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Meine Nachbarschaft: Ernst-Kahn-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße

30.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 222/8 vom 14.11.2017 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept mit dem Ziel zu erstellen, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich, mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg

30.11.2017 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße

30.11.2017 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 entstanden aus Vorlage: OF 219/8 vom 14.11.2017 Betreff: Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Müllablagerungsplatz vor Hausnummer 20 (unter bzw. neben der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße) geschlossen werden kann bzw. wie das unberechtigte Ablegen von Müll verhindert werden kann. Begründung: Der ursprüngliche Müllplatz für Hausmüll wurde von dem oben genannten Platz verlegt, weil bei Bränden die Brücke durch die Feuerlast gefährdet worden wäre. Der Bereich ist schlecht einsehbar. Der Müllplatz wird für Sperrmüllablagerung genutzt. Es kommt aber auch vor, dass auch von Ortsfremden Sperrmüll und auch andere Gegenstände (Elektroschrott, Farbeimer usw.) abgestellt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr bleiben diese Gegenstände zurück und müssen dann entsprechend beseitigt werden. Es werden Gegenstände abgelegt, ohne dass ein Sperrmüllabfuhrtermin vereinbart wird. Aufgrund der ständigen Ablagerungen könnte bei einem Brand eine Gefährdung der Brücke bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 581 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg

30.11.2017 · Aktualisiert: 13.04.2022

Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Wege in der Hadrianstraße

30.11.2017 · Aktualisiert: 02.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2471 entstanden aus Vorlage: OF 220/8 vom 14.11.2017 Betreff: Barrierefreie Wege in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in der Hadrianstraße (Hausnummern 20 bis 44) die beiden barrierefreien und behindertengerechten Wege zu den Hauseingängen (Hausnummern 32 bzw. 40-42) von parkende Fahrzeuge frei gehalten werden können. Begründung: Die beiden oben genannten Wege werden immer wieder von parkenden Fahrzeugen blockiert. In diesen Fällen müssen dann Personen mit Rollator, Kinderwagen, Fahrräder usw. bis ans Ende der parkenden Fahrzeuge (Hausnummer 44) ausweichen. Der anderer Weg ist über eine Treppe vor der Hausnummer 20. Für Personen mit Einkäufen (z. B. Getränkekisten) ist der Weg zwischen den parkenden Fahrzeugen ebenfalls schwierig oder unmöglich. Es ist schon vorgekommen, dass bei Rettungseinsätzen die Verletzten über den Umweg (Hausnr. 44) zum Krankenwagen transportiert werden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 506 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 · Aktualisiert: 07.10.2022

Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

02.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Vorgang: B 267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA

02.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treppenaufgang in der Ernst-Kahn-Straße zur Kirche St. Sebastian

14.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2120 entstanden aus Vorlage: OF 195/8 vom 29.08.2017 Betreff: Treppenaufgang in der Ernst-Kahn-Straße zur Kirche St. Sebastian Vorgang: OM 4493/15 OBR 8; ST 1705/15 Der Magistrat wird um Auskunft zu der Frage gebeten, wann die in der Stellungnahme vom 07.12.2015, ST 1705, angekündigte Sanierung (Beseitigung der Fugen) der Treppe von der Ernst-Kahn-Straße zum Kirchplatz von St. Sebastian erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass in der Mitte der Treppe ein Geländer mit Handlauf angebracht wird. Begründung: In den Fugen der Treppe wachsen inzwischen Pflanzen. Es besteht die Gefahr, dass bei Frost die Fugen sich weiter ausdehnen und damit die Treppe weiter beschädigt wird. Die beiden seitlichen Treppengeländer werden von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gerne benutzt. Auf der einen Seite der Treppe ist durch eine angrenzende Hecke die Nutzung des Geländers teilweise bzw. zeitweise nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4493 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2387 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Was wird aus dem Schlauchturm der Feuerwache am Nordwestzentrum ?

28.08.2017 · Aktualisiert: 08.11.2017

Antrag vom 28.08.2017, OF 198/8 Betreff: Was wird aus dem Schlauchturm der Feuerwache am Nordwestzentrum ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach dem Neubau und der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 21 im Erich-Ollenhauer-Ring 2 hat die Berufsfeuerwehr das Nordwestzentrum (NWZ) verlassen. Auch angesichts der derzeitigen Umbaumaßnahmen im NWZ stellt sich die Frage, was mit dem alten Schlauchturm der einstigen Wache geschehen wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt oder kann er in Erfahrung bringen, was mit dem noch vorhandenen Schlauchtrockenturm passiert nachdem die Feuerwehr das NWZ verlassen hat? 2. Falls der Turm erhalten bleibt, ist es denkbar, ihn zu nutzen, zum Beispiel als Trainingswand für Sportklettervereine oder als Werbefläche für das 50jährige Jubiläum des Nordwestzentrums 2018? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Parkplatznot reduzieren

27.07.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

Antrag vom 27.07.2017, OF 187/8 Betreff: Parkplatznot reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Hadrianstraße ab Ecke "In der Römerstadt" bis zur Straße Im Burgfeld rechtsseitig Schräg-Parkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Hadrianstraße herrscht chronische Parkplatznot. Die rechte Seite mit Grünstreifen und Bürgersteig ist überdurchschnittlich breit angelegt. Es bietet sich an dort zwischen den Bäumen Parkplätze einzurichten. Es bleibt auch für einen Fahrradstreifen und Gehweg ausreichend Raum. Da der Grünstreifen fast ausschließlich als Hundetoilette dient, hätte die Umgestaltung auch noch den Vorteil, daß Schmutz- und Geruchsbelästigung entfallen. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: REP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA

18.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 149/8 vom 06.04.2017 Betreff: Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA Schon seit vielen Jahrzehnten versucht der Ortsbeirat 8 gemeinsam in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen und mit verschiedenen Antragstellern einen Römerpark vor Ort entstehen zu lassen. Die Stadt ist dem Projekt manchmal mehr oder dann wieder weniger gewogen. Der Ortsbeirat seinerseits ist seiner Auffassung treu geblieben. Nachdem eine Ausgrabungsfläche nunmehr der Erweiterung der Römerstadtschule zugewiesen wurde, bleibt nicht mehr viel Gelände übrig, wo es gelingen kann, den lang gehegten Wunsch eines Römerparks an historischer Stätte verwirklichen zu können. Der Magistrat wird gebeten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Gespräche zum Erwerb des Geländes gegenüber In der Römerstadt 152, mit den Schutzhütten für die römischen Ausgrabungen, zu führen. Ziel soll es sein, dort perspektivisch einen Römerpark zu errichten. Begründung: Sicherlich gibt es viele gute Gründe, die aktuellen städtischen Erfordernisse in den Vordergrund zu stellen. Doch wenn auch noch die letzte Freifläche bebaut ist, ist auch die letzte Chance vergeben, die Römer aus NIDA würdig und dauerhaft an historischer Stelle darzustellen. Die informativen Schautafeln und die angemessene Ausstellung in der Innenstadt reichen da nach Meinung des Ortsbeirates, nicht aus. Er ist sich sehr wohl bewusst, dass das "Projekt Römerpark" kein leichtes Unterfangen sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1685 Antrag vom 02.11.2017, OF 218/8 Anregung vom 30.11.2017, OA 206 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim

18.05.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 160/8 vom 02.05.2017 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, im Straßenzug zwischen Bunker/Einmündung Kastellstraße und Alt-Heddernheim 1. in der zweiten Jahreshälfte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten; 2. die Anbringung eines Speed-Displays als stationäre Geschwindigkeitsanzeige in der Straße In der Römerstadt zwischen Wenzelsweg und Alt-Heddernheim zu prüfen. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass die durchfahrenden Autos und Lastwagen in dem genannten Straßenabschnitt, der zwischen Einmündung Wenzelsweg und Alt-Heddernheim auch als Spielstraße ausgewiesen ist, viel zu schnell und verkehrsgefährdend für Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Durch Geschwindigkeitskontrollen erhofft sich der Ortsbeirat konkrete Informationen und eine Verbesserung im Sinne der Anwohner. Eine signalartige Geschwindigkeitsanzeige kann zudem die Verkehrssicherheit langfristig verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1654 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge

20.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1425 entstanden aus Vorlage: OF 114/8 vom 23.02.2017 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit stärkeren Kontrollen dem Falschparken vor Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtteil zu begegnen, insbesondere vor der Ladestation am Erich-Ollenhauer-Ring; 2. Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass auch Elektrofahrzeuge nur für die Zeit des Ladevorgangs dort abgestellt werden. Begründung: Es fällt auf, dass z. B. an Samstagen die Ladesäule am Erich-Ollenhauer-Ring von benzinbetriebenen Fahrzeugen zugeparkt ist, obwohl dort ein Halteverbot besteht. Von dem Halteverbot ausgenommen sind Elektrofahrzeuge, aber auch nur während des Ladevorgangs. Der ist auf den ersten Blick daran zu erkennen, dass über das Ladekabel die Station mit dem Auto verbunden ist. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass auch ein Elektrofahrzeug inzwischen voll geladen ist, dort aber noch immer parkt. Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wobei unklar ist, wie man von außen das Ende des Ladevorgangs feststellen kann. Empfohlenes Verhalten unter den E-Fahrenden ist, dass man eine spezielle Parkscheibe sichtbar mit dem voraussichtlichen Ladeende sowie einer Mobilfunknummer, unter der die/der Abwesende zu erreichen ist, hinterlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt

09.03.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1332 entstanden aus Vorlage: OF 119/8 vom 21.02.2017 Betreff: Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie den Verkehrsproblemen im Bereich des Fußgängerüberweges in der Straße Am alten Schloss an der Einmündung in die Straße In der Römerstadt entgegen gewirkt werden kann. Begründung: Von Anwohnern der Straße Am alten Schloss wird bemängelt, dass es zwischen Radfahrern, die den Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt in Richtung Praunheim benutzen, und Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern), die die Straße Am alten Schloss Richtung der Straße In der Römerstadt befahren, am Fußgängerüberweg immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Durch die Hecke vor dem Haus 236 (Weinladen, Café) und durch aufgestellte Werbeschilder der beiden Gewerbetreibenden ist die Sicht in dem oben genannten Bereich stark eingeschränkt. Teilweise werden diese Werbetafeln auch auf dem Fahrradweg aufgestellt. Von den Radfahrern wird der Zebrastreifen auch als "Vorfahrberechtigung" für die Überquerung der Straße Am alten Schloss angesehen. Durch den abschüssigen Streckenverlauf sind die Radfahrer in dem oben genannten Bereich zum Teil mit größerer Geschwindigkeit unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 22 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!

01.12.2016 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52

OA (Anregung Ortsbeirat)

Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang

06.10.2016 · Aktualisiert: 08.12.2020

Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren

06.10.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 06.10.2016, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 53/8 vom 15.09.2016 Betreff: Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung zur Erweiterung und zum Neubau der Römerstadtschule dahin gehend zu erweitern, dass innerhalb des Schulgeländes in geeigneter Weise auf die römische Vergangenheit des Schulstandortes hingewiesen wird. Das kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. ein Raum mit schülergerechten Informationen zum Thema "Römer/Römisches Reich", der öffentlich zugänglich sein soll; 2. ein aufgezeichneter Grundriss, der auf den an Ort und Stelle gefundenen Tempelbezirk hinweist; 3. im zentralen Bereich des Schulhofs: Anbringen einer originalgetreuen Replik, zum Beispiel der im Archäologischen Museum Frankfurt aufbewahrten Dendrophoreninschrift, die bei Grabungen 1961 gefunden wurde und im Schriftzug den Namen der Stadt NIDA enthält; 4. schülergerechte ergänzende Hinweistafeln zu der im Jahr 2000 angebrachten Schauwand an der Zufahrt zur heutigen Römerstadtschule (Wendehammer In der Römerstadt 120/122); 5. ein zweisprachiges Schulschild am Haupteingang - in Deutsch und Latein - oder ein Schulschild mit dem Namen "Römerstadtschule" in stilisierten lateinischen Großbuchstaben; 6. bildhafte Darstellung römischen Lebens an der Schulfassade in Mosaikform. Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule sollte als Chance genutzt werden, auf die römische Geschichte des Stadtteils Heddernheim an einem zentralen Ort der ehemaligen Stadt NIDA hinzuweisen. Das kann mit einigen wenigen Elementen geschehen. Ganz besonders sollten dabei auch kindgerechte Informationen angeboten werden, die Familien neugierig machen, sich auf die Spuren der Römer im Rhein-Main-Gebiet zu begeben (u.a. Saalburg). Die gut 150 Besucher beim Tag des offenen Denkmals, die zum Ausgrabungsgelände Ernst-Kahn-Straße/Ecke In der Römerstadt gekommen waren, belegen zudem das große Interesse der Heddernheimer an "ihrer" römischen Geschichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 207/8 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2294 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 770, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit am Grillplatz Hadrianstraße verbessern

06.10.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 669 entstanden aus Vorlage: OF 56/8 vom 15.09.2016 Betreff: Sauberkeit am Grillplatz Hadrianstraße verbessern Der stark frequentierte Grillplatz ist regelmäßig von Müll übersät, was größtenteils an den dort befindlichen zu kleinen Mülleimern liegt. Auch eine häufigere Leerung der Mülleimer hat bisher zu keiner Besserung geführt. Des Weiteren wird der Müll regelmäßig von dort lebenden Rabenvögel aus den offenen Mülleimern gezogen und weiter verteilt. Somit ist der Grillplatz nach jedem Wochenende in einem verheerenden Zustand. Zusätzliche Abhilfe würde der Einsatz von Parkwächtern bringen, wie er bereits in anderen städtischen Grünanlagen mit Grillplätzen erprobt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zusätzliche Mülleimer mit Deckel (damit die Rabenvögel nicht den Müll plündern) am Grillplatz an der Nidda in Höhe Hadrianstraße aufstellen zu lassen; 2. an den Wochenenden durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt auch Parkwächter zum Einsatz zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 877 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wettbüros und Spielcasino in Praunheim

29.09.2016 · Aktualisiert: 15.05.2017

Antrag vom 29.09.2016, OF 72/7 Betreff: Wettbüros und Spielcasino in Praunheim Der Ortskern in Praunheim soll langfristig aufgewertet werden, so sieht es ein entsprechender Rahmenplan vor, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Leider werden aber auch in Praunheim zunehmend bestehende Ladenlokale in Wettbüros und Spielcasinos umgewandelt. So wurde auch in einer Liegenschaft der städtischen FAAG ein Wettbüro eingerichtet - und zwar offensichtlich unter Täuschung des Vermieters. Nun gibt es Gerüchte, dass dieses Wettbüro in die Liegenschaft "In der Römerstadt 255" ziehen möchte. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Möglichkeiten bestehen, um eine Vermietung von Ladenlokalen an Spielcasinos/Wettbüros durch städtische Gesellschaften wirkungsvoll zu verhindern und auch nachträgliche Kündigungen bei falschen Angaben auszusprechen? 2. Sieht der Magistrat eine Chance private Vermieter, z. B. über die Wirtschaftsförderung, davon zu überzeugen, dass eine Vermietung an Wettbüros oder Spielcasinos langfristig ein Nachteil für den Wert der Immobilie ist? 3. Gibt es die Möglichkeit, auch in Praunheim die weitere Ansiedlung von Wettbüros und Spielcasinos durch einen Bebauungsplan zu verhindern, der in diesem Bereich derzeit nicht existiert und von der Stadtplanung bislang immer abgelehnt wurde? Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 183 2016 Die Vorlage OF 72/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU die_farbechten_-_LINKE. GRÜNE FDP BFF REP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt

20.09.2016 · Aktualisiert: 11.10.2016

Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Betreff: Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. In den Einfamilienhäusern der Nordweststadt wurden die neuen Messgeräte ab 2013 eingebaut und haben dazu geführt, dass in vielen Fällen es zu mehr als einem doppelten Mehrverbrauch von Wärme, in einigen Fällen sogar ein zehnfacher Mehrverbrauch gekommen ist. Die Mainova hat diesen erheblichen Mehrverbrauch gegenüber den Betroffenen bisher nicht plausibel erklären können. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der Mainova auf folgendes hinzuwirken bzw. beantworten zu lassen: 1. Wann wird die Mainova die betroffenen Mieter wie zugesagt in einer Veranstaltung informieren? 2. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 3. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 4. Wieviele Einsprüche hat es seit Einführung der neuen Messtechnik zu den Abrechnungen gegeben? 5. Seit wann war es absehbar, dass die neue Messtechnik eine erhebliche Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge haben würde? 6. Könnte die Mainova vor dem Hintergrund der erheblichen Diskrepanzen im Wärmeverbrauch den Kunden gegenüber 6.1 zunächst nur eine 20% Steigerung gegenüber dem Durchschnitt des Wärmeverbrauchs der letzten fünf Jahre in Rechnung stellen, bis die Ursachen für die bisher nicht plausiblen Steigerungen im Wärmeverbrauch geklärt sind, 6.2 die Nachzahlungen auf mehrere Jahre verteilen? 6.3 Wie sieht die von der Mainova angebotene Kulanzregelung für Mieter bzw. Eigentümer aus? 7. In welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße

01.09.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 22/8 vom 21.06.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Magistrat wird gebeten, am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße - ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1566 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt

15.08.2016 · Aktualisiert: 11.10.2016

Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Betreff: Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 2. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 3 welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 38/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederaufstellung eines Glascontainers in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Hausnummern)

02.06.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 4/8 vom 16.05.2016 Betreff: Wiederaufstellung eines Glascontainers in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Hausnummern) Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass im Bereich Ernst-Kahn-Straße (ungerade Hausnummern) wieder ein Glascontainer aufgestellt wird. Begründung: Die Bemühungen des zuständigen Stadtbezirksvorstehers haben nicht dazu geführt, dass der Glascontainer wieder aufgestellt wurde. Bis zum Herbst 2015 war an unterschiedlichen Standorten (in der Nähe der katholischen Kirche und im Durchgang zum Römerstadtsteg und weiter zum Einkaufszentrum) jahrelang ein Glascontainer vorhanden. Es besteht ein Bedarf für einen Glascontainer, da in diesem Gebiet über 300 Wohnungen vorhanden sind und der Durchgang zum Einkaufszentrum stark frequentiert ist sowie die Bänke und die Treppe für abendliche Treffen mit entsprechendem Getränkeverzehr benutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1273 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Warum wurde der Altglascontainer in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Nummern) entfernt?

05.01.2016 · Aktualisiert: 22.06.2016

Antrag vom 05.01.2016, OF 666/8 Betreff: Warum wurde der Altglascontainer in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Nummern) entfernt? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was der Grund für die Entfernung des Altglascontainers in der Ernst-Kahn-Straße gegenüber St. Sebastian ist. Kann der Container an seinem ehemaligem Standort wieder aufgestellt werden? Begründung: Seit sehr vielen Jahren stand an diesem Ort ein Altglascontainer, der den (meisten) Bewohnern der östlichen Ernst-Kahn-Straße bekannt war und auch gut genutzt wurde. Seit Herbst ist der Container verschwunden. Anwohner werden auf Nachfrage bei der FES auf den Container auf der gegenüberliegenden Seite der Ernst-Kahn-Straße (gerade Hausnummern) verwiesen. Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Container, dieser steht dort ebenfalls bereits seit vielen Jahren. Ohne eine Anfrage bei FES direkt, ist keine Alternative zur Entsorgung des Altglases ersichtlich. Da kaum jemand weiß, wo der andere Container steht und auch weil für viele Anwohner sich der Weg zum Flaschencontainer verdoppelt hat, landet das meiste Altglas nun im Hausmüll oder auf der Straße. Ein Grund für die Wegnahme des ortsnahen Altglascontainers gibt es anscheinend nicht. Dies ist kein akzeptabler Zustand und sollte korrigiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) der zuständige Stadtbezirksvorsteher gebeten wird, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V.

03.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 641/8 vom 20.10.2015 Betreff: Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Möglichkeit sieht, die ehemaligen Army-Baracken an der Straße In der Römerstadt dem frankfurter blues forum e. V. unentgeltlich als Übungsraum und Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen, bis eine Nutzung des Geländes für Wohnungsbau oder als Ausstellungsgelände für das "Ärchäologische Forum NIDA" möglich ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Lärmschutz in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Im Ausgleich würde sich der Verein verpflichten, für den Unterhalt und die Pflege des Areals zu sorgen. Hierzu müsste sich die Stadt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Verbindung setzen. Begründung: In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann Frankfurt, sich als die Hauptstadt des Jazz in Deutschland zu entwickeln. Der Höhepunkt dieser Entwicklung war in den 50er-Jahren. Dieser musikalischen Tradition wie auch dem sozialen Engagement fühlen sich die Musiker verpflichtet. Das frankfurter blues forum e. V. veranstaltet u. a. ehrenamtlich Konzerte in Haftanstalten und führt regelmäßig Workshops durch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 431 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße

17.11.2015 · Aktualisiert: 09.12.2015

Antrag vom 17.11.2015, OF 658/8 Betreff: Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wann der Beschluss § 10464 der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 (Tempo 60 km/h mit dem Hinweis "Lärmschutz" im Bereich der Hadrianstraße) umgesetzt wird? 2. Ob bei der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 60 km/h der Bereich Nordweststadt ebenfalls auf 60 km/h reduziert werden kann, damit eine einheitliche Geschwindigkeitsvorgabe vorhanden ist und in diesem Bereich der Lärm ebenfalls reduziert wird? 3. Ob im Bereich zwischen Bunker und Brücke In der Römerstadt die Fahrbahn der Rosa-Luxemburg stadtauswärts erneuert werden kann, damit durch die Unebenheiten insbesondere an den Kanaldeckeln die Lärmbelastung gemindert wird? Begründung: Es ist schwer nach zu vollziehen, warum ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach so langer Zeit (10 Jahre) immer noch nicht umgesetzt wurde und die Anwohner und die Schüler/innen der Geschwister-Scholl-Schule einem erhöhten Lärm ausgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1540 2015 Die Vorlage OF 658/8 wird in der mit der Maßgabe beschlossen, das Frage 2. durch folgenden Frage ersetzt wird: "Welche Lärmschutzmaßnahmen sind zwischen Ab-/Zufahrt Nidda und der Ab-/Zufahrt Mertonviertel geplant?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Erweiterung Römerstadtschule

17.11.2015 · Aktualisiert: 09.12.2015

Antrag vom 17.11.2015, OF 660/8 Betreff: Erweiterung Römerstadtschule Den Aushängen am Grundstück Ecke In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass die Rodungsarbeiten auf dem Grundstück für die Erweiterung der Römerstadtschule ausgeführt wurden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen und über welchen Zeitraum werden sich diese hinziehen? 2. Welche Bauten werden errichtet? 3. Wird im Zusammenhang mit der Erweiterung auch die Turnhalle erneuert, bzw. wann sind diese Baumaßnahmen vorgesehen? 4. Wird das gesamte Grundstück dem Schulgelände der Römerstadtschule zugeschlagen? Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule wird vom Ortsbeirat begrüßt. Es wäre aber wünschenswert, rechtzeitig darüber unterrichtet zu werden und nicht von Rodungsarbeiten überrascht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.12.2015, OF 662/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1541 2015 1. Die Vorlage OF 660/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Stadtschulamtes in die Sitzung des Ortsbeirates 8 am 18. Februar 2016 einzuladen, um die Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Römerstadtschule vorzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432?

21.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

Antrag vom 21.10.2015, OF 645/8 Betreff: Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432? Die Fortschreibung des Monitorings zur Sozialen Segregation und Benachteiligung 2013 stellt für den Stadtbezirk 432 in der Zusammenschau der sozialen Benachteiligung in allen Frankfurter Stadtbezirken seit 2009 eine negative Entwicklung und eine sehr hohe soziale Benachteiligung fest. Begründungen finden sich im Monitoring nur andeutungsweise: So ist die Arbeitslosendichte deutlich höher als im Nachbarbezirk 431, die Alleinerziehendenhaushalte haben einen besonders starken Anteil an den Familienhaushalten und die Anzeichen für Kinderarmut sind in diesem Stadtteil überdurchschnittlich. Ein Teilbereich des Bezirks rund um die Bernadottestraße befindet sich als nachbetreutes Quartier im Unterstützungsmanagement des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft". Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was genau hat sich im Stadtteil seit 2009 verändert? 2. Welche kleinräumigen Analysen - etwa zu bestimmten Straßen wie der Bernadottestraße, In der Römerstadt, Konstantinstraße oder Antoninusstraße - kann der Magistrat dem Ortsbeirat zusätzlich zu den im Monitoring gemachten, insgesamt stadtteilspezifischen, Angaben zu den Ursachen dieser Entwicklung (S. 218) zur Verfügung stellen? 3. Welche Strategien hat der Magistrat, die Situation zu verändern? 4. Gedenkt er das Programm "Aktive Nachbarschaft" fortzusetzen und auf den ganzen Bezirk 432 auszudehnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2015 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke?

20.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

Antrag vom 20.10.2015, OF 651/8 Betreff: Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke? Vorgang: V 15/11; ST 1110/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2009 liegt die ehemalige Gaststätte "Römerschänke" in der Hadrianstraße 48 brach. In diesem Jahr kam es im April und Juli zu Bränden, die das Gebäude völlig unbrauchbar machten. Bei den Löscharbeiten kamen 13 Autowracks und Müll zum Vorschein, die zwar mittlerweile entsorgt wurden, aber der schlechte Gesamtzustand hat sich bis jetzt nicht geändert. Laut Zeitungsberichten besteht kein Kontakt zum Eigentümer mehr. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat zu prüfen und zu berichten: - Geht von der Ruine derzeit noch eine Gefahr für die Umwelt aus? - Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, in absehbarer Zeit, das Areal wieder einer wirtschaftlichen Nutzung (Wohnungen/Gastronomie) zurück zu führen? Welche Maßnahmen kann der Magistrat hierzu ergreifen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.05.2011, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1504 2015 Die Vorlage OF 651/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141

21.09.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

Antrag vom 21.09.2015, OF 636/8 Betreff: Schulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 bzw. an der Ampelanlage In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße ein durch einen Unfall beschädigter und danach entfernter Absperrbügel wieder aufgestellt wird und 2. baldmöglichst ein Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen städtischen Dienststellen und den interessierten Eltern und Elternvertretern mit dem Ziel der Gestaltung des Bürgersteigs des oben genannten Bereichs für einen sicheren Schulweg durchgeführt wird. Dabei soll die Tatsache der geringen freien Parkplätze nicht unberücksichtig bleiben. Begründung: Der oben genannte Bereich wird wegen der geringen freien Parkplätze insbesondere über Nacht als Parkplatz genutzt. Gleichzeitig befindet sich auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg, der zum Teil zugeparkt wird. Durch das Abfahren der Fahrzeuge kommt es in den Morgenstunden oft zu gefährlichen Situation für die Kinder der Römerstadtschule (1. bis 4. Schuljahr), deren Schulweg über diesen Bereich verläuft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 08.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege

10.09.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 25.08.2015 Betreff: Gestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege Der Magistrat wird gebeten, 1. den Treppenaufgang von der Stichstraße Ernst-Kahn-Straße 1-53 auf den Kirchplatz vor der katholischen Kirche St. Sebastian zu sanieren; 2. für eine bessere Grünpflege und für mehr Sauberkeit in den Büschen auf den rein städtischen Flächen rund um den Kirchturm von St. Sebastian, Ernst-Kahn-Str. 45-49, zu sorgen; 3. zu prüfen, ob und wie ein barrierefreier Zugang an dieser Stelle realisiert werden kann. Begründung: Der Treppenaufgang wie auch der Fußgängerweg in Richtung Ernst-Kahn-Straße 53/In der Römerstadt 118 wird als Zuwegung zum Nordwestzentrum sehr stark genutzt. Ältere Gottesdienstbesucher, teils mit Mobilitätseinschränkungen, beklagen den baulichen Zustand der Treppe zusätzlich. Eine Sanierung der Treppe erscheint dem Ortsbeirat angemessen. Rund um das Kirchengebäude übernimmt die Pfarrei als Eigentümerin die Grünpflege, die Flächen rund um die Mauer, die den Glockenturm eingrenzen, sind nach Informationen des Ortsbeirates städtisch. Die dortigen Büsche sind immer wieder vermüllt und wirken sehr ungepflegt. Eine regelmäßigere Pflege der Flächen ist aus Sicht des Ortsbeirates erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1705 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2120 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt

10.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4496 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 24.08.2015 Betreff: Reparatur Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt (von Praunheim in Richtung Heddernheim) zwischen den Hausnummern 85 und 117 repariert wird. Begründung: Die Fahrbahn des Fahrradweges im oben genannten Bereich ist sehr uneben. Diese Unebenheiten werden auch noch durch nicht notwendige Bürgersteigkantenabsenkungen (vor Hausnummer 99 und 117) verstärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5073 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnerneuerung in der Auffahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße

02.07.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 614/8 vom 12.06.2015 Betreff: Fahrbahnerneuerung in der Auffahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Fahrbahn in der Auffahrt (Kurve) zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring zu erneuern. Begründung: In dem Kurvenbereich der Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) ist die Fahrbahndecke schon einige Zeit schadhaft. Die vorhandene Ausbesserung wird von einigen Fahrern zum Ausweichen der vorhandenen Schlaglöcher genutzt und damit zum Teil die Fahrbahnbegrenzungsmarkierung überfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1214 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausstellung von archäologischen Funden

28.05.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4220 entstanden aus Vorlage: OF 608/8 vom 28.05.2015 Betreff: Ausstellung von archäologischen Funden Vorgang: EA 1025/03 OBR 8; ST 1722/07; B 883/09 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, archäologische Funde aus den Grabungen am zukünftigen Standort der Feuerwache 21 an der Rosa-Luxemburg-Straße im Nordwestzentrum auszustellen; 2. in Weiterführung seiner Stellungnahme vom 13.11.2007, ST 1722, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er zwischenzeitlich erneut an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel herangetreten ist, auch das Grundstück Heddernheim, Flur 5 - 81/83, zu erwerben; 3. darzulegen, welche Entwicklung er für das unter Ziffer 2. genannte Grundstück favorisiert und anstrebt: Geschosswohnungsbau wie im Bebauungsplan NW 83 d Nr.1 vorgesehen oder Gestaltung einer teilweise mit Repliken von Ausgrabungsfunden gestaltete Grünfläche. Begründung: Der Ortsbeirat hat Kenntnis davon, dass das Center-Management Interesse daran hat, Relikte aus der Römerzeit der ehemaligen Römischen Siedlung Nida an Ort und Stelle im Nordwestzentrum auszustellen und auch die Kosten zu übernehmen. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn Funde aus der Siedlung Nida, welche sich im Ortsbezirk befunden hat, erhalten und vor Ort öffentlich ausgestellt würden. Durch das Interesse des Center-Managements des Nordwestzentrums könnte sich hierzu eine einmalige Gelegenheit im gegenseitigen Interesse von Stadt und Center ergeben. Auf der Grundlage der Etatanregung vom 06.11.2003, EA 1025, hat der Ortsbeirat den Magistrat um Übernahme von früher durch die Amerikaner genutzten Grundstücken entlang der Straße In der Römerstadt ersucht, u. a. mit dem Ziel, Erweiterungsflächen für die Römerstadtschule zur Verfügung zu haben und die Einrichtung eines "Römer-Parks" zur Erinnerung an Nida zu prüfen. Die Bedenken des Magistrats bezüglich der Realisierung des Parks hat der Ortsbeirat zurückgewiesen (Bericht des Magistrats vom 19.10.2009, B 883). Der Ortsbeirat hält an seiner Idee einer "einfache" Gestaltung mit einigen anschaulichen Repliken als durchgehende Fläche zwischen Römerstadtschule (Wendehammer) und dem Haus In der Römerstadt 152 fest. Zugangswege zu den Schutzgebäuden über Resten der provinzialrömischen Häuser bzw. Töpferöfen könnten dabei u. a. für Führungen Bestandteil der auch zur Naherholung dienlichen Anlage sein. Will der Magistrat davon absehen, wird er gebeten, seine Planungen auf der Grundlage des Bebauungsplanes dem Ortsbeirat zu erläutern, da auf der Fläche alternativ bis zu drei Wohnblocks mit vier bis sieben Geschossen sowie eine zusätzliche Tiefgarage entstehen könnten. Zudem ist der gegenwärtige Zustand der Fläche mit den hässlichen alten Baracken, von Gestrüpp umwildert, sehr unansehnlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 06.11.2003, EA 1025 Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2007, ST 1722 Bericht des Magistrats vom 19.10.2009, B 883 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1281 Anregung vom 18.05.2017, OA 156 Aktenzeichen: 41 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Elterntaxis“ zu Schulen in der Nordweststadt

22.01.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 06.01.2015 Betreff: "Elterntaxis" zu Schulen in der Nordweststadt Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit der Polizei, 1. an der Einfahrt der Stichstraße Hammarskjöldring 1-17 in Richtung der Ernst-Reuter-Schulen zu den morgendlichen Schulanfangszeiten Kontrollen durchführen und Verkehrsteilnehmer, die mit dem Auto Schüler bereits an der Zufahrt zur Stichstraße absetzen und dabei durch Halten auf der Hauptfahrbahn den Verkehrsfluss auf dem Hammarskjöldring unangemessen behindern, in geeigneter Weise zu einem geänderten Verhalten zu bewegen. Hierzu ist auch das Gespräch mit der Schulleitung bzw. der Elternvertretung der Ernst-Reuter-Schulen zu suchen; 2. vor der Europäischen Schule und der Erich-Kästner-Schule am Praunheimer Weg durch Kontrollen, mit denen an Ort und Stelle auf ordnungswidriges Verkehrsverhalten hingewiesen wird, ebenfalls darauf hinzuwirken, die Zahl der "Elterntaxis" zu vermindern. Auch hier ist ein Zusammenwirken mit der Schulleitung und der Elternvertretung anzustreben, die ihrerseits schon seit Jahren versuchen, durch Elternabende und Rundschreiben die Situation wenigstens etwas zu entspannen; 3. dem Ortsbeirat über die durchgeführten Kontrollen und die gegebenenfalls anderweitig ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Begründung: "Elterntaxis" werden in der Nordweststadt langsam zu einem Verkehrsproblem, denn nicht nur der Praunheimer Weg wird seit Jahren in den Morgenstunden und auch zu den Endzeiten des Schulbetriebs der Europäischen Schule regelmäßig verstopft, sodass man im Berufsverkehr an dieser Stelle behindert wird. Das dortige Problem des Hol- und Bringverkehrs ist dem Magistrat ja seit dem Ortstermin zur Schulwegsicherung am 12.06.2014 durchaus bekannt. Bei der Ernst-Reuter-Schule stellt sich das neuerdings wie folgt dar: Durch die Öffnung der Mittelinsel des Hammarskjöldrings nehmen die Eltern nun nicht mehr den Weg über die nördliche Wendeschleife, sondern biegen aus dem Erich-Ollenhauer-Ring kommend vom Hammarskjöldring direkt links ab, halten, zum Teil mit dem Heck, zum Teil komplett auf der Hauptfahrbahn, in Höhe der Zufahrt zur Stichstraße 1-17, um sogleich wieder Richtung Erich-Ollenhauer-Ring losfahren zu können. Kommen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, führt dies zu Rückstaus auf der Mittelinsel, die den Fahrzeugverkehr auf beiden Seiten des Hammarskjöldrings behindern. Somit wird zwischenzeitlich der fließende Verkehr auf beiden Hauptzufahrtsstraßen der Nordweststadt durch "Elterntaxis" behindert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 509 Aktenzeichen: 32 1

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