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Sozialwohnungen in der Nordweststadt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1107 Betreff: Sozialwohnungen in der Nordweststadt zu Frage 1 In der Zeit vom 01.01.2007 bis einschl. 31.12.2014 sind im Bereich des Ortsbezirkes 8 insgesamt 1.710 Wohnungen aus der Bindung gefallen. Davon 351 Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING und 714 Wohnungen der Nassauischen Heimstätte. zu Frage 2 Der prozentuale Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen kann nicht ohne größeren Aufwand ermittelt werden, da der Gesamtwohnungsbestand nicht auf Ortsbezirksebene vorliegt. Die Anzahl der geförderten Wohnungen (einschließlich des Erwerbs von Belegungsrechten) in den benannten Siedlungen/Straßen stellt sich wie folgt dar: Siedlung Nordweststadt: 1.749 Wohnungen Siedlung Antoninusstr.: 133 Wohnungen Konstantinstr.: 11 Wohnungen Titusstr.: 4 Wohnungen Siedlung Römerstadt: 80 Wohnungen Riedwiese: 1 Wohnung keiner Siedlung zugeordnet: 327 Wohnungen zu Frage 3 Eine Aufteilung in ursprünglich freifinanzierte oder ehemalige Sozialwohnungen ist nicht möglich, da diese Angaben von der Förderstelle nicht erfasst werden. In der Regel handelt es sich aber bei den Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte um ehemals geförderte Wohnungen. Die vertragliche Vereinbarung sieht für jede Wohnung das gleiche Belegungsverfahren vor, wie für jede andere öffentlich geförderte "Sozialwohnung" des 1. Förderwegs. Die Mieterinnen und Mieter zahlen dem Verfügungsberechtigten eine Fördermiete von i. d. R. 5 € pro qm Wohnfläche zuzüglich der umlagefähigen Nebenkosten. Die Differenz zwischen dieser Fördermiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete (zuzüglich einer Aufwandspauschale i. H. v. 10 € pro qm und Jahr) erhält der Verfügungsberechtigte von der Förderstelle als Zuschuss. Die Bindungsdauer beträgt zwischen 10 und 15 Jahren. In den Verträgen mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte werden 10 Jahre Bindungsdauer vereinbart. Die Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum lassen aber eine Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren zu. Die genaue Nennung der einzelnen Liegenschaften ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da aufgrund der z. T. geringen Anzahl von Wohnungen ansonsten Rückschlüsse auf einzelne Mieter möglich wären. In den unter Ziff. 2 genannten Siedlungen/Straßen wurden folgende Belegungsrechte erworben (Stand 15.06.2015): Siedlung Nordweststadt: 71 Wohnungen (ABG) 54 Wohnungen (NH) Siedlung Antoninusstr.: 0 Wohnungen Konstantinstr.: 11 Wohnungen (ABG) 0 Wohnungen (NH) Titusstr.: 4 Wohnungen (ABG) 0 Wohnungen (NH) Siedlung Römerstadt: 53 Wohnungen (ABG) 0 Wohnungen (NH) Riedwiese (Heddernheim): keiner Siedlung 1 Wohnung (ABG) 12 Wohnungen (ABG) zugeordnet: 3 Wohnungen (Privat) zu Frage 4 Nein zu Frage 5 Für drei Wohnungen von privaten Eigentümern konnten Belegungsrechte erworben werden. Zur Frage der konkreten Liegenschaften, siehe Ausführungen zum Datenschutz zu Frage 3. zu Frage 6 Nein zu Frage 7 Nach derzeitigem Kenntnisstand fallen in den benannten Siedlungen/Straßen folgende Anzahl von Wohnungen bis 31.12.2020 aus der Bindung: Siedlung Nordweststadt: 76 Wohnungen Siedlung Antoninusstr.: 2 Wohnungen Konstantinstr.: 5 Wohnungen Titusstr.: 1 Wohnung Siedlung Römerstadt: 15 Wohnungen keiner Siedlung zugeordnet: 3 Wohnungen Nicht berücksichtigt sind alle Wohnungen, deren Tilgungsdatum der öffentlichen Darlehen in diesem Zeitraum liegen. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle des Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. Der Magistrat hat sein Förderprogramm "Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" dahingehend erweitert, dass auch Vereinbarungen möglich sind, die vollständige Liegenschaften/Wirtschaftseinheiten für die Zukunft binden. In diesem sogenannten Modell 2 verpflichten sich die Eigentümer, alle zukünftig frei werdenden Wohnungen in den festgelegten Liegenschaften dem Amt für Wohnungswesen zum Erwerb des Belegungsrechtes und der Vermittlung mit sozialwohnungsberechtigten Haushalten zu melden. Durch mehrere Kooperationsverträge zwischen der Stadt Frankfurt und der ABG FRANKFURT HOLDING sowie der Nassauischen Heimstätte zum Erwerb von Belegungsrechten nach Modell 2 ist die Sicherung von insgesamt weiteren 1.065 Wohnungen (679 der ABG und 386 der NH) im Bereich des Ortsbezirks 8 zur zukünftigen Versorgung von Haushalten mit preisgünstigem Wohnraum gelungen. Die Zahl der in Zukunft zu erwerbenden Belegungsrechte nach Modell 1 ist abhängig von den entsprechenden Angeboten der Verfügungsberechtigten und kann nicht verlässlich prognostiziert werden. Der Magistrat wird auch weiterhin alle Förderinstrumente nutzen, um den abschmelzenden Beständen entgegenzuwirken. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4542 vom 22.05.2014 zur Wohnbaulandentwicklung ist der Magistrat beauftragt worden, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30% der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Im Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2015 werden für die Nordweststadt und Heddernheim vier Gebiete aufgeführt, die bis zum Jahr 2025 als Wohnbauland bereitgestellt werden könnten. In diesem Zusammenhang ist die Fläche "Westlich der Nordweststadt" als Wohnbaulandentwicklung mit Priorität explizit aufgeführt. Hier könnten ca. 100 geförderte Wohneinheiten von insgesamt 300 entstehen. In den übrigen Gebieten könnten bis zu 100 weitere geförderte Wohnungen entstehen. Allerdings entsteht nur ein Teil der geförderten Wohnungen im Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung und würde entsprechend für Sozialwohnungsberechtigte zur Verfügung stehen. zu Frage 8 Der Magistrat sieht den Erwerb von Belegungsrechten nicht als Eingriff in die Bewohnerstruktur einer Siedlung oder eines Stadtteils. Im Gegenteil wird es durch den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum möglich, preiswerten Wohnraum, anders als im Neubau, nicht an einer Stelle zu konzentrieren, sondern breit gefächert über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Die enge Abstimmung zwischen den Verfügungsberechtigten und der Förderstelle im Amt für Wohnungswesen bzgl. jedes einzelnen zu erwerbenden Belegungsrechtes stellt die größtmögliche Berücksichtigung der Bewohnerstruktur der jeweiligen Liegenschaft sicher. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1338