Sozialwohnungen in der Nordweststadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1107
Betreff: Sozialwohnungen in
der Nordweststadt zu Frage 1 In der Zeit vom 01.01.2007 bis einschl. 31.12.2014
sind im Bereich des Ortsbezirkes 8 insgesamt 1.710 Wohnungen aus der Bindung
gefallen. Davon 351
Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING und 714 Wohnungen der Nassauischen
Heimstätte. zu Frage 2
Der prozentuale Anteil der
öffentlich geförderten Wohnungen kann nicht ohne größeren Aufwand ermittelt
werden, da der Gesamtwohnungsbestand nicht auf Ortsbezirksebene vorliegt. Die
Anzahl der geförderten Wohnungen (einschließlich des Erwerbs von
Belegungsrechten) in den benannten Siedlungen/Straßen stellt sich wie folgt
dar: Siedlung Nordweststadt: 1.749 Wohnungen
Siedlung Antoninusstr.: 133 Wohnungen
Konstantinstr.: 11 Wohnungen
Titusstr.: 4 Wohnungen
Siedlung Römerstadt: 80 Wohnungen
Riedwiese: 1 Wohnung keiner Siedlung zugeordnet: 327
Wohnungen zu Frage 3 Eine Aufteilung in ursprünglich freifinanzierte oder
ehemalige Sozialwohnungen ist nicht möglich, da diese Angaben von der
Förderstelle nicht erfasst werden. In der Regel handelt es sich aber bei den
Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte um ehemals
geförderte Wohnungen. Die vertragliche Vereinbarung sieht für jede Wohnung
das gleiche Belegungsverfahren vor, wie für jede andere öffentlich geförderte
"Sozialwohnung" des 1. Förderwegs. Die Mieterinnen und Mieter zahlen dem
Verfügungsberechtigten eine Fördermiete von i. d. R. 5 € pro qm Wohnfläche
zuzüglich der umlagefähigen Nebenkosten. Die Differenz zwischen dieser
Fördermiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete (zuzüglich einer
Aufwandspauschale i. H. v. 10 € pro qm und Jahr) erhält der
Verfügungsberechtigte von der Förderstelle als Zuschuss. Die Bindungsdauer
beträgt zwischen 10 und 15 Jahren. In den Verträgen mit der ABG FRANKFURT
HOLDING und der Nassauischen Heimstätte werden 10 Jahre Bindungsdauer
vereinbart. Die Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem
Wohnraum lassen aber eine Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren
zu. Die genaue Nennung der einzelnen Liegenschaften ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da aufgrund der z. T. geringen
Anzahl von Wohnungen ansonsten Rückschlüsse auf einzelne Mieter möglich
wären. In den unter Ziff. 2 genannten Siedlungen/Straßen wurden folgende
Belegungsrechte erworben (Stand 15.06.2015): Siedlung Nordweststadt:
71 Wohnungen (ABG) 54
Wohnungen (NH)
Siedlung Antoninusstr.:
0
Wohnungen
Konstantinstr.:
11 Wohnungen (ABG) 0
Wohnungen (NH)
Titusstr.:
4 Wohnungen (ABG) 0
Wohnungen (NH)
Siedlung Römerstadt:
53 Wohnungen (ABG) 0
Wohnungen (NH)
Riedwiese (Heddernheim): keiner
Siedlung 1
Wohnung (ABG) 12 Wohnungen (ABG) zugeordnet: 3 Wohnungen (Privat)
zu Frage 4 Nein zu Frage 5 Für drei Wohnungen von privaten Eigentümern konnten
Belegungsrechte erworben werden. Zur Frage der konkreten Liegenschaften, siehe
Ausführungen zum Datenschutz zu Frage 3. zu Frage 6 Nein zu Frage 7 Nach derzeitigem Kenntnisstand fallen in den
benannten Siedlungen/Straßen folgende Anzahl von Wohnungen bis 31.12.2020 aus
der Bindung:
Siedlung Nordweststadt: 76
Wohnungen Siedlung Antoninusstr.: 2 Wohnungen
Konstantinstr.: 5 Wohnungen
Titusstr.: 1 Wohnung
Siedlung Römerstadt: 15 Wohnungen
keiner Siedlung zugeordnet: 3 Wohnungen
Nicht berücksichtigt sind alle
Wohnungen, deren Tilgungsdatum der öffentlichen Darlehen in diesem Zeitraum
liegen. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle des
Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. Der Magistrat hat sein Förderprogramm "Erwerb von
Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" dahingehend erweitert, dass auch
Vereinbarungen möglich sind, die vollständige
Liegenschaften/Wirtschaftseinheiten für die Zukunft binden. In diesem
sogenannten Modell 2 verpflichten sich die Eigentümer, alle zukünftig frei
werdenden Wohnungen in den festgelegten Liegenschaften dem Amt für
Wohnungswesen zum Erwerb des Belegungsrechtes und der Vermittlung mit
sozialwohnungsberechtigten Haushalten zu melden. Durch mehrere Kooperationsverträge
zwischen der Stadt Frankfurt und der ABG FRANKFURT HOLDING sowie der
Nassauischen Heimstätte zum Erwerb von Belegungsrechten nach Modell 2 ist die
Sicherung von insgesamt weiteren 1.065 Wohnungen (679 der ABG und 386 der NH)
im Bereich des Ortsbezirks 8 zur zukünftigen Versorgung von Haushalten mit
preisgünstigem Wohnraum gelungen. Die Zahl der in Zukunft zu erwerbenden
Belegungsrechte nach Modell 1 ist abhängig von den entsprechenden Angeboten der
Verfügungsberechtigten und kann nicht verlässlich prognostiziert werden. Der
Magistrat wird auch weiterhin alle Förderinstrumente nutzen, um den
abschmelzenden Beständen entgegenzuwirken. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, §
4542 vom 22.05.2014 zur Wohnbaulandentwicklung ist der Magistrat beauftragt
worden, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen städtebauliche Verträge
mit dem Ziel abzuschließen, 30% der durch die Bebauungspläne zusätzlich
ermöglichten Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu
sichern. Im Wohnbaulandentwicklungsprogramm
2015 werden für die Nordweststadt und Heddernheim vier Gebiete aufgeführt, die
bis zum Jahr 2025 als Wohnbauland bereitgestellt werden könnten. In diesem
Zusammenhang ist die Fläche "Westlich der Nordweststadt" als
Wohnbaulandentwicklung mit Priorität explizit aufgeführt. Hier könnten ca. 100
geförderte Wohneinheiten von insgesamt 300 entstehen. In den übrigen Gebieten
könnten bis zu 100 weitere geförderte Wohnungen entstehen. Allerdings entsteht nur ein Teil der
geförderten Wohnungen im Frankfurter Programm zur sozialen
Mietwohnungsbauförderung und würde entsprechend für Sozialwohnungsberechtigte
zur Verfügung stehen. zu Frage 8 Der Magistrat sieht den Erwerb von Belegungsrechten
nicht als Eingriff in die Bewohnerstruktur einer Siedlung oder eines
Stadtteils. Im Gegenteil wird es durch den Erwerb von Belegungsrechten an
bestehendem Wohnraum möglich, preiswerten Wohnraum, anders als im Neubau, nicht
an einer Stelle zu konzentrieren, sondern breit gefächert über das gesamte
Stadtgebiet zu verteilen. Die enge Abstimmung zwischen den
Verfügungsberechtigten und der Förderstelle im Amt für Wohnungswesen bzgl.
jedes einzelnen zu erwerbenden Belegungsrechtes stellt die größtmögliche Berücksichtigung der Bewohnerstruktur der jeweiligen
Liegenschaft sicher. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.04.2015, V
1338