Auch in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderem der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 707
entstanden aus Vorlage:
OF 304/8 vom
24.03.2013 Betreff: Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8 Auch in Niederursel, der
Nordweststadt und in Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen
rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist
unter anderem der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie
städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am
Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007
werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für
104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für
die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG
Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart,
dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den
Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254
Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31)
sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der
Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die
Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages
zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner
bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen
unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist
sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig
oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in
Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der
Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der
prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch
ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim
(Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der
ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei
finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach
frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen
worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue
Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington
Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch
Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften
(z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja,
wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei
Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien
und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf
einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch
die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung
etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden
bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung
entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen
plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf,
Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um
auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv
steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges
Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der
Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile
Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch
dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des
Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099
Antrag vom
30.03.2015, OF
583/8
Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1338
Aktenzeichen: 64 0