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Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 31.10.2013, V 873 entstanden aus Vorlage: OF 378/8 vom 14.10.2013 Betreff: Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8? Bundestag und Bundesrat haben kürzlich eine Baurechtsnovelle beschlossen. Das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (BauGBuaÄndG) vom 11.6.2013 sieht auch eine Stärkung der Kommunen bei der Beseitigung sogenannter Schrottimmobilien vor. Für solche Immobilien, das heißt verwahrloste, nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Gebäude, trifft den Eigentümer zukünftig zusätzlich zur Duldung des verfügten Abrisses durch die Stadt eine Kostentragungspflicht zur Beseitigung, und zwar bis zur Höhe der ihm durch die Niederlegung des Gebäudes entstehenden Vermögensvorteile. Der entsprechende Betrag ruht als Belastung auf dem Grundstück. Da es im Ortsbezirk einige Immobilien gibt, die sich seit langer Zeit in einem solch schlechten Zustand befinden, dass sie von der Bevölkerung, aber auch von Stadtplanern immer wieder als "Schandflecken" für das Stadtbild diskutiert werden, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ergeben sich durch die Baurechtsnovelle für den Magistrat tatsächlich neue, konkrete Handlungsspielräume im Kampf gegen "Schrottimmobilien", insbesondere im Ortsbezirk 8? 2. Welche Grundstücke im Ortsbezirk 8 bewertet der Magistrat als Mindernutzungen und welche Gebäude an städtebaulich wichtiger Stelle würde er als mangelhafte Immobilien im Sinne des BauGBuaÄndG bzw. des § 179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) einstufen? 3. Was unternimmt der Magistrat vor dem Hintergrund der geplanten Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für Alt-Niederursel aktuell gegen die Eigentümer der offenkundig mindergenutzten bzw. in sehr schlechtem äußeren Zustand befindlichen Gebäude Weißkirchener Weg 34 und Kleine Schüttgrabenstraße 7 (Hausrückseite, Übergang zu An den Schießgärten 5), die in der Bestandsanalyse des Stadtplanungsamtes entsprechend aufgeführt sind? 3a. Ist der Magistrat schon einmal beratend auf die Eigentümer mit dem Ziel zugegangen, eine Verbesserung der baulichen Qualität und speziell der Fassaden zu erreichen, die den Leitbildern des Denkmalschutzes sowie der Erhaltungssatzung im alten Ortsteil von Niederursel wenigstens ansatzweise gerecht wird? 3b. Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahmen ST 580/05 und ST 905/ 06 zu aktualisieren, insbesondere mit Blick auf den Aus- oder Fortgang der erwähnten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. 4. Was unternimmt der Magistrat zur Verbesserung des Wohnumfeldes gegen den Eigentümer der Bauruine Bernadottestraße 57, wo seit nunmehr sechs Jahren keine Baumaßnahmen mehr stattgefunden haben? 4a. Wann endlich kann ein Baugebot ausgesprochen werden? 4b. Ab welchem baulichen Zustand ist hier von einer "Schrottimmobilie" auszugehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 457 Aktenzeichen: 63 0

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