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Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. Liegen andere Pläne als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vor?2. Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht?3. Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten?

Begründung

Im Bericht B 631 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: "Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. Zu

  1. und
  2. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhaltenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Zu
  3. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann."

Verknüpfte Vorlagen