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Meine Nachbarschaft: Falkensteiner Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6091 entstanden aus Vorlage: OF 800/3 vom 03.01.2020 Betreff: Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend eine digitale Parkraumerfassung installiert werden kann, mit der der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden soll. Der Parkraum, der erfasst werden soll, umfasst als Pilotprojekt die Berger Straße und den Oeder Weg. Zur Erfassung sollen auf dem Boden Sensoren angebracht werden, die den Zustand des Parkplatzes - belegt oder frei - an eine Anwendung melden, die diese Informationen als Open Data zur Verfügung stellt. So können diese Informationen in Navigationssystemen verwendet werden und nach Nordend einfahrenden Autofahrern anzeigen, wie viele Parkplätze insgesamt belegt sind und in welchem Bereich noch die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Das Nordend soll dabei wegen des hohen Parkdrucks und der Situation der Einkaufsstraße als Pilotraum gelten, um herauszufinden, ob durch digitale Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr signifikant verringert werden kann. Begründung: Parkplatzsuchverkehr ist für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich technisch an bestehenden Systemen auf Supermarktparkplätzen. Sie sollen für Autofahrer eine Entscheidungshilfe sein, ob sie in ein Viertel oder in eine Straße zur Parkplatzsuche überhaupt hineinfahren oder direkt Alternativen erwägen. Natürlich kann die Parkplatzanzeige nur eine Momentaufnahme sein, aber erfahrene Autofahrer wissen die Information, ob in einer Straße nur ein oder zehn Parkplätze frei sind, einzuschätzen. So arbeiten ja auch Parkleitsysteme. Es soll aus Kostengründen auf stationäre Anzeigen verzichtet werden, und die Bereitstellung als Open Data ermöglicht es allen - kommerziell oder privat -, entsprechende sinnvolle Anwendungen für Smartphones oder andere Endgeräte zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1707 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5840 entstanden aus Vorlage: OF 771/3 vom 02.01.2020 Betreff: Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Eysseneckstraße die derzeitige Sperrung in Höhe Kleebergstraße nach Süden bis zur Einmündung der Stettenstraße verlagert werden kann. Somit könnte der nördliche Teil der Eysseneckstraße von der Innenstadt/Westend wie auch vom Oeder Weg aus via Melemstraße und Neuhaußstraße und damit weit geringerem Umweg erreicht werden. Begründung: Im letzten Jahr war die Eysseneckstraße baustellenbedingt durchgängig befahrbar. Dies führte erstaunlicherweise zu keinem nennenswerten zusätzlichen Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig waren die Liegenschaften in der nördlichen Eysseneckstraße wesentlich einfacher zu erreichen. Die vorgeschlagene Verschiebung der Sperrung würde das Ziel der Unterbindung von Schleichverkehr durch die Eysseneckstraße erreichen und gleichzeitig die Belastungen für die umliegenden Wohnstraßen durch Umwegefahrten verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1030 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5842 entstanden aus Vorlage: OF 780/3 vom 02.01.2020 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße vor dem Haus Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmerringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmerringstraße (ca. 300 Meter) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem Pkw geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5851 entstanden aus Vorlage: OF 782/3 vom 02.01.2020 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt Der Magistrat wird gebeten, im Oeder Weg vor dem REWE-Markt weitere acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür können zwei Längsparkplätze aufgegeben werden . Begründung: Die Kunden des REWE-Marktes kommen ganz überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad. Weil die vor und gegenüber des REWE-Markts aufgestellten acht Fahrradbügel nicht ausreichen, ist der Fußweg auf Höhe des REWE-Markts an Werktagen regelmäßig von abgestellten Rädern vollgestellt. Die gegenüber des Kinocenters Metropolis auf Höhe der Bushaltestelle vorgesehenen Fahrradabstellplätze werden von REWE-Kunden vermutlich kaum genutzt, weil ihnen die Entfernung zu groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbeete für den Oeder Weg

20.02.2020 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5852 entstanden aus Vorlage: OF 783/3 vom 08.01.2020 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob aus dem Programm "Frankfurt frischt auf" zwei weitere Hochbeete im Bereich der Einmündung Bornwiesenweg in ähnlicher Art wie die vorhandenen finanziert und aufgestellt werden können. Die Patenschaft für die bestehenden hat die Initiative "KuNo - Kunst im Nordend" übernommen, sie würde auch die neuen Hochbeete pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 925 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht?

05.02.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2020, OF 816/3 Betreff: An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht? Die Frankfurt School of Finance und Management (FSF) hat an der Adickesallee 36 bis 38 ein ihr gehörendes Grundstück über 12.300 m2 zum 02.01.20 an die Commerz Real, ein Unternehmen der Commerzbank-Gruppe, verkauft, um auf dem Areal eine Wohnanlage mit einer Wohnfläche von ca. 39.000 m2 für über 1.100 Appartements für Studierende zu errichten. Davon werden nach Angaben der FSF gut 80% an Studierende vermietet, 400 davon zu einem festgelegten Mietpreis an Studierende der FSF, 140 würden aus einem städtischen Programm zur Schaffung studentischer Unterkünfte gefördert (FAZ 14.12.19). Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten: - Welchen Stand der Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern (insbes. Planungsdezernat, Stadtplanungsamt und Bauaufsicht) hat dieses große Wohnungsbauvorhaben? Hat der Magistrat diesem Vorhaben im Grundsatz bereits zugestimmt? - Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und freifinanzierte Wohnungen sind vorgesehen? Von welchen Mietpreissegmenten wird für öffentlich geförderte Wohnungen, für Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und für freifinanzierte Wohnungen ausgegangen? Offenbar sind nahezu ausschließlich Ein-Zimmer-Appartements vorgesehen. Stimmt das? - Gab oder gibt es Möglichkeiten, über städtebauliche Instrumente (Baulandbeschluss, B-Plan etc.) den Bauherren vorzugeben oder auf sie einzuwirken, vielfältigere Formen bezahlbaren Wohnens für Studierende und z. B. auch für Azubis auf diesem Areal vorzusehen, z. B. für junge Familien und Partnerschaften, für WGs, für gemeinschaftliches Wohnen etc.? - Ist dieses monostrukturelle Konzept studentischen Wohnens mit dem heutigen städtebaulichen Leitbild, gerade auch gemischte Wohnformen zu fördern, vereinbar? Verträgt sich ein solches Konzept mit der Grundintention der Campusmeile? 2. Die Ortsvorsteherin lädt VertreterInnen der Frankfurt School of Finance, der Commerz Real, der Projektentwicklungsgesellschaft i Live und des Magistrats ein, um dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft das Wohnungsbauvorhaben an der Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1651 2020 Die Vorlage OF 816/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lose Platten im Oeder Weg

23.01.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5656 entstanden aus Vorlage: OF 784/3 vom 09.01.2020 Betreff: Lose Platten im Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die gefährlichen losen Gehwegplatten im Bereich Oeder Weg 56 bis 58 zu beseitigen und durch einen gefahrlos begehbaren stabilen Belag zu ersetzen. Begründung: Die Platten sind nicht mehr fest verankert, sondern wackeln, stehen hoch und sind besonders in der Dunkelheit gefährlich für Passanten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 826 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen

04.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2020, OF 769/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Angesichts der klimatischen Verhältnisse, aber auch ob ihrer Bedeutung im dicht besiedelten Nordend, sind auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg von Belang. Um den Erhalt der Flächen zu gewährleisten und ggf. ihr Potential aufzuwerten, sollten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 134 2020 Die Vorlage OF 769/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern

17.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee

28.10.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 932/2 vom 25.09.2019 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittweise fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 30 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5209 entstanden aus Vorlage: OF 729/3 vom 05.09.2019 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch sogenannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? 2. Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch sogenannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden in der Hynspergstraße 14 (siehe Bild); in der Feststraße 19, dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke und es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt; in der Gleimstraße 6 sowie in der Schwarzburgstraße 1 und 20. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse

17.09.2019 · Aktualisiert: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 29.07.2019 Betreff: Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse Vorgang: OM 4827/19 OBR 1 Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vielfalt des gastronomischen Angebots in der Weißadlergasse mit seinem Sitzplatzangebot im Innenraum und in den Außenbereichen zu erhalten und seine Ausweitung im Außenbereich wie folgt zu fördern: 1. Die Fahrbahn soll für den Autoverkehr auf das notwendige Maß reduziert und der Gastronomie sollen - dort wo gewünscht - Sommergartenflächen auf der ehemaligen Fahrbahn angeboten werden. 2. Wegen der unmittelbaren Nähe des Parkhauses entfallen - dort wo die Gastronomie Sommergartenflächen nutzt - die Parkplätze und ihre teure Bewirtschaftung. 3. Frei werdende Überwachungskräfte werden in den bislang ungenügend überwachten Bewohnerparkbereichen des Ortsbezirks eingesetzt. 4. Gehwegflächen sind weitgehend großzügig frei zu halten und werden nur in Ausnahmefällen für Sommergärten vergeben. 5. In der gesamten Weißadlergasse wird Tempo 30 eingerichtet. 6. In der Straße sind ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern zu schaffen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Die Fahrbahn ist für eine Straße mit hoher Aufenthaltsqualität und touristischer Attraktivität deutlich zu breit. Zwei Fahrzeuge können nicht nebeneinander fahren. Die Straße wird - wegen ihrer Breite - öfters nicht als Einbahnstraße erkannt. Jedoch verleitet die Straße zum zu schnellen Fahren, insbesondere nachts. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie aus Klima- und Umweltschutzgründen geboten. Beispiele dafür, wie Sommergärten in Straßen eingerichtet werden können, gibt es viele. Kriterien für Sicherheit und Gestaltung sind vorhanden, eingespielt und müssen eingehalten werden. Da die Sommergärten gerne von der Bevölkerung angenommen werden, ist es auch gerechtfertigt, öffentlichen Raum dafür freizugeben. Beispiele von im Straßenraum eingerichteten Sommergärten im Oeder Weg: Fotos: Andreas Laeuen Zu Ziffer 2.: Im Rahmen einer Begehung Anfang Juli mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller Gastronomiebetriebe wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten in der Straße - wegen des nahen Parkhauses - zugunsten von Sommergärten aufzugeben. Diese Parkplätze werden - wegen der Bewirtschaftung - nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Die allermeisten Gastronomiebetriebe der Straße sind inhaberin-/inhabergeführt. Sie bestehen seit mindestens sieben Jahren und sind untereinander gut vernetzt. Zu Ziffer 3.: Regelmäßig erreichen den Ortsbeirat Klagen über eine unzureichende Überwachung der Parkplakettengebiete mit ihren für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkplätzen. Frei werdende Kräfte können - zur Zufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner - in den Wohngebieten im Ortsbezirk eingesetzt werden. Die Innenstadt ist mit Parkhäusern hervorragend ausgestattet. Zu Ziffer 4.: Den Ortsbeirat haben ebenfalls Klagen über schlecht passierbare Gehwege in der Weißadlergasse erreicht. Darauf hat der Ortsbeirat bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827, reagiert. Eine regelmäßige und strengere Überwachung der Gastronomie oder sogar Zurücknahmen von Genehmigungen sind auf Dauer nicht leistbar und führen zu langwierigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Eine solche für alle Beteiligten unschöne Situation ist zu vermeiden. Daher sollte - gemäß dem Beschluss des Ortsbeirats - in diesem Jahr die Begehbarkeit der Fußwege sichergestellt und im nächsten Jahr eine Verlagerung der Sommergärten auf den Fahrbahnrand angestrebt werden. Zu Ziffer 5.: Tempo 30 dient der Sicherheit in dieser sehr belebten Straße. Zu Ziffer 6.: Die Ausstattung mit Anschließmöglichkeiten für Fahrräder ist in diesem Bereich ungenügend. Ein hoher Anteil der Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen in der Straße kommt mit dem Fahrrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 187 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 465 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4728, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Begrünung Eschersheimer Landstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 866/2 Betreff: Begrünung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der asphaltierte Mittelstreifen der Eschersheimer Landstr. im Abschnitt zwischen Bremer Straße und Miquel- / Adickesallee begrünt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1394 2019 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg sicherer machen

13.06.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 327/3 vom 18.09.2017 Betreff: Oeder Weg sicherer machen Offensichtlich bedingt durch eine Zunahme der Unfälle im Bereich der Einmündung der Wolfsgangstraße in den Oeder Weg wurden einige kleinere Maßnahmen in diesem Kreuzungsbereich bereits umge setzt, die eine bessere Einsichtbarkeit der Fußgängerübergänge zum Ziel hatten. Das Grundproblem, dass viele Autofahrer (und Radfahrer) den Zebrastreifen ignorieren und dazu noch mit gefühlt wesentlich höherer Geschwindigkeit als die erlaubten 30 km/h unterwegs sind, wurde dadurch nicht gelöst. Gerade am Wochenende gab es auf dem Oeder Weg wieder einen schweren Unfall mit einem Fahrradfahrer (s. Berichterstattung FNP vom 18.09.2017). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie im Oeder Weg wirkungsvoller sichergestellt werden kann, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingehalten wird und die Fußgänger gefahrloser die Straße überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1694 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radentscheid-Projekte im Nordend

16.05.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4499 entstanden aus Vorlage: OF 650/3 vom 14.03.2019 Betreff: Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen und aktuellen Zeitplan für die Sanierung der Straßendecken in der Querstraße und in der Händelstraße mitzuteilen. In der Querstraße ist wohl ein Termin in diesem Jahr nach den Sommerferien vorgesehen. In einer aktuellen Fragestunde wurde angemerkt, dass es besser wäre, die Maßnahme während der Ferienzeit durchzuführen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob es unter Umständen zu weiteren Verzögerungen kommt. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Querstraße zeitgleich mit der Erneuerung der Fahrbahn ein Radfahrstreifen markiert werden kann. Begründung: Die Erneuerung der Asphaltdecken in den beiden Straßen ist lange anhängig. Beide Maßnahmen wurden wegen größerer Baustellen zurückgestellt, waren aber auch schon für die Jahre 2015 und 2016 geplant. Die Situation für Fahrradfahrer im unteren Oeder Weg (stadteinwärts) ist nicht unproblematisch. Hier könnte eine Ableitung über die Querstraße mit Anbindung an die Fahrradwege in der Eschersheimer Landstraße von Vorteil sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1326 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50

29.11.2018 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek

29.11.2018 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 entstanden aus Vorlage: OF 590/3 vom 05.11.2018 Betreff: Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek Der Magistrat wird gebeten, vor der Deutschen Nationalbibliothek eine Markierung aufzubringen, die auf den dort verlaufenden Radweg hinweist. Begründung: Die Radwegmarkierung auf der südlichen Seite des Alleenrings endet an der Einmündung der Schlosserstraße und beginnt wieder kurz vor der Ampel an der Einmündung der Eckenheimer Landstraße. Dazwischen gibt es keine Markierung, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Bereich des Eingangs zur Deutschen Nationalbibliothek. Die Markierung sollte hier entsprechend ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung am Metropolis

25.10.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3812 entstanden aus Vorlage: OF 505/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3812 durch die Vorlage OM 3937 ersetzt wurde. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise gestaltet werden kann: 1. Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet; 2. In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen; 3. Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße; 4. Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden; 5. Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, sodass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können; 6. Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d. h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3937 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung am Metropolis

25.10.2018 · Aktualisiert: 07.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3937 entstanden aus Vorlage: OF 505/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Vorgang: OM 3812/18 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2018, OM 3812, durch die Vorlage OM 3937 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise gestaltet werden kann: a) Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet; b) In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen; c) Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße. Die Radspur wird hier rot eingefärbt; d) Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden; e) Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, sodass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können; f) Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d. h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3812 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1823 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Nordend umsetzen

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 500/3 vom 30.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Nordend umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: - Merianplatz, vor dem Geschäft "Escatira" (Ersatz einer fehlenden Bank); - Berger Straße, im Bereich Kantstraße (im Bereich Bücherschrank oder Rundbänke um die Bäume); - Berger Straße, Höhe ehemalige Videothek "Tomin"; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 106; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 98 - 100; - im Bereich "Hessendenkmal"; - im Bereich Musikantenweg/Thomasiusstraße; - im Bereich Spielplatz an der Schopenhauerstraße (Ersatz abgebauter Bänke); - Friedberger Landstraße/Gießener Straße vor der Senioreneinrichtung "Curanum"; - in der Rat-Beil-Straße neben dem weißem Friedhofstor; - im Bereich Cronstettenstraße/Klettenbergstraße; - im Bereich der "Kastanienallee" zwischen Oeder Weg und Holzhausenschlösschen; - a n der Kreuzung Spohrstraße/Nordendstraße vor "Rosa Canina" und dem Stalburg-Theaterladen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch im Ortsbezirk 3 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2259 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraummanagement im Nordend

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3653 entstanden aus Vorlage: OF 504/3 vom 01.08.2018 Betreff: Parkraummanagement im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es analog den Regelungen z. B. in Hanau möglich ist, in ausgewählten Straßen im direkten Einzugsgebiet des Oeder Wegs, der Glauburgstraße, der Friedberger Landstraße und der Berger Straße das Parken nur mit Parkschein bei freiem Parken für Bewohner mit Ausweis zu gestatten. Begründung: Im Gegensatz zu anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets (beispielsweise Hanau) gibt es im Nordend keine Kombination von Bewohnerparken und freiem Parken mit zu bezahlendem Parkschein. Durch diese Maßnahme kann der Parkdruck für Anwohner gemildert werden und zugleich bestünde eine zeitlich befristete Parkmöglichkeit für Nicht-Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2306 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2

29.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 526/3 Betreff: Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu beantworten, wie sich der Baufortschritt an der Liegenschaft Fürstenbergerstraße 2 (Ecke Oeder Weg, Paul-Hindemith-Anlage) darstellt. Seit Monaten ist an der begonnen Baustelle keine Aktivität mehr zu beobachten. Gibt es Auflagen das Gebäude zu erhalten? Können wenigstens die für die Baustelle abgesperrten Parkplätze wieder frei gegeben werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 997 2018 Die Vorlage OF 526/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets „Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance“

16.08.2018 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 502/3 vom 02.08.2018 Betreff: Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" Im Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt abgeleitet. Der Magistrat wird gebeten, das Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen, Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern, 1. welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Mobilitätsmanagementkonzepts für das Bauvorhaben "Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen, welche Ergebnisse relevant und übertragbar sind und wie das Mobilitätsmanagement für das "Innovationsviertel" konkret aussieht; 2. warum es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen Betroffenen (siehe Kapite l 3.4.10 des Konzepts) gab/gibt und ob das so beibehalten werden soll oder ob das geändert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 566 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserbrunnen im Stadtteil

16.08.2018 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3571 entstanden aus Vorlage: OF 514/3 vom 01.08.2018 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Stadtteil Der Magistrat wird aufgefordert, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserbrunnen einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt u. a. den Friedberger Platz, den Merianplatz, den Luisenplatz, die südwestliche Ecke an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, die südliche Seite des Platzes am Eiscafé im Oeder Weg und den Platz vor dem Haupteingang des Günthersburgparks vor. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserbrunnen auch im Nordend dringend gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2224 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 91 90

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades

16.08.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3568 entstanden aus Vorlage: OF 472/3 vom 04.05.2018 Betreff: Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der kürzlich neu benannte Anna-Seghers-Pfad möglichst so verbreitert werden kann, dass er seiner Funktion als Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Adickesallee und Feldgerichtstraße künftig besser gerecht wird. Dazu soll neben dem Fußweg auch die Einrichtung eines gegenläufigen Radwegs geprüft werden. Gegebenenfalls sind mit Anrainern Gespräche über die Möglichkeit einer Verbreiterung zu führen. Die Führung des Anna-Seghers- Pfades ist dabei in geeigneter Weise in den Bogen der de-Bary-Straße zu integrieren, wobei Fuß- und Radweg auf einer Höhe geführt werden sollten. Begründung: Der relativ schmale Anna-Seghers-Pfad wird insbesondere in den Stoßzeiten stark von Fußgängern und Radfahrern in beiden Richtungen genutzt. Dabei kommt es wegen der geringen Breite immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen und gefährlichen Situationen. Zusätzlich schafft die derzeitige Führung des Pfades im Bereich der de-Bary-Straße auf zwei Ebenen weitere Risiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2206 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Miquelallee ist keine Rennstrecke

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3504 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 24.05.2018 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelallee wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt. 2. Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend, bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark, Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3. Die Maßnahme zu 2. wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4. Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2113 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen

14.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3185/18 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 17.05.2018, OM 3185, durch die Vorlage OM 3633 ersetzt wird. 2. Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können, wie zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, a) für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. b) mitzuteilen, warum die westlich gelegenen Bäume, die im Übrigen nicht in den Plänen der Anlage zur M 232 verzeichnet waren, gefällt wurden, obwohl es genügend Platz für die Trasse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1923 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen

17.05.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 01.02.2018 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3363/18 Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können. Zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.06.2018, OM 3363, die Vorlage OM 3185 ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule

17.05.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3184 entstanden aus Vorlage: OF 346/3 vom 23.11.2017 Betreff: Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Bereich südlich der Heinrich-Kleyer-Schule bis zum Alleenring (Feldgerichtstraße, Malapertstraße, de-Bary-Straße) Bewohnerparken einzurichten. Zugleich wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit der Leitung der Frankfurt School of Finance & Management ein Konzept für die Entlastung der Parksituation zusätzlich auch im Bereich südlich des Alleenrings zu erarbeiten. Es wird darauf geachtet, dass bei der Einrichtung des Bewohnerparkens zahlenmäßig insgesamt keine Parkplätze verloren gehen. Begründung: Nach der Inbetriebnahme der Frankfurt School of Finance & Management hat sich die Parksituation für die Bewohner des oben genannten Bereichs noch einmal drastisch verschlechtert. Davon betroffen ist auch der Bereich südlich des Alleenrings (z. B. Frauensteinstraße), wo zunehmend das Bewohnerparken missachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1443 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung auf dem Oeder Weg

17.05.2018 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3190 entstanden aus Vorlage: OF 473/3 vom 30.04.2018 Betreff: Verkehrszählung auf dem Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Verkehrszählung auf dem Oeder Weg, der Eckenheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße durchzuführen. Die Zählung sollte Spitzenzeiten (morgens und abends) aber auch die Zeiten unter Tage abbilden. Begründung: Seit dem Umbau der Hochbahnsteige auf der Eckenheimer Landstraße berichten Anwohnerinnen und Anwohner über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf dem Oeder Weg. Um hier belastbare Zahlen der aktuellen Situation zu erhalten, sollten aktuelle Werte erhoben werden. In diesem Zuge sollten auch die Nachbarstraßen Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße betrachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1910 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschäden beseitigen

19.04.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3068 entstanden aus Vorlage: OF 460/3 vom 05.04.2018 Betreff: Straßenschäden beseitigen Der Magistrat wird gebeten, im Nordend Straßenschäden (Löcher in der Asphaltdecke) zu beseitigen. Es handelt sich um folgende Stellen: 1. Mittelweg, vor der Hausnummer 4. 2. Oeder Weg, vor der Hausnummer 34 (Immobilienbüro) direkt hinter der Haltelinie an der Ampel. 3. Elkenbachstraße (Merianstraße/Herderstraße). 4. Herderstraße vor Elkenbachstraße. Begründung: Die Stellen sind bei Dunkelheit, insbesondere für Fahrradfahrer, schwer zu erkennen und stellen eine Gefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1333 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg

19.04.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 15.01.2018 Betreff: Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, wieder ein absolutes Park- und Halteverbot auf der nördlichen Fahrbahn der Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg einzurichten. Begründung: Nach den Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen der U 5 ist das vorübergehende Parkrecht auf der rechten Fahrbahnseite von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg in der Holzhausenstraße einfach bestehen geblieben. Dadurch wird die rechte Fahrbahn bis kurz vor die Ampelkreuzung zugeparkt und es entsteht eine gefährliche Situation, weil die Autofahrer bis weit über den Mittelstreifen ausweichen müssen, um sich in die Wartschlange vor der Ampel einzureihen und damit den entgegenkommenden Autos im Weg stehen. Für Fahrradfahrer ist der Zustand völlig unmöglich, weil sie nicht zwischen den parkenden und den wartenden Autos durchkommen und entweder auf den Bürgersteig ausweichen müssen oder aber auf die Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1329 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel

05.04.2018 · Aktualisiert: 26.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Post- und DHL-Partnerfiliale im Kiosk Glauburg wird Ende März schon wieder geschlossen!

15.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2912 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 15.03.2018 Betreff: Post- und DHL-Partnerfiliale im Kiosk Glauburg wird Ende März schon wieder geschlossen! Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei der Post bzw. DHL dahin gehend geltend zu machen, dass eine große Post- und DHL-(Partner-)filiale im westlichen Nordend zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg erhalten bleibt. Die Paketabholung im westlichen Nordend sollte auch dort sein. Begründung: Für viele Nordendler ist die Filiale auf der Ostzeil/Ecke Lange Straße für die Paketabholung oder -aufgabe ein unzumutbar weiter Weg und ohne direkten ÖPNV-Anschluss. Die Kleinstpartnerpost im Gebäude der Firma Merz kann die Post- und Paketmengen, die in der ehemaligen Filiale in der Fürstenberger Straße beziehungsweise im Kiosk Glauburg anfielen, platzmäßig nicht schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1141 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis

24.01.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2018, OF 395/3 Betreff: Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen der Verkehrsführung möglich sind: - die Einrichtung einer kombinierten Bus- und Fahrradspur von der Einmündung Eckenheimer Landstraße bis zur Einmündung Oeder Weg, die im letzten Teil für in den Oeder Weg einbiegende Kraftfahrzeuge freigegeben wird - die Möglichkeit der Weiterfahrt für Fahrradfahrer geradeaus über die Eschersheimer Landstraße hinaus mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn - die zweite Spur von rechts als kombinierte Geradeausspur und Abbiegespur in die Eschersheimer Landstraße einzurichten. Die linken Spuren werden als Geradeaus- und Linksabbiegespuren belassen. Begründung: Die Behinderung des Busses 36 beim Abbiegen in den Oeder Weg wird durch den Rückstau der Abbieger in die Eschersheimer hervorgerufen. Die Verlagerung dieses Abbiegeverkehrs in die Spur links daneben entschärft die Situation. Die Benutzung und Weiterführung der Spur für Fahrradfahrer macht für diese die Situation übersichtlicher und subjektiv sicherer als eine Führung zwischen den Autospuren. Abbieger in den Oeder Weg und in die Eschersheimer müssen natürlich die geradeausfahrenden Radfahrer beachten. Eine farbliche Markierung der Spur wäre dafür sehr hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2017, OF 348/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bezüglich der Verkehrsführung am Eschenheimer Turm einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 348/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 395/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen

10.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 384/3 Betreff: Haushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Im dicht bebauten Nordend werden auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg oder die Grünfläche Jahnstraße Ecke Sternstraße dringend benötigt. Ihre Pflege wird zum Teil stark vernachlässigt. Damit der Erhalt nicht am fehlenden Geld scheitert, sollten ausreichend Mittel bereit gestellt werde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 110 2018 Die Vorlage OF 384/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fußgängerüberwegs im Oeder Weg 55-57

21.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2223 entstanden aus Vorlage: OF 294/3 vom 09.08.2017 Betreff: Sicherung des Fußgängerüberwegs im Oeder Weg 55-57 Der Magistrat wird gebeten, auf dem vor dem Haus Oeder Weg 55-57 (ehemals Wild Schmidt, heute Pizzeria Super Bro's) befindlichen Pkw-Stellplatz direkt am Zebrastreifen Fahrradbügel aufzustellen, um dadurch die Sicht auf die am Straßenrand stehenden Fußgänger, die den Zebrastreifen betreten wollen, frei zu machen. Begründung: Derzeit versperren parkende Autos die Sicht auf den Zebrastreifen. Insbesondere beim Halt des Busses 36 und den die Straße passierenden Fahrgästen fahren Autos häufig bis auf den Zebrastreifen vor, weil Fußgänger zu spät wahrgenommen werden. Diese Situation kann durch Aufstellen von Fahrradbügeln verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2451 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße

24.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069 entstanden aus Vorlage: OF 289/3 vom 11.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1558/12 OBR 3; ST 102/13 Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der Anregung OM 1558 (Punkt 2) vorgeschlagen, auf der Südseite der Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung: Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor Kurzem die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrechtparkplätze auf der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden gezogen. Das Ergebnis war eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden, was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 102 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2417 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung Oeder Weg/Glauburgstraße

22.06.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1866 entstanden aus Vorlage: OF 242/3 vom 04.05.2017 Betreff: Ampelschaltung Oeder Weg/Glauburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelschaltung an der Kreuzung Oeder Weg und Glauburgstraße, entsprechend der Ampelschaltung Oeder W eg/Holzhausenstraße, nach 22:00 Uhr blinkend zu stellen. Begründung: Die Verkehrssituation scheint auf dem Oeder Weg abends derart zu sein, dass nach 22:00 Uhr keine Ampelschaltung an der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße nötig ist. Daher ist anzunehmen, dass im Sinne der Emissions- und Lärmvermeidung auch an der Kreuzung mit der Glauburgstraße eine blinkende Ampel möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1991 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand

20.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1441 entstanden aus Vorlage: OF 225/3 vom 05.04.2017 Betreff: Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand Vorgang: OM 3969/15 OBR 3; ST 896/15 Mit der Stellungnahme ST 896 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der Anregung OM 3969 im unteren Oeder Weg beim REWE-Markt und Zeit für Brot zwei Parkplätze in Fahrradabstellplätze mit acht Fahrradbügeln umzuwandeln. Außerdem wurde zugesagt zu prüfen, wo und wie viele Fahrra dabstellplätze in der Eisernen Hand beim REWE-Markt geschaffen werden können. Weder im unteren Oeder Weg noch in der Eisernen Hand konnten trotz intensiver Suche nach knapp zwei Jahren diese Fahrradabstellplätze gefunden werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradabstellplätze zu installieren (Oeder Weg) beziehungsweise auszuweisen und zu installieren (Eiserne Hand). Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut auf die äußerst angespannte Situation fehlender Fahrradabstellplätze im Nordend hingewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 896 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1261 Aktenzeichen: 32 1

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