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Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099 Betreff: Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8 Die im § 31 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG; gültig bis 31.12.2012) genannten Voraussetzungen betreffen ausschließlich die Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen von einer geförderten Wohnung auf eine freifinanzierte Ersatzwohnung des Verfügungsberechtigten. Dies kommt beispielsweise bei der mittelbaren Belegung von geförderten Neubauwohnungen zum Tragen. Der Erwerb von Belegungsrechten ist eine eigenständige Förderart (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 WoFG -bis 31.12.2012- bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 6 Hessisches Wohnraumfördergesetz HWoFG -ab 01.01.2013-). Zu 1.) In der Zeit vom 01.01.2007 bis einschl. 31.12.2012 sind im Bereich des Ortsbezirkes 8 insgesamt 1.223 Wohnungen aus der Bindung gefallen. Zu 2.) Der prozentuale Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen kann nicht ermittelt werden, da der Gesamtwohnungsbestand nur auf Stadtteilebene vorliegt. Die Anzahl der geförderten Wohnungen (einschließlich des Erwerbs von Belegungsrechten) in den benannten Siedlungen/Straßen stellt sich wie folgt dar: Siedlung Nordweststadt: 1.887 Wohnungen Siedlung Antoninusstraße: 133 Wohnungen Konstantinstraße: 9 Wohnungen Titusstraße: 2 Wohnungen Siedlung Römerstadt: 60 Wohnungen Zu 3.) Eine Aufteilung in ursprünglich freifinanzierte oder ehemalige Sozialwohnungen ist nicht möglich, da diese Angaben von der Förderstelle nicht erfasst werden. In der Regel handelt es sich aber bei den Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte um ehemals geförderte Wohnungen. Die vertragliche Vereinbarung sieht für jede Wohnung das gleiche Belegungsverfahren vor wie für jede andere öffentlich geförderte "Sozialwohnung" des 1. Förderwegs. Die Mieterinnen und Mieter zahlen dem Verfügungsberechtigten eine Fördermiete von i. d. R. 5 € pro qm Wohnfläche zuzüglich der umlagefähigen Nebenkosten. Die Differenz zwischen dieser Fördermiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete erhält der Verfügungsberechtigte von der Förderstelle als Zuschuss (zuzüglich einer Aufwandspauschale i. H. v. 10 € pro qm und Jahr). Die Bindungsdauer beträgt zwischen 10 und 15 Jahren. In den Verträgen mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte werden 10 Jahre Bindungsdauer vereinbart. Die INDEX Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum lassen eine Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren zu. Die genaue Nennung der einzelnen Liegenschaften ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da aufgrund der z. T. geringen Anzahl von Wohnungen ansonsten Rückschlüsse auf einzelne Mieter möglich wären. In den genannten Siedlungen/Straßen wurden folgende Belegungsrechte erworben (Stand 31.12.2012): Siedlung Nordweststadt: 23 Wohnungen (ABG) 23 Wohnungen (NH) Konstantinstraße: 9 Wohnungen (ABG) Titusstraße: 2 Wohnungen (ABG) Siedlung Römerstadt: 35 Wohnungen (ABG) Zu 4.) Nein Zu 5.) Für zwei Wohnungen von privaten Eigentümern konnten Belegungsrechte erworben werden. Zur Frage der konkreten Liegenschaften siehe Ausführungen zum Datenschutz zu Frage 3. Zu 6.) Nein Zu 7.) Nach derzeitigem Kenntnisstand fällt in den benannten Siedlungen/Straßen folgende Anzahl von Wohnungen bis 31.12.2020 aus der Bindung: Siedlung Nordweststadt: 75 Wohnungen Siedlung Antoninusstraße: 0 Wohnungen Konstantinstraße: 8 Wohnungen Titusstraße: 1 Wohnung Siedlung Römerstadt: 15 Wohnungen Die Zahl der in Zukunft zu erwerbenden Belegungsrechte ist abhängig von den entsprechenden Angeboten der Verfügungsberechtigten und kann nicht verlässlich prognostiziert werden. Der Magistrat wird auch weiterhin alle Förderinstrumente nutzen, um den abschmelzenden Beständen entgegenzuwirken. Der Magistrat verfolgt auch im Ortsbezirk 8 das Ziel, im Rahmen einer langfristigen Siedlungsentwicklung geeignete Gebiete für zusätzlichen Wohnungsbau zu entwickeln. Mit dem regelmäßig fortgeschriebenen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36) wird der Entwicklungsstand von aufzubereitenden Wohnbauflächen dokumentiert. Es stellt sämtliche in Vorbereitung und Bearbeitung befindlichen Wohnungsbaupotenziale in Frankfurt am Main dar, die mehr als 50 Wohneinheiten umfassen. Eine belastbare Aussage zum Umfang möglicher Sozialwohnungen im Ortsbezirk 8 bis 2020 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Magistrat berät bei allen Baulandentwicklungen auch im Hinblick auf die Verfügbarmachung neuer Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch im Bereich des Ortsbezirks 8 im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen städtebauliche Verträge abzuschließen, in denen 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau gesichert wird. Dabei wird in der Regel angestrebt, dass ein 15%-iger Flächenanteil für geförderte Mietwohnungen im Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung und ein 15%-iger Flächenanteil nach dem Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau vorgesehen werden. Zu 8.) Der Magistrat sieht den Erwerb von Belegungsrechten nicht als Eingriff in die Bewohnerstruktur einer Siedlung oder eines Stadtteils. Im Gegenteil wird es durch den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum möglich, preiswerten Wohnraum, anders als im Neubau, nicht an einer Stelle zu konzentrieren, sondern breit gefächert über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Die enge Abstimmung zwischen den Verfügungsberechtigen und der Förderstelle im Amt für Wohnungswesen bzgl. jedes einzelnen zu erwerbenden Belegungsrechtes stellt die größtmögliche Berücksichtigung der Bewohnerstruktur der jeweiligen Liegenschaft sicher. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 707 Antrag vom 30.03.2015, OF 583/8 Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1338