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Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 488 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Zu Ziffer 1-3: Im Rahmen einer Inaugenscheinnahme des Geländes wurde festgestellt, dass Fahrzeuge abgestellt sind, die eindeutig einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Es handelt sich somit um einen Betrieb des Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandels. Das zuständige Fachamt hat über das Grundstück 1998 einen Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung geschlossen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist vertraglich nicht erlaubt. Das Amt hat dem Nutzer den weiteren KFZ-Handel mit Kündigungsandrohung untersagt. Zu Ziffer 4: Aufgrund der derzeitigen Nutzung des Geländes liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 606 Antrag vom 07.04.2013, OF 697/6 Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 704