Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Vorlagentyp: V
Inhalt
S
A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.04.2013,
V 704 entstanden
aus Vorlage:
OF 697/6 vom
07.04.2013 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem
Gelände Vorgang: V 606/13 OBR 6; ST 488/13 Mit der Vorlage ST 488 wurde
mitgeteilt, dass das Grundstück Eichenstraße 32 seit 1998 durch
Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung vergeben worden ist.
Nach diesem Vertrag ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt. Ferner
wurde festgestellt, dass es sich um Fahrzeuge handelt, die eindeutig einer
wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Des Weiteren wurde in der
Stellungnahme mitgeteilt, dass durch die derzeitige Nutzung des Geländes keine
konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder
Grundwasserverunreinigungen vorliegen würden. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu
beantworten: 1. Ist die angemessene
Nutzungsentschädigung auch noch angemessen bei der zweckentfremdeten Verwendung
des Areals oder hat die Stadt ein Recht auf Nachforderung in entsprechender
Höhe? 2. Hat der Nutzer des
Geländes seinen Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandel angemeldet? 3. Weshalb wurde erst jetzt
festgestellt, dass das Gelände zweckentfremdet worden ist? 4. Wie wurde und wer hat
festgestellt, dass keine Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorhanden
sind? Wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt? Wann wird das Gutachten dem
Ortsbeirat zugänglich gemacht? 5. Wie wird sichergestellt, dass bei eventuell
nachträglich festgestellten Verunreinigungen der Gestattungsvertragspartner für
die Kosten der Beseitigung der Verunreinigungen tatsächlich aufkommt? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 606
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.03.2013, ST 488
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.07.2013, ST 1098
Aktenzeichen: 79 2