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Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1098 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Zu Ziffer 1: Die Nutzungsentschädigung war bereits vor Bekanntwerden der nicht genehmigten Nutzung höher als für vergleichbare Grünflächen. Dies resultierte aus einem guten Verhandlungsergebnis. Der Magistrat erhebt bei voll erschlossenen Gewerbegrundstücken regelhaft höhere Entgelte. Allerdings sind diese nicht mit diesem Grundstück vergleichbar, da eine Erschließung erst durch den Mieter hergestellt werden musste. Dem Mieter wurde zum 31.07.2013 gekündigt. Aus diesem Grund sieht der Magistrat von einer Neuberechnung der Nutzungsentschädigung ab, da diese wahrscheinlich nur in einem Rechtsstreitverfahren eingebracht werden könnten und ein mögliches höheres Entgelt die hierfür anfallenden Kosten nicht decken würde. Zu Ziffer 2: Nach Auskunft des Gewerberegisters hat der Nutzer des Geländes sein Kraftfahrzeug Gewerbe 2011 angemeldet. Zu Ziffer 3: Da keine Beschwerden hinsichtlich des Gebrauchs der Fläche vorlagen, gab es keinen Anlass, das Grundstück über die normale Begehung des bebauten und unbebauten städtischen Grundbesitzes hinaus zu besichtigen. Sobald hier Hinweise auf die beanstandete Nutzung eingingen, wurde diesen umgehend nachgegangen. Zu Ziffer 4 und 5: Mitarbeiter des zuständigen Fachamtes konnten bei einer örtlichen Überprüfung keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen feststellen. Ein Bodengutachten kann erst nach Rückgabe der Fläche erstellt werden. Sollten Bodenveränderungen festgestellt werden, hat der Verursacher diese auf seine Kosten zu beseitigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 704