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Meine Nachbarschaft: Eppsteiner Straße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße

14.12.2018 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges

12.11.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 361/8 Betreff: Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Verbreiterung des Neumühlenweges nötig ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: In der ST 1680 vom 03.09.2018 wird festgestellt, dass der Neumühlenweg verbreitert werden muss. Die Maßnahme soll im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität erfolgen. Die Mittel dieses Programms sind jedoch für die nächsten drei Jahre gebunden. Aus Sicht des Ortsbeirats kann der Zustand, dass der Weg eindeutig zu schmal ist, nicht nochmals mindestens drei weitere Jahre hingenommen werden. Wie bereits in der OM 2472 vom 30.11.2017 ausgeführt, wird dieser Weg von Fußgängern, Radfahrern und auch von Krafträdern in beide Richtungen genutzt. Die nächsten Querungen sind die Straße Zeilweg in Heddernheim und in Niederursel der Bahnübergang Wiesenau (Hohemarkstraße), der nur für Fußgänger geeignet ist bzw. die Straße Seibertsgasse. Die Alternativen sind jeweils mehr als ein Kilometer entfernt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 255 2018 Die Vorlage OF 361/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße

29.10.2018 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 649/2 vom 08.10.2018 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohnerinnen und Anwohnern gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstraße (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrerinnen und Autofahrer, die diesen Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag OM 3857) sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 154 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen

09.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle „Onyx“ in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs

10.09.2018 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 618/2 vom 23.08.2018 Betreff: Baustelle "Onyx" in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Bürgersteig vor der Immobilie "Onyx" in der Oberlindau wochenlang abgesperrt ist, ohne dass die abgesperrte Fläche jemals von Baustellenverkehr oder zur Aufstellung von schwerem Baugerät genutzt wird. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2354 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße

11.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 24.05.2018 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf die Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider aber auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen, kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Grundstück der Villa Dondorf unter Denkmalschutz stellen

14.05.2018 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 128/2 vom 13.10.2016 Betreff: Das Grundstück der Villa Dondorf unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das große Gartengrundstück der Villa Dondorf - Myliusstraße 32/34 und Wiesenau 33 - als letztes erhaltenes großes Gartengrundstück im Westend unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Grundstück der Villa Dondorf in der Myliusstraße 32/34 und Wiesenau 33 handelt es sich um eines der letzten erhaltenen großen Gartengrundstücke des Westends mit altem, erhaltenswertem Baumbestand. Der Erhalt der Gesamtheit des Grundstücks (Haus plus Grundstück) ist deshalb für das Westend der Jahrhundertwende des 19. Jahrhunderts städtebaulich von großem Wert. Aufgrund des Klimawandels ist der Erhalt von altem großen Baumbestand ebenfalls für das Westend dringend erforderlich. Es besteht ein anerkennenswertes künstlerisch-architektonisches und wissenschaftlich-historisches Interesse an seiner Bewahrung und seiner Denkmalqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2324 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 264 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2914, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.08.2018 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fassadengestaltung Friedrichstraße 39

12.03.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2835 entstanden aus Vorlage: OF 522/2 vom 02.03.2018 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens Friedrichstraße 39 im Hinblick auf das Gesamtensemble dieser Straße mit sehr schöner Bausubstanz aus der Gründerzeit bewertet und wie das Gebäude im Allgemeinen zum Westend passt. Begründung: Viele Bewohner der Friedrichstraße und auch Nachbarn des Objekts haben sich sehr negativ über die Außenansicht geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1090 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft der Immobilie Unterlindau 18

19.02.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 497/2 vom 05.02.2018 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel, zur Vorbereitung der Maßnahme gemäß Ziffer 1., im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr circa 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich fünf Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist gegebenenfalls die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 374 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen.

02.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 494/2 Betreff: Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Für das Gebäude Unterlindau 18 soll der Magistrat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrnehmen, da für das Gebäude Unterlindau 18 nach einem Verkauf eine Luxussanierung zu erwarten ist. Begründung: Die Immobilie Unterlindau18, Baujahr ca. 1885 befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Es wurden bereits Interessenten, und deren Architekten durch das Gebäude geführt. Bei diesen Besichtigungen fielen die Worte Sanierung und Modernisierung. für das Gebäude. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und eine Vertreibung der Mieter durch starke Steigerung der Mieten, oder gar eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 bereits 90 % der Mieter ausgezogen sind, ist die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 494/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses

04.12.2017 · Aktualisiert: 27.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2504 entstanden aus Vorlage: OF 455/2 vom 14.11.2017 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden festen Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch umklappbare Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 414

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen

01.09.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des Bürgerinstituts Oberlindau

03.08.2017 · Aktualisiert: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 323/2 Betreff: Zukunft des Bürgerinstituts Oberlindau Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Hintergrund der Planung des Bürgerinstituts in der Oberlindau, sich zu erweitern, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sehen die konkreten Pläne des Bürgerinstituts bisher aus? 2. Ist dabei geplant, die Fläche des Rothschildparks zu beschneiden? 3. Welche alternativen Standorte für das Bürgerinstitut wären in der Umgebung des bisherigen Standortes denkbar? 4. Ist der Magistrat bereit, dem Bürgerinstitut bei der Entwicklung eines neuen Standortes zu helfen und die bisher blockierte Fläche dem Rothschildpark wieder anzugliedern? Begründung: Einerseits ist es wünschenswert, das Bürgerinstitut zu erhalten und zu fördern. Dabei wäre eine Neuansiedlung in größerer Nähe zu Bus und Bahnhaltestellen besonders zu bevorzugen, da die "Kunden" des Instituts häufig gehbehindert sind. Andererseits wäre es auch für alle Bürger (einschließlich der "Kunden" des Instituts) sehr angenehm, wenn die Fläche des Rothschildparks erweitert werden könnte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu Vertreter des Magistrats bzw. des Bürgerinstitutes einzuladen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird bis zur Vorstellung im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg

22.05.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Vorgartensatzung

24.04.2017 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig

18.04.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Altkönigstraße

13.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgarten als SUV-Parkplatz

26.01.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend

25.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten

28.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrung des Spielplatzes Eppsteiner Straße Ecke Wiesenau

10.11.2016 · Aktualisiert: 06.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 181/2 Betreff: Sperrung des Spielplatzes Eppsteiner Straße Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Was ist der Grund für die Sperrung? 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen? 3. Wann ist der Spielplatz wieder für die Öffentlichkeit zugänglich? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 284 2016 Die Vorlage OF 181/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungsstand Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33

31.10.2016 · Aktualisiert: 04.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 146/2 vom 31.10.2016 Betreff: Planungsstand Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für das Gartengrundstück Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33 ist, und den Bauherren zu bitten, eventuelle Bauvorhaben rechtzeitig vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1863 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Westend

10.10.2016 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 21.09.2016 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten Freiherr-vom-Stein-Straße/ Ecke Kronberger Straße, Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) sowie Kronberger Straße/Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Die unbeeinträchtigte Querung muss dabei für Fußgängerinnen und Fußgänger möglich sein. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für Kfz gesperrt. Beispiel: Freiherr-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 109 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1091 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren

29.08.2016 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 11.08.2016 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Haupteingang des Palmengartens in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen werden kann . Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d. h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile, mit Ziel Haupteingang Palmengarten müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle "Campus Westend" oder "Mitscherlich-Platz" in den Bus der Linie 75 umsteigen. Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1675 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumfällungen im Westend in der Wiesenau

27.06.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 267 entstanden aus Vorlage: OF 55/2 vom 08.06.2016 Betreff: Baumfällungen im Westend in der Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche einzelnen Baumfällungen mit jeweils welcher Begründung in der Wiesenau (rückwärtige Grundstücke zu den Häusern Myliusstraße 32 und 34) genehmigt wurden; 2. welche Ausgleichsmaßnahmen ggf. für die genannten Baumfällungen vorgesehen sind; 3. ob Ausgleichsmaßnahmen auf dem betroffenen Areal selbst durchgeführt werden und wenn nein, warum nicht; 4. welcher Planungsstand für die vorgenannte und derzeit unbebaute Grünfläche dem Magistrat bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1413 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauvorhaben Kronberger Straße 20

08.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 57/2 Betreff: Bauvorhaben Kronberger Straße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der Planungsstand des o.g. Bauvorhabens bzw. welche Baumaßnahmen wurden genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 74 2016 Die Vorlage OF 57/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten

12.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen

12.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 10/2 Betreff: Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß der Laufweg für den J.P.Morgan Challenge Lauf am 15.Juni so gelegt wird, daß Einwohner des Westendviertels zwischen Anlagenring, Eschersheimer Landstraße und Hansaallee/Reuterweg ihre Wohnung mit beliebigem Ziel und beliebigem Verkehrsmittel verlassen und auch wieder zurückkehren können. Dazu sollte vorzugsweise das Stadtviertel an einer Seite offen bleiben. Als Ausnahmeregelung für den Fall bereits abgeschlossener Planung sollte an einer geeigneten Stelle eine Querung des Laufweges eingerichtet werden, an der bei Bedarf die Verkehrspolizei Bürger, die den Laufweg mit Fahrrad oder Auto queren müssen, durchschleust. Begründung: Große Sportveranstaltungen wie Marathonläufe oder Radrennen gehören zum urbanen Leben einer Großstadt. Dabei läßt es sich nicht vermeiden, daß für die Dauer der Veranstaltung sowie die Zeiten der Vor-und Nachbereitung einzelne Straßenzüge für den Verkehr gesperrt werden. Die Mehrheit der Bürger hat dafür auch Verständnis. Allerdings sollte dies nicht dazu führen - wie in den vergangenen Jahren -, daß einzelne Stadtviertel - und immer dieselben - vollständig abgeriegelt werden. Dies gilt ganz besonders für den J.P.Morgen Lauf, da er an einem Werktag stattfindet. Bürger haben an Werktagen berufliche Verpflichtungen, die nicht auf die Sportplanungen Rücksicht nehmen können. Dazu zählen besonders auswärtige Dienstgänge und Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen, bei denen viele Bürger auf ihr Auto angewiesen sind. Besonders, wer nach langer und streßerfüllter Arbeit nach Hause kommt, hat ein Anrecht darauf, seine Wohnung wieder ungehindert zu erreichen. Es ist auch nicht zumutbar, das Auto mit Gepäck - das vielleicht auch vertrauliche Dienstunterlagen enthält - irgendwo - aufbruchgefährdet - abzustellen und spät nachts noch heimzuholen. Das Grundgesetz der Freizügigkeit gilt auch trotz Sportveranstaltungen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 10/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen

15.02.2016 · Aktualisiert: 11.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 07.01.2016 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden; c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung von Bürgern in der Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 611 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauaufsicht Immobilienprojekt „Onyx“

30.12.2015 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2015, OF 830/2 Betreff: Bauaufsicht Immobilienprojekt "Onyx" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; 2. ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; 3. wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; 4. wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten des Bauherren zu bewerten ist, solche angabegemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Siehe Presseberichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 830/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IGFarbenGebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei

19.12.2015 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben Staufenstraße

02.11.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4642 entstanden aus Vorlage: OF 802/2 vom 09.10.2015 Betreff: Bauvorhaben Staufenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Baustelleneinrichtung in der Staufenstraße 42/44 dahin gehend zu überprüfen, ob der Wegfall von Parkplätzen (inkl. Anwohnerparkplätzen) auf ein Mindestmaß reduziert werden kann; 2. zu prüfen und berichten, welche Informationen über anstehende Baumaßnahmen am Eckhaus Staufenstraße/Liebigstraße (Eingang: Liebigstraße 11) bekannt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 287 Aktenzeichen: 64 0

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