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Ankauf von Belegrechten in der Nordweststadt

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in der Nordweststadt ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderen der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2013, OF 289/8 Betreff: Ankauf von Belegrechten in der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in der Nordweststadt ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderen der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in der Nordweststadt sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? 3. Wie viele und welche Wohnungen der ABG und der Nassauischen Heimstätte sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wieviele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften und Privateigentümern (Genossenschaften, Stiftungen etc.)? Wenn ja, wieviele und in welchen Häusern? 4. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An- , Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesem Stadtteil effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die (noch) intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils erhalten bleibt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.03.2013, OF 304/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 07.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 11.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2013 1. Die Vorlage OF 289/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)