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Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 704 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 07.04.2013 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Vorgang: V 606/13 OBR 6; ST 488/13 Mit der Vorlage ST 488 wurde mitgeteilt, dass das Grundstück Eichenstraße 32 seit 1998 durch Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung vergeben worden ist. Nach diesem Vertrag ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt. Ferner wurde festgestellt, dass es sich um Fahrzeuge handelt, die eindeutig einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Des Weiteren wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass durch die derzeitige Nutzung des Geländes keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorliegen würden. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist die angemessene Nutzungsentschädigung auch noch angemessen bei der zweckentfremdeten Verwendung des Areals oder hat die Stadt ein Recht auf Nachforderung in entsprechender Höhe? 2. Hat der Nutzer des Geländes seinen Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandel angemeldet? 3. Weshalb wurde erst jetzt festgestellt, dass das Gelände zweckentfremdet worden ist? 4. Wie wurde und wer hat festgestellt, dass keine Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorhanden sind? Wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt? Wann wird das Gutachten dem Ortsbeirat zugänglich gemacht? 5. Wie wird sichergestellt, dass bei eventuell nachträglich festgestellten Verunreinigungen der Gestattungsvertragspartner für die Kosten der Beseitigung der Verunreinigungen tatsächlich aufkommt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 606 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 488 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1098 Aktenzeichen: 79 2