Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST
488
Betreff: Autofirma in der
Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Zu Ziffer 1-3: Im Rahmen einer Inaugenscheinnahme des Geländes
wurde festgestellt, dass Fahrzeuge abgestellt sind, die eindeutig einer
wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Es handelt sich somit um
einen Betrieb des Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandels. Das zuständige Fachamt hat über das Grundstück 1998
einen Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung geschlossen.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist vertraglich nicht erlaubt. Das Amt hat dem
Nutzer den weiteren KFZ-Handel mit Kündigungsandrohung untersagt. Zu Ziffer 4: Aufgrund der derzeitigen Nutzung des Geländes
liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf
Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.01.2013, V 606
Antrag vom
07.04.2013, OF
697/6
Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 704