Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 488
Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Zu Ziffer 1-3: Im Rahmen einer Inaugenscheinnahme des Geländes wurde festgestellt, dass Fahrzeuge abgestellt sind, die eindeutig einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Es handelt sich somit um einen Betrieb des Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandels. Das zuständige Fachamt hat über das Grundstück 1998 einen Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung geschlossen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist vertraglich nicht erlaubt. Das Amt hat dem Nutzer den weiteren KFZ-Handel mit Kündigungsandrohung untersagt. Zu Ziffer 4: Aufgrund der derzeitigen Nutzung des Geländes liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vor.