Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in der Nordweststadt ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderen der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2013, OF 289/8
Betreff: Ankauf von Belegrechten in der
Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in der Nordweststadt ist die Zahl der sozial
gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche
Wohnungen zu decken, ist unter anderen der Ankauf von Belegungsrechten im
bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht
der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes
ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren
es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für
Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten
Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der
Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten
Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen
wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei
wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung
der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen
für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen
fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte
sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des
Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des
Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder
Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in der
Nordweststadt sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist in der Nordweststadt
der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung?
3. Wie viele und welche Wohnungen
der ABG und der Nassauischen Heimstätte sind seit 2007 nach frei werden wie
vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue
Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington
Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wieviele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat auch
Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften und Privateigentümern
(Genossenschaften, Stiftungen etc.)? Wenn ja, wieviele und in welchen Häusern?
4. Sind dem Magistrat
Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht
unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten
(Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020
prognostiziert in der Nordweststadt aus der Bindung fallen und wie viele
Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An- ,
Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand
vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesem Stadtteil
effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges
Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der
Nordweststadt anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen
Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch
diesen Eingriff die (noch) intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils erhalten
bleibt? Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
24.03.2013, OF
304/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8
am 07.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
289/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8
am 11.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2013
1.
Die Vorlage OF 289/8 wird für erledigt erklärt.
2.
Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung)