitigen

16.02.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5033 entstanden aus Vorlage: OF 937/10 vom 01.02.2016 Betreff: Die anhaltende Verschmutzung nahe des Smart-Marktes in Bonames endlich beseitigen Vorgang: OM 4414/15 OBR 10; ST 23/16 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass er im Sinne der folgenden Problematik tätig wird: Mit der Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4414, wurde auf einen recht desolaten Zustand hingewiesen. Der Fußweg, welcher zwischen dem neu entstanden Café und der Altbebauung hindurchführt, wird am Ende des Weges, zur Straße Am Wendelsgarten hin, unvermindert verstärkt als Toilettenanlage genutzt. Dies steht nicht nur mit der milderen Witterung in Verbindung. Eine kurzfristige Lösung, beispielsweise in Form einer mobilen Toilette, wurde entgegen vorheriger Zusagen nicht umgesetzt. Der Zustand der Verunreinigung ist nicht mehr zu ertragen und erfordert hier eine kurzfristige und sofortige Lösung. Auf dem verbreiterten Gehweg in Richtung Homburger Hohl, zwischen Smart- und Penny-Markt, l ässt sich, ohne Beeinträchtigungen zu verursachen, als Interimslösung ein mobiles WC aufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4414 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 23 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 932 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring

19.01.2016 · Aktualisiert: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2016, OF 305/15 Betreff: Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Spielplatzes Ben-Gurion-Ring am Weiher (Am Bügel) entsprechend der Vorstellung im Ortstermin am 13. Januar 2016 vorzunehmen das bisher nicht gepflasterte Teilstück des Weges durch den Spielplatz so zu verbessern, dass es auch bei Regenwetter matsch- und pfützenfrei passierbar bleibt. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget für die Maßnahme zu 1 4.000,- Euro für die Maßnahme zu 2 4.000,- Euro bereit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 305/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herr Drephal erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2016 Die Vorlage OF 305/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Die von den Vertretern des Grünflächenamtes vorgestellte Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Am Weiher/Ben-Gurion-Ring dient zur Kenntnis. 2. Der Neugestaltung des Spielplatzes wird in der vorgestellten Form zugestimmt. 3. Die Anschaffung der Spielgeräte unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. 4. Die Verbesserung des Gehweges durch den Spielplatz unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwendung der Fördergelder „Soziale Stadt“ für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring

27.11.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4754 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 10.11.2015 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen wurden Mittel in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" sowie ergänzender Begleitförderung durch den Magistrat und den Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro, zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring bereitgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und dem Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und dem vor Kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend ab Ende 2016, alle zwei Jahre über den Sachstand, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt beziehungsweise finanziert wurden, zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 489 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt.

13.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1511/6 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Die Bundesmittel zur städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Stadtgebietn mit komplexen Problemlagen (sog. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt) wurden durch die schwarz-rote Bundesregierung seit 2014 deutlich erhöht. Und wie der Magistrat zudem mitgeteilt hat, ist auch das Land bereit, Mittel für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, was auch nötig ist, da die o.g. Bundesmittel nur fließen, wenn auch das Land sich beteiligt (und zwar mit 30% der für das Projekt jeweils erforderlichen Kosten). Dies eröffnet auch für Frankfurt die Chance sich mit Projekten um diese Fördermittel erfolgreich zu bewerben. Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr bereits beschlossen, dass der Magistrat geeignete Stadtteile bzw. Quartiere vorschlagen soll. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 ist zu begrüßen, dass dabei auch Quartiere in Griesheim und Nied genannt worden sind. Für Quartiere in beiden Stadtteilen besteht für städtebauliche Förderung Bedarf, der in der Vergangenheit durch den Magistrat auch bereits anerkannt wurde (z.B. im Rahmen der Prüfung zur möglichen Berücksichtigung für das städtische Programm der Aktiven Nachbarschaft). Das gilt im übrigen auch noch für das Quartier Henriette-Fürth-Straße in Schwanheim-Goldstein. In Nied und Schwanheim-Goldstein ist die Aufnahme in dieses städtische Förderprogramm bisher nur deswegen nicht erfolgt, weil die Mittel der Stadt es nicht zuließen. Die Chance nun zusätzliche Fördermittel von Bund und Land erhalten zu können, um diesen Quartieren zu helfen oder auch anderen im Ortsbezirk 6 wie auch in Frankfurt, muss nun beim Schopf gepackt werden. Inzwischen hat der Magistrat mitgeteilt, dass er selbst für den Bereich Ben-Gurion-Ring einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm stellen will und dass er parallel Kriterien entwickelt, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Ob für Quartiere im Ortsbezrik 6, z.B. in Nied, Griesheim, Schwanheim-Goldstein, vorgesehen ist, Förderanträge zu stellen; wenn ja für welche Quartiere und wann? 2. Ob es schon eine Rangfolge von Projekten für das Förderprogramm gibt, und wenn ja, wie diese aussieht? 3. Die Kriterien, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen für die Beantragung für das Förderprogramm ergibt bzw. wann diese Kriterien fertig gestellt sind. 4. Wie wird überhaupt ausgewählt, für welches Quartier ein Förderantrag gestellt wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2015 Die Vorlage OF 1511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach

18.09.2015 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 662 entstanden aus Vorlage: OF 285/15 vom 26.08.2015 Betreff: Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele engagierte Bürgerinnen und Bürger derzeit in Frankfurt am Main am bestehenden Freiwilligen Polizeidienst aktiv mitwirken bzw. um ergänzende Mitteilung, welcher Teil an Personen davon ihren Dienst im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) absolviert haben sowie die Anzahl und Umfang der Einsätze der letzten drei Jahre. 2. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Erfahrungen und konkrete Maßnahmen durch den unterstützenden Einsatz sowie hinsichtlich der Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes gemacht wurden. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden dabei bisher von ihnen wahrgenommen bzw. wie breit ist das Spektrum des aktuellen Aufgabenfeldes der freiwilligen Polizeikräfte? Begründung: Viele Kommunen haben mit der Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes gute Erfahrungen gemacht. In Frankfurt am Main wurde der Freiwillige Polizeidienst im Jahre 2007 eingeführt. Im Sinne einer Förderung des subjektiven öffentlichen Sicherheitsgefühls für die Bürgerinnen und Bürger hat der Ortsbeirat - unter Federführung der CDU - seinerzeit diese sinnvolle polizeiliche Ergänzung auch im Ortsbezirk 15 begrüßt. Der Einsatzbereich des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 umfasste die Kontrolle des öffentlichen Raums, so zum Beispiel das Umfeld an ÖPNV-Stationen, an Schulen bzw. auf den Schulwegen, öffentlichen Grünflächen und der Kinderspiel- und Bolzplätzen (zum Beispiel innerhalb des Ben-Gurion-Ringes). Die Präsenz erkennbarer fußläufiger Sicherheitskräfte, sowohl der hauptamtlichen als auch freiwilligen Sicherheitskräfte, wurde in den vergangenen Jahren positiv von der Bevölkerung aufgenommen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es immer wieder in Teilen des Ortsbezirks 15 zu Akten des Vandalismus oder zu Verschandelungen durch Graffiti kommt. Dies geschah zuletzt aktuell wieder an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" sowie an sonstigen öffentlichen und privaten Anlagen sowie Einrichtungen im nahen Umfeld. Eine noch stärkere Präsenz von zusätzlichen Ordnungskräften könnte dafür sorgen, dass sich potenzielle Täter nicht mehr so leicht unbehelligt fühlen können. Ein Gleiches gilt für die immer wieder zu beobachtende wilde Ablagerung von Sperrmüll. Die Präsenz von zusätzlichen Kräften des Freiwilligen Polizeidienstes, wenn auch lediglich temporär, kann daher - als Entlastung der hauptamtliche Kräfte - nur ein Gewinn sein. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass das für den Ortsbezirk 15 zuständige 15. Polizeirevier am Frankfurter Berg auch nach der geplanten Zusammenführung mit dem 14. Revier zumindest in der heutigen Personalstärke erhalten bleibt bzw. entsprechend der Erfordernisse (durch die bauliche Entwicklung im Frankfurter Norden) weiter ausgebaut wird. Der Freiwillige Polizeidienst ersetzt ausdrücklich nicht die Kernaufgaben und Tätigkeiten der bestehenden Polizeireviere, sondern bleibt weiterhin eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Prävention und Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In letzter Zeit ist aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung festzustellen, dass in Nieder-Eschbach kaum noch Personen des Freiwilligen Polizeidienstes gesichtet wurden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie oft die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 eingesetzt waren, welche Aufgaben wahrgenommen wurden und wie sich die zukünftige Einsatzplanung darstellt. Anhand des angeregten Erfahrungsberichtes zum Freiwilligen Polizeidienst in Frankfurt können dann möglicherweise weitere Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Polizeidienstes, zum Beispiel im Erfolgsfalle durch eine zukünftig weitere Personalaufstockung für das Stadtgebiet, die Beschränkung bzw. Intensivierung hinsichtlich besonders erfolgreich praktizierter Einsatzbereiche und -gebiete, Überarbeitung und Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die Zusammenarbeit mit den bestehenden Sicherheitskräften, insbesondere der hauptamtlichen Schutzpolizei, abgeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 547 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 16.11.2015, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Beschlussausfertigung(en): § 6541, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 32

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben

18.09.2015 · Aktualisiert: 16.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 02.09.2015 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise dem Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen, vom Land Hessen wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommensgrenze. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigten Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter ersetzt werden und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und GRÜNE in der Landesregierung beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zugunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben wird. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohen Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. im Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau nicht kippt. Es ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaft GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 288 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 663 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) REP (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6542, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring

29.05.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 280/15 vom 13.05.2015 Betreff: Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, folgende Fußgängerüberwege mit einer Straßenbeleuchtung (Natriumdampfleuchten oder LED-Leuchten, sofern sie den gleichen Effekt erzielen) auszustatten, damit eine bessere Sichtbarkeit des jeweiligen Fußgängerüberweges gewährleistet wird: 1. Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 90 vor der Kurve mit dem Abzweig des Fußweges Richtung U-Bahn-Station Bonames Mitte; 2. Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 174 unterhalb der Bushaltestelle Seniorenwohnanlage Bügel. Begründung: An beiden Stellen werden die Fußgängerüberwege zurzeit von normalen Straßenleuchten ausgeleuchtet. Gerade in der dunklen Jahreszeit hat sich wieder gezeigt, dass dies sehr ungenügend ist. Die Überwege beziehungsweise die sie nutzenden Passanten sind nur schlecht erkennbar. Bild 1. Fußgängerüberweg im Ben-Gurion-Ring Quelle: www.openstreetmap.org Bild 2. Fußgängerüberweg Ben-Gurion-Ring/Seniorenwohnanlage Bügel Quelle: www.openstreetmap.org Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1242 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15

07.04.2015 · Aktualisiert: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 272/15 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spielmobileinsätze in den Sommermonaten im Stadtteil Nieder-Eschbach in Auftrag zu geben und durch das Kinderbüro organisieren zu lassen. Das Spielmobil soll mit seinem Angebot entweder in der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) oder im Pausenhof der Michael-Grzimek-Schule sowie im Ben-Gurion-Ring (Park) eingesetzt werden. Die Einsatztermine sind mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Schulleitung sowie der Bürgerinitiative Am Bügel abzustimmen. Die Finanzierung der Spielmobileinsätze erfolgt mit einem Höchstbetrag von brutto 1.500,00 über das Ortsbeiratsbudget. Begründung: Das Spielmobil hat ein attraktives und abwechslungsreiches Spieleangebot und stellt daher ein Event für die Kinder in Nieder-Eschbach dar. Insbesondere in den Sommermonaten und in der Ferienzeit wäre dies auch für die Daheimgebliebenen eine willkommene Abwechslung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 328 2015 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Sommermonaten" die Worte "oder alternativ in den Herbstferien" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219

16.01.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 591 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des angegebenen Bebauungsplans Nr. 894 eine bauliche und freie Fläche vorzusehen, in der ein Zusammentreffen unterschiedlicher Bewohnergruppen des Bügels zu verschiedenen Anlässen und Ereignissen möglich ist. Dabei sind die diesbezüglichen Ergebnisse der empirica-Studie der GWH zu beachten. Begründung: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat 2011 eine umfassende Studie zur Wohn- und Lebenssituation im Wohngebiet Am Bügel vorgelegt. Unter anderem wird darin auf den Mangel beziehungsweise das Fehlen von sozialen Treffmöglichkeiten für die Bewohner hingewiesen. Die Studie beinhaltet noch nicht die geplante Schließung des Sozialrathauses sowie die Erweiterung der Wohnbebauung durch den Bebauungsplan Nr. 894. Hier bietet aber gerade der Bebauungsplan Nr. 894 die Gelegenheit, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Anlage Anlage 1 (ca. 38 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 684 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 591 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) zu 2. LINKE.; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 219 = Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll) FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (M 219 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 219 = Annahme im Rahmen OA 591, OA 591 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) NPD (M 219 und OA 591 = Ablehnung) REP (M 219 und OA 591 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5545, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach leisten

19.09.2014 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2014, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 232/15 vom 29.08.2014 Betreff: Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach leisten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der vorhandenen Mittel das vom Frankfurter Verband betriebene Begegnungs- und Servicezentrum im Ben-Gurion-Ring Nr. 20 für notwendige bauliche Maßnahmen zwecks Erzielung einer Barrierefreiheit finanziell zu fördern. Folgende bauliche Maßnahmen sind zu unterstützen: 1. Die schwere Brandschutztür am Eingang ist mit einer automatischen Öffnung zu versehen; 2. Schaffung einer Barrierefreiheit am Eingang; 3. Einbau einer weiteren Toilette (für Damen und behindertengerecht). Die Kostenvoranschläge für die Gesamtmaßnahme liegen bei 40.000 Euro. Diese notwendigen Mittel sind nach Prüfung der Kosten noch in 2014 bis zu dieser Höhe als Zuschuss bereitzustellen. Begründung: Das Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Nieder-Eschbach ist inzwischen in den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Bonames ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen jeglicher Herkunft und Alters geworden. Insbesondere ältere Senioren, mit oder ohne körperliche Einschränkung, schätzen das vielfältige Angebot des Begegnungs- und Servicezentrums. Diverse jahreszeitliche Feste, Projekte wie "Restaurant im Viertel" oder "Liedercafé" und zahlreiche Informationsveranstaltungen bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring zudem die Möglichkeit, ortsnah und kostengünstig am Stadtteilleben teilzunehmen. Das Begegnungs- und Servicezentrum möchte vor diesem Hintergrund erreichen, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, der Besuch des Zentrums im Haus Ben-Gurion-Ring Nr. 20 erleichtert wird. So ist derzeit keine Barrierefreiheit im Eingangsbereich gegeben. Die schwere Brandschutztür lässt sich manuell für Menschen mit Einschränkungen nur äußerst schwierig öffnen. Eine automatische Öffnung, wie z. B. in Krankenhäusern vorhanden, würde hier sicher helfen. Im Begegnungs- und Servicezentrum ist bisher nur eine Toilette vorhanden, die von Besucherinnen und Besuchern aufgesucht werden muss. Es besteht hier der Bedarf einer weiteren Toilette, damit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Diese neue weitere Toilette sollte dann auch barrierefrei und behindertengerecht installiert werden. Dem Frankfurter Verband liegen Kostenvoranschläge in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro vor. Die von der Stadt geleisteten finanziellen Zuschüsse für die offenen Seniorendienste, u. a. auch für die Begegnungsstätte, wurden in diesem Jahr erheblich gekürzt, sodass dem Frankfurter Verband keine Gelder für die notwendigen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sollten die Mittel für die baulichen Maßnahmen als einmaliger Zuschuss aus dem laufenden Haushalt, ggf. durch interne Umschichtung von Haushaltsmitteln im Sozialdezernat, zweckgebunden bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2014, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.12.2014, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 555 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5311, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße

21.03.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 215/15 vom 07.03.2014 Betreff: Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, den Übergang am vorhandenen Zebrastreifen im Ben-Gurion-Ring an der Einmündung zur Berner Straße durch die Aufstellung einer Straßenleuchte mit gelbem Licht besser auszuleuchten. Begründung: Dieser Übergang ist gerade in den Abendstunden ein unbeleuchteter dunkler Abschnitt. Eine bessere Ausleuchtung erhöht die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 789 Aktenzeichen: 91 52

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