Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
1. Liegen andere Pläne als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vor?2. Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht?3. Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten?
Begründung
Im Bericht B 631 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: "Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. Zu
- und
- Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhaltenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Zu
- Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann."