Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 31.10.2013, V 873
entstanden aus Vorlage:
OF 378/8 vom
14.10.2013 Betreff: Baurechtsnovelle: Was passiert mit den
Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8? Bundestag und Bundesrat haben kürzlich eine
Baurechtsnovelle beschlossen. Das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in
den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts"
(BauGBuaÄndG) vom 11.6.2013 sieht auch eine Stärkung der Kommunen bei der
Beseitigung sogenannter Schrottimmobilien vor. Für solche Immobilien, das heißt
verwahrloste, nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Gebäude, trifft den Eigentümer
zukünftig zusätzlich zur Duldung des verfügten Abrisses durch die Stadt eine
Kostentragungspflicht zur Beseitigung, und zwar bis zur Höhe der ihm durch die
Niederlegung des Gebäudes entstehenden Vermögensvorteile. Der entsprechende
Betrag ruht als Belastung auf dem Grundstück. Da es im Ortsbezirk einige
Immobilien gibt, die sich seit langer Zeit in einem solch schlechten Zustand
befinden, dass sie von der Bevölkerung, aber auch von Stadtplanern immer wieder
als "Schandflecken" für das Stadtbild diskutiert werden, fragt der Ortsbeirat
den Magistrat: 1. Ergeben sich durch die
Baurechtsnovelle für den Magistrat tatsächlich neue, konkrete
Handlungsspielräume im Kampf gegen "Schrottimmobilien", insbesondere im
Ortsbezirk 8? 2. Welche Grundstücke im Ortsbezirk 8
bewertet der Magistrat als Mindernutzungen und welche Gebäude an städtebaulich
wichtiger Stelle würde er als mangelhafte Immobilien im Sinne des BauGBuaÄndG
bzw. des § 179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) einstufen? 3. Was unternimmt der Magistrat vor dem Hintergrund
der geplanten Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für
Alt-Niederursel aktuell gegen die Eigentümer der offenkundig mindergenutzten
bzw. in sehr schlechtem äußeren Zustand befindlichen Gebäude Weißkirchener Weg
34 und Kleine Schüttgrabenstraße 7 (Hausrückseite, Übergang zu An den
Schießgärten 5), die in der Bestandsanalyse des Stadtplanungsamtes entsprechend
aufgeführt sind?
3a. Ist der Magistrat schon einmal
beratend auf die Eigentümer mit dem Ziel zugegangen, eine Verbesserung der
baulichen Qualität und speziell der Fassaden zu erreichen, die den Leitbildern
des Denkmalschutzes sowie der Erhaltungssatzung im alten Ortsteil von
Niederursel wenigstens ansatzweise gerecht wird? 3b. Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahmen
ST 580/05 und ST 905/ 06 zu aktualisieren,
insbesondere mit Blick auf den Aus- oder Fortgang der erwähnten Verwaltungs-
und Gerichtsverfahren. 4. Was unternimmt der Magistrat zur Verbesserung des
Wohnumfeldes gegen den Eigentümer der Bauruine Bernadottestraße 57, wo seit
nunmehr sechs Jahren keine Baumaßnahmen mehr stattgefunden haben? 4a. Wann endlich kann ein Baugebot
ausgesprochen werden? 4b. Ab
welchem baulichen Zustand ist hier von einer "Schrottimmobilie" auszugehen?
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2014, ST 206
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2017, V 457
Aktenzeichen: 63 0