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Meine Nachbarschaft: Franz-Werfel-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetztes Parken auf der Platenstraße

13.10.2018 · Aktualisiert: 07.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2018, OF 525/9 Betreff: Versetztes Parken auf der Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu beschließen, dass auf der Platenstraße zwischen Kreuzung Platenstr./ Franz Werfel Str. und dem Kinder- und Familienzentrum "Morgenstern" versetztes Parken eingerichtet wird. Begründung: Nach der Gestaltung der Lern- und Spielmeile hat sich die Parksituation des Zirkus Zarakali im Alltag und bei Veranstaltungen im Besonderen als unzureichend herausgestellt. Die Vertreterin vom Straßenverkehrsamt hatte nach einem Termin vor Ort mit einem Vorstandsmitglied des Zirkus Zarakali im letzten Jahr auch Kontakt mit der VGF aufgenommen und konnte etwaige Bedenken bezgl. der Buslinie 64 auf dieser Strecke ausräumen. Diese Maßnahme des versetzten Parkens würde auch das Einhalten der Geschwindigkeit (Tempo 30-Zone) in der Platenstraße begünstigen. Gerade in dem Bereich der Platenstraße mit angrenzenden Schulen, Kindergärten und dem Kinderzirkus ist das Tempolimit von 30 Km/h für alle Kinder extrem wichtig und die Parksituation wäre klar geregelt. Der Zirkus Zarakali leistet eine wertvolle zirkuspädagogische Arbeit, die nicht das Regeln der parkenden Fahrzeuge beinhalten sollte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 525/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station „Römerstadt“

13.09.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3645 entstanden aus Vorlage: OF 331/8 vom 28.08.2018 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs frei gehalten und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus sind Büsche und Bäume gewachsen und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahn-Station "Römerstadt") ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurückgeschnitten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße

13.09.2018 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3646 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 20.08.2018 Betreff: Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Ampel an der Einmündung Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße eine zusätzliche Gleisquerung geschaffen werden kann, um ein gefahrloses Passieren von der Seite der Krebsmühle auf den Rad- und Fußweg (auf der gegenüberliegenden Seite und umgekehrt) zu gewährleisten. An der vorhandenen Gleisquerung oberhalb der Ampel befindet sich ein Wegweiser (Richtung Krebsmühle, Eschborn usw.). Da dort keine ampelgeregelte und somit gefahrlose Überquerung der Straße gegeben ist, soll dieser Wegweiser an den neuen Übergang versetzt werden. Begründung: An der oben genannten Einmündung befindet sich eine Ampel (auch für Fußgänger und Radfahrer). Vom Bereich der Krebsmühle kommend steht man nach Überquerung auf einem schmalen "Bürgersteig" vor den Schienen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf den dahinter liegenden Rad- und Fußweg zu gelangen. Da der Bürgersteig nach einigen Metern abrupt endet, die nächste Querung aber etliche Meter in nördlicher Richtung liegt, ist es erforderlich, im Bereich der Ampel einen Überweg zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7174 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße

28.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatz einer Parkbank an der Nidda

14.06.2018 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 297/8 vom 28.05.2018 Betreff: Ersatz einer Parkbank an der Nidda Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit ersetzt wird. Begründung: In der Nähe des Fußballplatzes südlich der Geschwister-Scholl-Schule in Höhe des westlichen Fußballtores befindet sich am Weg an der Nidda (zwischen Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße und dem Praunheimer Wehr) eine Parkbank, bei der die Rückenlehne fehlt. Ferner ist die vorhandene Sitzfläche in einem sehr schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6560

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße

17.05.2018 · Aktualisiert: 06.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 entstanden aus Vorlage: OF 279/8 vom 02.05.2018 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt/Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in der Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahn-Station Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Kreisel für Ginnheim

19.04.2018 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3069 entstanden aus Vorlage: OF 441/9 vom 08.04.2018 Betreff: Ein Kreisel für Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah einen Kreisverkehr an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse einzurichten. Begründung: Ein Kreisverkehr würde den Verkehrsfluss an dieser Stelle deutlich beschleunigen und den Ginnheimer Bürgern eine schnelle und legale Möglichkeit bieten, auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1366 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6145 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Silvesterfeier 2018 in der Siedlung entlang der Platenstraße

09.04.2018 · Aktualisiert: 04.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2018, OF 438/9 Betreff: Silvesterfeier 2018 in der Siedlung entlang der Platenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine Ausrichtung einer Silvesterfeier für die Bürgerinnen und Bürger der Platensiedlung unter Mitwirkung der dort ansässigen Institutionen, Vereinen und Gewerbetreibenden bestehen. Dazu sollte vor allem der Präventionsrat, an dem auch Vertreter der örtlichen Polizei teilnehmen, einbezogen werden. Ebenso könnte die ABG als Bauherr einen wichtigen Part übernehmen. Begründung: Die Siedlung entlang der Platenstraße wird nachverdichtet und die Bewohnerschaft setzt sich neu zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten bei einer großen, gemeinsamen Silvesterfeier die Möglichkeit, aufeinander zuzugehen und sich kennenzulernen. Die Astrid-Lindgren-Schule, Zirkus Zarakali, Sportkreis, Nachbarschaftsbüro, Jugendzentrum, Freiwillige Feuerwehr und viele andere Institutionen der Siedlung leisten bereits einen wichtigen Beitrag des Zusammenhalts und könnten sich hier präsentieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.01.2018, OF 403/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 834 2018 1. Die Vorlage OF 403/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 438/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 438/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 CDU, 3 SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim

03.04.2018 · Aktualisiert: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Betreff: Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die M176 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist es notwendig, im Interesse der Bevölkerung von Niederursel und der Nordweststadt den Magistrat zu bitten, bei der vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim folgende Anregungen aufzugreifen bzw. folgende Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Damit sollen die Befürchtungen vor Ort bezüglich dieses Vorhabens zerstreut werden. Dem Ortsbeirat ist jeweils einmal im Jahr ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Anregungen und Forderungen zu geben: 1. Die Planung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollte vor allem bezahlbares Wohnen auch bei den freifinanzierten Projekten zum Ziel haben. Dabei ist sicher zu stellen, dass auch private Investoren verpflichtet werden mindestens 30% der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg anzubieten. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollte vorbildlich eine ökologische Ausrichtung mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zum Ziel haben, die eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehr, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energie und der Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser zum Ziel hat. 2. Das Urselbachtal und das Steinbachtal sind von Bebauung frei zu halten und als breite Grünzonen zu erhalten. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 3. Als Beitrag zur Aufwertung der vorhandenen Stadtteile und des neuen Stadtteils ist eine Verbindung zwischen dem Grüngürtel und des Regionalparks anzustreben. 4. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg zwischen Frankfurt und Oberursel/Bad Homburg sowie Steinbach und Eschborn vorzusehen. 5. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schulen, Kitas etc.) muß parallel mit dem Einzug der ersten Bewohner/innen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 6. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. 7. Die Verkehrsinfrastruktur sollte zukunftsorientiert geplant werden und eine Verringerung des Individualverkehrs zum Ziel habe. Sie sollte rechtzeitig vor dem Bau der ersten Wohneinheiten realisiert werden. Dies gilt auch für die Planung der Praunheimer Umfahrung, für die eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring vorzusehen ist. Das Entwicklungsgebiet sollte bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt bleiben entsprechend der Zusagen bei der Vorstellung des städtebaulichen Entwicklungsplans am 27. September 2017 erhalten und sind bei der Planung zu integrieren. 9. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 10. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält einen effektiven Lärmschutz und ist von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache mit einer Einhausung zu versehen. 11. Mit den von den Baumaßnahmen betroffenen Landwirten ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 12. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bei neuem VGF-Betriebshof Optionen für Riedberg und Kalbach offenhalten

26.01.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2710 entstanden aus Vorlage: OF 258/12 vom 12.01.2018 Betreff: Bei neuem VGF-Betriebshof Optionen für Riedberg und Kalbach offenhalten Vorgang: NR 430/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, bei der Suche und der Grobplanung eines neuen Betriebshofs der VGF als Ersatz für die Betriebshöfe Heddernheim und Oberursel-Bommersheim auch die Optionen für effiziente Verbindungen in Richtung Riedberg und Kalbach zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere mögliche Streckenführungen der Regionaltangente-West (RTW) einzubeziehen. Begründung: In dem Antrag vom 25.10.2017, NR 430, fordert die Koalition in der Stadtverordnetenversammlung die VGF auf, einen neuen Standort für einen Betriebshof zu suchen. Der FAZ (03.11.2017, S. 36) zufolge ist hierfür bereits ein Gebiet zwischen Riedberg und Niederursel im Blick, wobei offen ist, ob es sich dabei um die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße oder doch eher um die weitaus größere Fläche nordwestlich der A 5 handelt. In jedem Fall stellt sich für einen Betriebshof in dieser Gegend die Frage, ob und wie zusätzliche Verbindungsgleise eine Querverbindung in Richtung Kalbach/Nieder-Eschbach ermöglichen können, ohne in Heddernheim wenden zu müssen. Eine solche Verbindung würde es auch ermöglichen, einen Abzweig der Regionaltangente-West über den Riedberg zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.10.2017, NR 430 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Silvesterfeier 2018 in der Siedlung entlang der Platenstraße

15.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2018, OF 403/9 Betreff: Silvesterfeier 2018 in der Siedlung entlang der Platenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine Ausrichtung einer Silvesterfeier für die Bürgerinnen und Bürger der Platensiedlung unter Mitwirkung der dort ansässigen Institutionen, Vereinen und Gewerbetreibenden bestehen. Begründung: Die Siedlung entlang der Platenstraße wird nachverdichtet und die Bewohnerschaft setzt sich neu zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten bei einer großen, gemeinsamen Silvesterfeier die Möglichkeit, sich kennenzulernen. Die Astrid-Lindgren-Schule der Zirkus Zarakali die Freiwillige Feuerwehr und viele andere Institutionen der Siedlung leisten bereits einen wichtigen Beitrag des Zusammenhalts und könnten sich hier präsentieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2018, OF 438/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 403/9 wird bis zur Sitzung am 15.03.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 403/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 834 2018 1. Die Vorlage OF 403/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 438/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 438/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (=Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen

09.01.2018 · Aktualisiert: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 241/8 Betreff: Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Neumühlenweg und der Verlängerung des Krautgartenweges im oberen Teil des Brückenauflegers (etwa in Höhe der Abfahrt der L 3004 auf die Marie-Curie-Straße) die dort befindliche wilde Müllhalde, die offensichtlich als regelmäßiger Treffpunkt genutzt wird, sowie die dort angebrachten Sichtschutzfolien am Geländer entfernt werden; den Bereich zukünftig regelmäßig zu kontrollieren und im Interesse einer für Spaziergänger angemessenen Sauberkeit regelmäßiger zu reinigen. Begründung: Die umzäunte Fläche im oberen Teil des Brückenauflegers haben ganz offensichtlich Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, mit Sichtschutzfolien vor Blicken geschützt. Dort und auch an der angrenzenden Treppenanlage hoch zur Fahrbahn der L 3004 befindet sich sehr viel Müll und Unrat. Insbesondere Scherben von zerschlagenen Flaschen machen im Umfeld des Brückenbauwerkes auch Spaziergängern (z.B. mit Hunden) zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße

30.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 222/8 vom 14.11.2017 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept mit dem Ziel zu erstellen, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich, mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße

30.11.2017 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 entstanden aus Vorlage: OF 219/8 vom 14.11.2017 Betreff: Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Müllablagerungsplatz vor Hausnummer 20 (unter bzw. neben der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße) geschlossen werden kann bzw. wie das unberechtigte Ablegen von Müll verhindert werden kann. Begründung: Der ursprüngliche Müllplatz für Hausmüll wurde von dem oben genannten Platz verlegt, weil bei Bränden die Brücke durch die Feuerlast gefährdet worden wäre. Der Bereich ist schlecht einsehbar. Der Müllplatz wird für Sperrmüllablagerung genutzt. Es kommt aber auch vor, dass auch von Ortsfremden Sperrmüll und auch andere Gegenstände (Elektroschrott, Farbeimer usw.) abgestellt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr bleiben diese Gegenstände zurück und müssen dann entsprechend beseitigt werden. Es werden Gegenstände abgelegt, ohne dass ein Sperrmüllabfuhrtermin vereinbart wird. Aufgrund der ständigen Ablagerungen könnte bei einem Brand eine Gefährdung der Brücke bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 581 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg

30.11.2017 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auslagerung der Diesterwegschule

09.11.2017 · Aktualisiert: 17.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 379/9 vom 09.11.2017 Betreff: Auslagerung der Diesterwegschule Vorgang: OM 1615/17 OBR 9; ST 2062/17 I. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der kommenden Ortsbeiratssitzung die in der Diskussion befindlichen Alternativstandorte für die Auslagerung der Diesterwegschule aus Umweltaspekten bewertet und der Öffentlichkeit der Schutzstatus der jeweiligen Flächen im Vergleich erläutert wird. Dies sind: 1. Bleichwiese (Wo genau liegt das Flurstück, welches laut Stellungnahme vom 16.10.2017, ST 2062, eine Feuchtwiese ist?); 2. An der Schloßhecke; 3. Erweiterungsgelände Am Ginnheimer Wäldchen (Grasfläche zwischen dem Restaurant "Exis" und de r Fläche, auf der im Sommer das Open-Air-Theater spielt); 4. BMX-Gelände in der Platenstraße; 5. Teilstücke des Iranischen Garten. II. Unabhängig davon, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Frage der Auslagerung nunmehr zügig entscheiden wird. Begründung: Die Auslagerung der Diesterwegschule in die Bleichwiese wurde von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt. Der Ortsbeirat 9 würde gerne im Detail erfahren, wo genau sich die Feuchtwiese dort befindet. Auch bei den anderen möglichen Auslagerungsstandorten gibt es möglicherweise Umweltbedenken. Der Ortsbeirat 9 möchte sich ein umfassendes Bild verschaffen, wie schwerwiegend die ökologischen Einschnitte durch einen temporären Schulstandort auf diesem Gelände wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2062 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 124 Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Antrag vom 28.02.2018, OF 422/9 Antrag vom 09.04.2018, OF 440/9 Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3012 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA

02.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

02.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Vorgang: B 267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

BMX-Gelände an der Platenstraße

26.10.2017 · Aktualisiert: 12.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 372/9 Betreff: BMX-Gelände an der Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das BMX-Gelände dürfte das einzige von der Angrenzung und der Größe geeignete Gelände für eine dringend erforderliche bauliche Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule darstellen. Wie inzwischen jedoch bekannt, schließt der Magistrat eine Einbeziehung des Geländes in das Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule aus. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft zu den Gründen für diese Entscheidung gebeten. Selbstverständlich schließt eine evtl. Inanspruchnahme des BMX-Geländes das Suchen und Erschließen eines angemessenen Ersatz-Geländes ein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 372/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 07.12.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 710 2017 Die Vorlage OF 372/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee

17.10.2017 · Aktualisiert: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 211/8 Betreff: Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Kreuzung Graf-von-Stauffenberg-Allee/Rosa-Luxemburg-Straße wurde stadteinwärts ein asphaltierter Weg mit dem Zeichen Nr. 241 - Geh- und Radweg - versehen. Dieser Weg endet allerdings nach ca. 150 m unvermittelt an einem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist ein Weiterbau vorgesehen? 2. Wenn ja, wo endet dieser Weg? 3. Wann ist mit der Befahr-, bzw. Begehbarkeit zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2017 Die Vorlage OF 211/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004

21.09.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2204 entstanden aus Vorlage: OF 312/9 vom 14.08.2017 Betreff: Zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004 Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004, schräg unter der Rosa-Luxemburg-Straße, auf den Grünflächen der zahlreichen sich dort befindlichen Verkehrsinseln zu pflanzen. Begründung: Hier sind die Flächen vor allem mit niedrig geschnittenen Hecken und einem Baum bepflanzt. Für weitere Bäume ist genügend Platz. Sie könnten das Straßenbild verschönern und die Umgebung etwas kühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2503 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1504 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spieltische

24.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2017, OF 338/9 Betreff: Spieltische Der Magistrat wird aufgefordert, in der Lern-, Spiel- und Kulturmeile Platenstraße zwei Spieltische mit Sitzgelegenheiten zu montieren. Es gibt dabei verschiedene Ausführungen; vergleichbare Spieltische stehen bereits heute im Grüneburgpark. Die Tische könnten im Umfeld des bestehenden Schachbretts aufgestellt werden; der genaue Standort ist im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat festzulegen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget zu finanzieren; der Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.04.2017, OF 239/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 121 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 122 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 123 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 124 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 125 2017 1. Die Vorlage OF 239/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 338/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 338/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 339/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 340/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 341/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 342/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 4. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 5. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 6. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schildkröte

24.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2017, OF 342/9 Betreff: Schildkröte Der Magistrat wird aufgefordert, die von dem Künstler Hendrik Docken aus Eichenholz angefertigte Schildkrötenskulptur zum Preis von 3.000 € anzukaufen und im Bereich der Lern-, Spiel- und Kulturmeile Platenstraße aufzustellen, wenn möglich zwischen den beiden Zufahrten zum vom Zirkus Zarakali genutzten Gelände. Ankauf und Aufstellung sind aus dem OBR-Buget zu finanzieren; dieser Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 €. Das Nachbarschaftsbüro Ginnheim hat in Aussicht gestellt, darüber hinausgehende Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 € zu übernehmen, so daß insgesamt 4.000 € zur Verfugung ständen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.04.2017, OF 239/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 121 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 122 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 123 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 124 2017 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 125 2017 1. Die Vorlage OF 239/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 338/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 338/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 339/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 340/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 341/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 342/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 4. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 5. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF zu 6. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung in der Franz-Werfel-Straße

08.08.2017 · Aktualisiert: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2017, OF 306/9 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Franz-Werfel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge beschließen: in der Franz-Werfel-Str. werden fünf - zehn Betonpflanzkübel (wie in der Stefan-Zeig-Str.) an geeigneten Stellen platziert, um die Straße Verkehrs zu beruhigen. Begründung: In den vergangenen Monaten war zu beobachten, dass im Laufe der Zeit sich der neue Schleichweg herumgesprochen hat. Vereinzelt wurden auch Besucher*innen des Markuskrankenhauses gesehen, die in der Siedlung nach Parkplätzen suchten. Viele Autofahrer*innen halten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/ h. Das ist vor allem in der Nacht und für alle Anwohner*innen gut hörbar. Um zu verhindern, dass eine neue "Rennstrecke" entsteht. müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden. Pflanzkübel wie in der Stefan-Zweig-Str. könnten die Situation entschärfen! Der Ortsbeirat bemüht sich Paten zu finden und nimmt diesbezüglich Kontakt mit dem Nachbarschaftsbüro in der Franz-Werfel-Straße auf. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 306/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 306/9 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern sowie interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern in der Franz-Werfel-Straße stattgefunden hat. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Organisation des Ortstermins zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 07.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 306/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 306/9 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern sowie interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern in der Franz-Werfel-Straße stattgefunden hat. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Organisation des Ortstermins zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 306/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 306/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden

19.07.2017 · Aktualisiert: 25.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2017, OF 185/8 Betreff: Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren. Begründung: Seit mehreren Wochen wird zunehmend der Fuß-, Rad- oder Feldweg, der von der Straße Kreuzerhohl stadtauswärts hinter der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße links (nordwärts) abbiegt, von Kfz-Fahrer*innen benutzt. Bedauerlicherweise werden dabei auch Kinder, die dort zB Rad fahren, oder Erwachsene behindert oder sogar gefährdet. Gleichfalls werden die Fuß-, Rad- oder Feldwege in dem sich daran ausdehnenden Bereich der Felder von Kfz-Fahrer*innen mit unterschiedlichen Kennzeichen befahren. Offensichtlich wird diese Strecke als Abkürzung ("Schleichweg") genutzt, um den vorgesehenen Weg (Umweg) zu vermeiden. Hier besteht wichtiger und notwendiger Handlungsbedarf, dieser gefährlichen Situation zu begegnen. Eine Sofortmaßnahme ist, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren (siehe auch beigefügte Photographien). . . . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbelastung der Ginnheimer Grünanlagen

22.06.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1839 entstanden aus Vorlage: OF 290/9 vom 07.06.2017 Betreff: Müllbelastung der Ginnheimer Grünanlagen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um der Verschmutzung der Grünflächen im Stadtteil Ginnheim zu begegnen. Dies betrifft insbesondere folgende Orte: - Die Grünflächen entlang der Platenstraße, - den "Alten Ginnheimer Friedhof", - den Kinderspielplatz am Ei ngang zum Niddapark vor dem Ginnheimer Wäldchen sowie angrenzenden Grünflächen. Begründung: Die Grünflächen werden in der warmen Jahreszeit gerne von den Menschen vor Ort für Sport, Entspannung und für die Pflege sozialer Kontakte genutzt. Leider bringt dies auch eine Abfallbelastung mit sich, welche sowohl für die Bewohner und Besucher unschön anzusehen, als auch für die Umwelt nicht verträglich ist. Es dient der Information, dass betroffene Anwohner teilweise unmittelbar Zeugen wurden, als die besagten Zustände herbeigeführt wurden. Ursächlich scheint es sich dabei auch um das Grillen in den Grünanlagen zu handeln, welches entgegen ausgesprochener Verbote trotzdem stattfindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2086 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda

13.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1761 entstanden aus Vorlage: OF 171/8 vom 24.05.2017 Betreff: Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda (nördlicher Uferbereich) im Böschungsbereich die Abdeckung mit Betonsteinen wieder vervollständigt wird un d dabei auch eine kleine Unterhöhlung beseitigt und abgedeckt wird. Begründung: Unter der oben genannten Brücke in Richtung Römerstadt fehlen einige Betonsteine. In diesem Bereich hat sich auch eine kleine Unterhöhlung der Böschung gebildet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1899 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 274/9 vom 18.05.2017 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Dauer der Sperrungen im Bauabschnitt 14 die Fahrtrichtung in der Landgraf-Wilhelm-Straße umzukehren; 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz in Richtung Haeberlinstraße); 3. zu prüfen und berichten, ob die Dillenburger Straße (ab Rosa-Luxemburg-Straße) und die Eschersheimer Landstraße zwischen Weißem Stein und Hügelstraße für Lkw gesperrt werden können ("Anlieger frei"). Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat 9 eine bessere und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Maßnahme Erweiterung der geplanten freien Sportfelder in der Platenstraße zum Bau einer überdachten Mehrzweckhalle

16.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2017, OF 220/9 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Maßnahme Erweiterung der geplanten freien Sportfelder in der Platenstraße zum Bau einer überdachten Mehrzweckhalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung der Errichtung einer überdachten Mehrzweckhalle im Stadtteil Ginnheim, an den freien Sportfelder in der Platenstraße oder an einem alternativ geeigneten Ort ein eigenes Haushaltsprodukt einzurichten und Planungsmittel in Höhe von 50.000 EUR in den Haushalt einzustellen. Begründung: In der Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main sieht nur wenige Erweiterungen an der Sporthalleninfrastruktur vor, der Magistrat steht dem Bau von überdachten Mehrzweckhallen grundsätzlich positiv gegenüber. Der Bedarf an Sportstätten im Stadtteil ist bereits heute nicht gedeckt. Die Maßnahme wäre geeignet, dies abzuändern und für den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Zudem könnte eine solche Halle auch für größere Veranstaltungen außerhalb des Sports genutzt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.03.2017, OF 197/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 115 2017 1. Die Vorlage OF 197/9 wird durch die Annahme der Vorlage 220/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 220/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation in der Franz-Werfel-Straße ohne Schranke

02.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 217/9 Betreff: Situation in der Franz-Werfel-Straße ohne Schranke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um einen Zwischenstandsbericht zur Situation in der Franz-Werfel Straße. Ist dem Magistrat bekannt, das sich unter der Autobahnbrücke Autofahrer zu illegalen Rennen verabreden? Begründung: Seitdem die Schranke in der Franz-Werfel-Straße entfernt wurde, berichten Anwohner nicht nur von einem erhöhten Verkehrsaufkommen, sondern auch davon, dass dort illegale Rennen gefahren werden. Dazu verabreden sich angeblich Autofahrer unter der Autobahnbrücke. Sollte dies zutreffen, muss die Polizei tätig werden und es ist zu überlegen, die Schranke noch vor Beendigung der Testphase wieder aufzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 217/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 3 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim

02.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 203/9 Betreff: Kreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim Seit Jahrzehnten versuchen die städtischen Ämter die Verkehrsführung des Platzes im Schnittpunkt zwischen Hügelstraße und Raimundstraße zu optimieren. Es werden Fahrspuren mit Betonabweisern gesperrt, um den Verkehr sicherer zu machen, Abmarkierungen sollten dafür sorgen, den Verkehr zu verlangsamen und ein Blitzer wurde errichtet, um Rotfahrer zu verhindern. Alle diese kleinen, wenig kreativen Maßnahmen konnten die unübersichtliche Situation nicht verbessern. In der letzten Zeit erhielt der Ortsbeirat wieder Beschwerden, dass Autofahrer wegen der knapp geschalteten Phasen von zwei aufeinander folgenden Ampelanlagen in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße den Kreuzungsbereich mit hoher Geschwindigkeit überqueren. Städtebaulich ist der Kreuzungsbereich mißlungen und ein einziger Schandfleck. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Platz durch die Errichtung eines Kreisverkehrs, eventuell auch während der Hauptverkehrszeiten ampelgestützt, umgebaut werden kann, um die Verkehrsströme übersichtlicher zu leiten, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu drosseln und vor allem den Platz städtebaulich aufzuwerten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 386 2017 Die Vorlage OF 203/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bäume in der Platensiedlung

02.03.2017 · Aktualisiert: 30.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 195/9 Betreff: Bäume in der Platensiedlung Bei der geplanten Baumaßnehme in der Platensiedlung gibt es immer wieder Debatten über zu fällenden Bäume. Es werden auch verschiedene Zahlen kolportiert, wie viele Bäume tatsächlich den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. Bäume tragen zu einem guten Stadtklima bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum "Wohlfühlfaktor" der Menschen. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Für welche Bäume an welchen Standorten wurde bereits ein Antrag auf Fällgenehmigung gestellt? Für welche Bäume wurde bereits eine erteilt? 2. Wo werden diese Bäume durch welche Bäume ersetzt? 3. In der Sudermannstraße befindet sich eine alte Kastanie. Kann diese erhalten werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 195/9 wird bis zur Sitzung am 22.06.2017 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen GRÜNE (= Beratung der Vorlage); BFF (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 195/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Maßnahme Erweiterung der geplanten freien Sportfelder in der Platenstraße zum Bau einer überdachten Mehrzweckhalle

02.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 197/9 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Maßnahme Erweiterung der geplanten freien Sportfelder in der Platenstraße zum Bau einer überdachten Mehrzweckhalle Vorgang: V 1442/15 OBR 9; ST 1797/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Planung der Errichtung für freie Sportfelder in der Platenstraße um den Bau einer überdachten Mehrzweckhalle zu erweitern. Begründung: In der Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main sieht nur wenige Erweiterungen an der Sporthalleninfrastruktur vor. Es besteht Bedarf an einer weiteren Sporthalle die übergreifend genutzt werden kann. Der Bedarf an Sportstätten im Stadtteil ist bereits heute nicht gedeckt. Die Maßnahme wäre geeignet, dies abzuändern und für den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.03.2017, OF 220/9 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1797 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 115 2017 1. Die Vorlage OF 197/9 wird durch die Annahme der Vorlage 220/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 220/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße

01.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2017, OF 205/9 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Alternativen es zur derzeitigen Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Hügelstraße - Kurhessenstraße - Raimundstraße - Ginnheimer Hohl gibt. Begründung: In den Morgenstunden von 8 - 10 Uhr kommt es auf der Hügelstraße vor der Ampel zur Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Rosa-Luxemburg-Straße zu sehr langen Staus, bei dem die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten müssen. In den Abendstunden ist dann die Ampelschaltung an dieser gleichen Ampel so eingestellt, dass nachdem die Ampel auf "Grün" umschaltet, nur wenig Zeit für Fahrzeuge bleibt, loszufahren und die Folgeampel an der Ginnheimer Hohl noch zu überfahren, ehe diese auf "Rot" umschaltet. Dies führt auf dem kurzen Weg zwischen beiden Ampeln zu starken und Geräuschintensiven Beschleunigungsmanövern. Gleichzeitig wird dabei eventuell nicht nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten, sondern es entsteht auch eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänge in diesem Bereich. Eine Änderung der Schaltung könnte bewirken, dass ein Durchfahren der Ampel vor der Ginnheimer Hohl ohne besondere Beschleunigungsvorgänge möglich wäre. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Schaltung auf dieser Kreuzung sehr komplex gestaltet ist und eine Änderung an einer Ampel der Kreuzung zahlreiche weitere Modifikationen in den Ampelschaltungen erfordern würde. Trotzdem ist eine Änderung an dieser Stelle sehr sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 205/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen

23.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 244/2 Betreff: Haushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Lückenschluss der U-Bahn zwischen Bockenheim und Ginnheim Planungsmittel für die Trasse Europaturm bereitzustellen. Begründung: Im Ergebnisbericht der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden die Varianten " Ginnheimer Kurve" und die Variante Europaturm bevorzugt. Die Variante " Ginnheimer Kurve" beinhaltet eine Untertunnelung des Grüneburgparks. Diese Lösung ist im Hinblick auf den Klimaschutz wegen der durch die Untertunnelung vorhandenen Gefahr für den Baumbestand abzulehnen. Die Variante Europaturm beinhaltet die oberirdische Führung der U-Bahn von Ginnheim bis Bockenheim zur Haltestelle Botanischer Garten mit einer ebenerdigen Führung der Rosa-Luxemburg-Straße. Da diese Variante auch einen Rückbau des Miquel-Knotens und den Bau eines Miquel-Kreisels beinhaltet, was zu einer Vergrößerung des Grünanteils im Areal führt, ist sie zu bevorzugen. Außerdem beinhaltet diese Variante den kürzesten Tunnel und ist auch deshalb zu bevorzugen. Die ehemals in der Planfeststellung befindliche Variante durch die Franz-Rücker-Allee hätte umfangreiche Untertunnelungsmaßnahmen zur Folge. Weiterhin befindet sich diese Variante auf einem sehr labilen Untergrund. So hat sich nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 27.01.2017 über die Sanierung der Frauenfriedens-Kirche der Boden unter der Kirche seit ihrem Bau in den 20er Jahren um 5 cm gesenkt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 244/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückbau des Miquelknotens

26.01.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer am Riedberg

20.01.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1162 entstanden aus Vorlage: OF 120/12 vom 05.01.2017 Betreff: Altglascontainer am Riedberg Vorgang: OM 161/16 OBR 12 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Anregung vom 03.06.2016, OM 161, auszuführen und dazu die Altglascontainer im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet an der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und der Carl-Hermann-Rudloff-Allee zu entfernen. Auch der dort illegal aufgestellte Container für gebrauchte Bekleidung ist endlich zu beseitigen. Um die Zugangsfläche zu der wasserbautechnischen Anlage zukünftig vor weiterer Zweckentfremdung zu schützen, ist die Fläche durch Poller abzugrenzen. Zunächst sind die zu versetzenden Altglascontainer unter Inanspruchnahme eines Stellplatzes an der nordwestlichen Seite der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen der Bushaltestelle "Ernst-Balser-Straße" und der südlich davon liegenden Mittelinsel zwischen den Lichtmasten 59 und 61 aufzustellen. Um eine endgültige Entscheidung über die langfristige Aufstellung von Altglascontainern zu treffen, die möglichst in unterirdischer Anordnung ausgeführt werden sollte, ist in Abstimmung mit dem Umweltamt und der FES zu prüfen, wie hoch die Auslastung der beiden bestehenden unterirdischen Altglascontainer ist und welche ergänzenden Standorte mit Abschluss der Besiedlung für erforderlich gehalten werden. Begründung: Am vorgeschlagenen Standort besteht eine verdichtete Bebauung im Geschosswohnungsbau. Für die zahlreichen Haushalte wäre somit eine fußläufige Entsorgungsmöglichkeit gegeben. Auch kann man beim Verlassen des Gebiets mit dem Pkw kurz anhalten, um Flaschen zu entsorgen. Da der Standort im Sichtfeld vieler Wohnungen liegt, ist eine soziale Kontrolle gegeben, um die illegale Entsorgung anderer Müllarten in Grenzen zu halten. Die vorgeschlagene Aufstellung auf der nordwestlichen Straßenseite zur A 5 hin sichert einen Abstand zu den Wohnungen. Durch diese Anordnung wird eine eventuelle Geräuschbelastung weitgehend vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 161 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

20.01.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag

19.01.2017 · Aktualisiert: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1141 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 05.01.2017 Betreff: Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag Aufgrund von Beschwerden von Eltern, die morgens ihre Kinder per Fahrrad/Laufrad auf dem Weg zum Kindergarten in Alt-Ginnheim begleiten, ist davon auszugehen, dass es dort morgens an der Einmündung der Straße Am Eisernen Schlag in den Ginnheimer Stadtweg häufig zu Verkehrsproblemen kommt. An den beiden gehwegabgesenkten Straßenecken ist nämlich regelmäßig der abgesenkte, gegenüberliegende Straßenbereich so zugeparkt, dass für Kinderwagen, Fahrradfahrer und Fußgänger eine Querung in Richtung Alt-Ginnheim/Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht gefahrlos möglich ist. Die kleinen Kinder sind häufig zwischen den parkenden Autos auch für Fahrradfahrer, die auf dem Ginnheimer Stadtweg fahren, nicht zu sehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beide bordsteinabgesenkten Stellen im Einmündungsbereich des Straßenbereichs so frei gehalten werden, dass dort Kinder und andere zu schützende Personen hindernisfrei die Straße überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 657 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße

19.01.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1152 entstanden aus Vorlage: OF 91/8 vom 02.01.2017 Betreff: Instandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Piktogramm (Verkehrszeichen 103-20 "Kurve - rechts") in der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Marie-Curie-Straße erneuert wird. Begründung: Das Piktogramm auf dem Straßenbelag ist nicht mehr erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 814 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße

19.01.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 entstanden aus Vorlage: OF 94/8 vom 05.01.2017 Betreff: Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße Hell erleuchtet ist zu tiefster Nachtzeit diese Straße, obwohl sie zu dieser Zeit nur äußerst schwach genutzt wird. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, auf dem Teilstück der Dillenburger Straße zwischen der Kreuzung Heddernheimer Landstraße (in Höhe Müllheizkraftwerk) und der Rosa-Luxemburg-Straße die Straßenbeleuchtung in der verkehrsarmen Nachtzeit in ihrer Intensität einzuschränken. Begründung: Dieses Teilstück ist dafür besonders geeignet, da es dort keinen Fußgängerweg gibt und der Radverkehr untersagt ist. Außerdem ist auch auf der nahen Rosa-Luxemburg-Straße die Straßenbeleuchtung in der Nacht schon stark eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln

19.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktionstag „Mobil ohne Auto“ auch in Ginnheim feiern; Rosa-Luxemburg-Straße für Fußgänger nutzen

05.01.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2017, OF 161/9 Betreff: Aktionstag "Mobil ohne Auto" auch in Ginnheim feiern; Rosa-Luxemburg-Straße für Fußgänger nutzen Der Magistrat wird gebeten, am 18. Juni 2017, dem Tag "Mobil ohne Auto" von 7.00Uhr-23.00Uhr die Teilstrecke der Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (evtl. bis zum Nordwestzentrum) für alle motorisierten Fahrzeuge zu sperren, und den nicht motorisierten Verkehr freizugeben. Begründung: Der bundesweit gefeierte Aktionstag Mobil ohne Auto bietet die Möglichkeit gerade viel genutzte Straßen symbolisch einer anderen Nutzung zu öffnen. In Ginnheim bietet sich insbesondere die Rosa-Luxemburg Straße, unter der viele Anwohner*innen leiden, dafür an. Sie sollte daher a einem Tag im Jahr, die o.g. Teilstrecke der Rosa-Luxemburg-Straße für alle Bürger/Innen geöffnet und für die motorisierten Fahrzeuge gesperrt werden. Vorteile davon sind: - Energieeinsparung - Luftverschmutzung reduzieren - Verringerung der Lärmbelastung für Mensch und Tier - Förderung der Mehr-Bewegung wie Spazierengehen, Fahrrad- und Inliner zu fahren (Bewegung macht Spaß!) - Feier auf der Rosa-Luxemburg-Straße - Schöner Panoramablick - Freiheit für alle Rosa-Luxemburg-Straße zu betreten - Begegnung und Förderung der Kommunikation zwischen den Bürger/Innen - Förderung der Sozialen- und Umweltkompetenzen - Schärfung des Bewusstseins, dass die fossile Energie begrenzt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgängig Tempo 60 auf der Rosa-Luxemburg-Straße

25.12.2016 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2016, OF 95/8 Betreff: Durchgängig Tempo 60 auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Besteht rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit, auf der gesamten Länge der Rosa-Luxemburg-Straße, die Geschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen? Begründung: Auf der Rosa-Luxemburg-Straße darf auf weiten Strecken 80 km/h gefahren werden. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vieler Verkehrsteilnehmer ist dort, trotz der gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen, sogar um einiges höher. Die Straße führt in unmittelbarer Nähe an der Wohnbebauung und an den Fenstern der Geschwister Scholl Schule vorbei. Aber auch die Bereiche in denen die Straße die Nidda und den BUGA Park überquert, müssen entlastet werden. Auch Fuchs und Hase haben Anrecht auf eine ungestörte Nachtruhe! Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit ist die billigste Möglichkeit des Lärmschutzes und schont die ohnehin bereits angegriffene Bausubstanz der Brückenbauwerke. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 19.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belagreparatur der Brücke in der Straße In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße

01.12.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1036 entstanden aus Vorlage: OF 80/8 vom 15.11.2016 Betreff: Belagreparatur der Brücke in der Straße In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann mit einer Sanierung der Brücke zu rechnen ist. Sollte diese nicht 2017 erfolgen, wird der Magistrat beauftragt zu veranlassen, dass 1. der Bodenbelag des Bürgersteiges (insbesondere Richtung Heddernheim rechts) erneuert wird und 2. die Unebenheiten des Straßenbelags vor den beiden Bushaltestellen beseitigt werden. Begründung: Der Bodenbelag des Bürgersteiges ist beschädigt und in den Unebenheiten bilden sich Pfützen. Teilweise sind die im Bauwerk verarbeiteten Stahlarmierungen zu erkennen. Es besteht die Gefahr der nachhaltigen Beschädigung des Brückenbauwerks. Vor den beiden Bushaltestellen hat sich der Fahrbahnbelag verschoben und bildet erhebliche Unebenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 358 Aktenzeichen: 66 5

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