Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST
1098
Betreff: Autofirma in der
Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Zu Ziffer 1: Die Nutzungsentschädigung war bereits vor
Bekanntwerden der nicht genehmigten Nutzung höher als für vergleichbare
Grünflächen. Dies resultierte aus einem guten Verhandlungsergebnis. Der
Magistrat erhebt bei voll erschlossenen Gewerbegrundstücken regelhaft höhere
Entgelte. Allerdings sind diese nicht mit diesem Grundstück vergleichbar, da
eine Erschließung erst durch den Mieter hergestellt werden musste. Dem Mieter wurde zum 31.07.2013 gekündigt. Aus
diesem Grund sieht der Magistrat von einer Neuberechnung der
Nutzungsentschädigung ab, da diese wahrscheinlich nur in einem
Rechtsstreitverfahren eingebracht werden könnten und ein mögliches höheres
Entgelt die hierfür anfallenden Kosten nicht decken würde. Zu Ziffer 2: Nach Auskunft des Gewerberegisters hat der Nutzer
des Geländes sein Kraftfahrzeug Gewerbe 2011 angemeldet. Zu Ziffer 3: Da keine Beschwerden hinsichtlich des Gebrauchs der
Fläche vorlagen, gab es keinen Anlass, das Grundstück über die normale Begehung
des bebauten und unbebauten städtischen Grundbesitzes hinaus zu besichtigen.
Sobald hier Hinweise auf die beanstandete Nutzung eingingen, wurde diesen
umgehend nachgegangen. Zu Ziffer 4 und 5: Mitarbeiter des zuständigen Fachamtes konnten bei
einer örtlichen Überprüfung keine konkreten Anhaltspunkte für einen
hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen feststellen.
Ein Bodengutachten kann erst nach Rückgabe der Fläche erstellt werden. Sollten
Bodenveränderungen festgestellt werden, hat der Verursacher diese auf seine
Kosten zu beseitigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.04.2013, V 704