Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2016 bis 2018
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Betreff: Stand und Entwicklung von
Kleingartenanlagen 2016 bis 2018 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 661 - NR 838/63 SPD, l. B 226/16 -
1. Vorbemerkung Kleingärten gehören zu einer lebenswerten Großstadt
und sind fester Bestandteil der Frankfurter Stadtlandschaft. 534 ha der Fläche
der Stadt Frankfurt am Main sind Gartenland und Gemeinschaftsflächen der
Kleingärtnervereine. Mit der Pflege und Unterhaltung dieser Flächen leisten die
Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt,
weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen
Freiflächensystems. In den Kleingärtnervereinen begegnen sich Generationen und
Nationen bei der Gartenarbeit und der gemeinsamen Gestaltung der
Kleingartenanlagen, daraus ergeben sich wichtige soziale Funktionen. Ziel der Stadt Frankfurt ist der Bestandserhalt der
Kleingartenanlagen unter aktuellen Rahmenbedingungen und die bedarfsgerechte
Versorgung wachsender Stadtteile. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in
Frankfurt am Main, Berichtszeitraum 2016 - 2018: Am 31.12.2018 existierten in Frankfurt am Main 115
Kleingärtnervereine, die 284 Kleingartenanlagen mit ca. 15.000 Kleingärten im
Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Parzellenflächen
und Gemeinschaftsflächen der Kleingartenanlagen nehmen in Frankfurt am Main
eine Fläche von 534 ha ein. 2.1 Durch geplante Infrastrukturmaßnahmen und
Wohnungsbau wird in Bestandsflächen von Kleingartenanlagen eingegriffen.
Im Berichtszeitraum wurde mit dem 4-gleisigen Ausbau
der S6 zwischen Frankfurt und Bad Vilbel begonnen. a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel Betroffene Kleingärtnervereine: Der Kleingärtnerverein (KGV) Bonames
e. V. an der Kreuzung Homburger Landstraße/S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist
mit ca. 7 Gärten betroffen. Zusätzlich zu dem 4-gleisigen Ausbau der S6 wird ein
Ersatzneubau der DB Unterführung Frankfurter Berg erforderlich. Der KGV Taunusgärten e. V., Anlage 4 ist durch
dauerhaften Wegfall von Parkplatzfläche betroffen. Gärten sind nicht
betroffen. Die Parkplatzfläche des KGV Am
Mühlgarten e. V. entfällt vollständig. Gärten sind nicht betroffen. b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg
In die vorhandene Kleingartenanlage
(Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird
erheblich eingegriffen, so dass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10
Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Das Planfeststellungverfahren wurde
noch nicht eingeleitet und ruht seit ca. 3 Jahren. Dem Grünflächenamt liegen
keine überarbeiteten Pläne vor. Als Plangrundlage dient weiterhin der
Planungsstand von 2011. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom
Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch
nicht vor. c) Nordmainische S-Bahn Das Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische
S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte eingeleitet. Das
Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, es besteht noch kein
Baurecht. Mit dem Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn ist nicht vor 2022 zu
rechnen. Betroffene Kleingärtnervereine:
Die entlang des Bahndamms
gelegenen Parzellen des KGV Ostend e. V. werden am südlichen Rand für einen
Fuß-Radweg (Grunddienstbarkeit) in Anspruch genommen, zwei südöstliche
Parzellen zusätzlich dauerhaft für eine neue Böschung sowie eine temporäre
Baustelleneinrichtungsfläche. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom
Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch
nicht vor. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahnstation
FFM-Fechenheim ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten
betroffen. Der Bau der S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das
Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn gebunden und wurde daher
zurückgestellt. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom
Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch
nicht vor. e) Regionaltangente West Es liegt eine Vorplanung vor, das Scoping ist
abgeschlossen. Kleingärten sind nach derzeitigem Stand der
Vorplanung auf Frankfurter Gemarkung nicht direkt betroffen. Der Abschnitt Nord
von Bad Homburg bis Sossenheim befindet sich im Planfeststellungsverfahren,
ebenso der Abschnitt Süd 1 von Kelsterbach nach Dreieich. Gärten des
Bahn-Landwirtschaft Bezirk Frankfurt/M e.V. sind betroffen. 2.2. Im Stadtgebiet sind weitere Baumaßnahmen
geplant, die in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit
Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS
Friedberg Der KGV Nordweststadt e. V. verliert
durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom
13.05.2015) Die Maßnahme
befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine
Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung
einfließen. Entschädigungen
und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. 2.3 Folgende städtebauliche Konzepte schließen
Kleingartenanlagen ein: a) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Seckbach
Zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Seckbach
("Einhausung der A661") sind die Voruntersuchungen noch nicht abgeschlossen.
b) Günthersburghöfe Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 -
Friedberger Landstraße südlich Wasserpark liegen rechts und links des
Schlinkenwegs auf einer Fläche von 19.000m2 55 Gärten des KGV Cronberger e.V.
und KGV Günthersburg e.V. Das derzeitige Konzept sieht Wohnnutzungen vor, für
die ca. 20 Gärten aufgegeben werden müssen. Potential für Ersatzflächen besteht
innerhalb des Geltungsbereichs im östlichen Grünzug und im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 515 - Preungesheim Ost im "Preungesheimer Bogen", auf einer
Fläche von 22.000 m2. Angrenzend an die Flächen bestehen bereits drei weitere
Anlagen des KGV Cronberger e.V. c) Grünzug Fechenheim Mit dem Bebauungsplan Nr.698 "Nördlich Dieburger
Straße" soll der Grünzug Fechenheim planungsrechtlich möglich gemacht werden.
Das Grünflächenamt hat für die Gestaltung des Grünzuges einen Planungsauftrag
vergeben. Es werden ca.1000 m2 des KGV Mainperle e.V. umstrukturiert.
Wegfallende Flächen werden an anderer Stelle, direkt angrenzend an das
Vereinsgelände flächengleich ersetzt. Weiterhin wird ein Teil der
Bestandsflächen des KGV planungsrechtlich als private Grünflächen mit der
Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage gesichert. Der Verein wurde frühzeitig
informiert und bei der Planung einbezogen. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom
Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers werden mit
den Vereinsvorständen verhandelt. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt
begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der
Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig
über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen
Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche
Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden
können. Der Bestand der Kleingartenanlagen
ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen
Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland
vorzuhalten. Bei dem Bahn-Landwirtschaft Bezirk
Frankfurt/M e.V. sind im Berichtszeitraum im Bezirk Frankfurt/M 26 Gärten wegen
Ausbau der S6 und 10 Gärten wegen Aufstellung von Bebauungsplänen bereits
weggefallen. 3. Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen
Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen
gab, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der
oben genannte Arbeitskreis mit dieser Thematik. Im Rahmen der Gremienarbeit
wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ohne
Änderung der gesetzlichen Grundlage möglich ist. Die vorliegenden Leitlinien
wurden erarbeitet um Hinweise und Zielsetzungen für eine zukünftige Entwicklung
des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher Grundlage zu geben. Eine Vertretung des Sachgebietes Kleingartenwesen im
Grünflächenamt ist kontinuierlich im Arbeitskreis Kleingartenwesen (AK) beim
Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) vertreten,
so dass wesentliche Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt
in den Arbeitskreis eingebracht werden können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern:
Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben,
Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und
Finanzierung. Zu jedem
Handlungsfeld wird in der Leitlinie der aktuelle Sachstand zusammengefasst und
konkrete Vorschläge für die Umsetzung angeboten. Im Berichtszeitraum wurde die
Wirksamkeit der Leitlinien in den Mitgliedsstädten diskutiert und
Anwendungsmöglichkeiten besprochen. Dabei wurde wiederholt herausgearbeitet,
dass die Leitlinien keine "Einbahnstraße" mit Blick auf die Kommunen sind,
sondern den Vereinen und Verbänden bei der Umsetzung eine große Verantwortung
zukommt. Aktuell bearbeitet der AK weitere
Themen wie Kleingartenentwicklungskonzepte, Altlastensanierungen,
Umstrukturierungen und Verlagerungen von Kleingartenanlagen,
Verkehrssicherungspflichten, Kennzahlen zur Struktur und Organisation des
Kleingartenwesens sowie aktuelle Rechtsprechungen über kleingärtnerische
Belange und die Rolle alternativer Gartenformen. 4. Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Für die Stadt Frankfurt wurde bisher kein
Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Zur Vorbereitung eines zukünftigen
Kleingartenentwicklungskonzeptes fanden 2010 bis 2012 sechs
Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner
e. V. und der städtischen Ämter statt. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises KEK war
seitens der Stadtgruppe von häufigen Veränderungen betroffen. Dadurch wurde
eine kontinuierliche Arbeit erschwert, so dass das
Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Frankfurt am Main seit 2012 nicht
weiterverfolgt wurde. Die starken Flächenkonkurrenzen in einer wachsenden
Stadt machen es erforderlich, dass sich das Kleingartenwesen auf eine aktuelle
Bestandserhebung stützt. Die Bedarfsentwicklung und die Veränderungen in den
Rahmenbedingungen müssen analysiert werden und die bestehenden Anlagen
daraufhin bewertet werden, welche Anpassungsmaßnahmen nötig sind.
Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 26.01.2017, §
953, wurde der Magistrat beauftragt das Kleingartenentwicklungskonzept
fortzuführen. Ein
Auftaktgespräch mit den Dachverbänden erfolgte im November 2018. Zum
derzeitigen Zeitpunkt ist die Bestandsaufnahme vor Ort erfolgt. Fragebögen zur
Vereinsstruktur wurden an die Vereinsvorstände versendet, derzeit werden die
Ergebnisse aus den Rückläufen ausgewertet. Im Oktober erfolgte die Beteiligung der
Gartenpächterinnen und Pächter in sogenannten Gartentischgesprächen. An fünf
Terminen in verschiedenen Kleingartenvereinen wurden rund 250
Gartenpächterinnen und Pächtern in Workshops über das
Kleingartenentwicklungskonzept informiert und zum Kleingartenwesen befragt.
5. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen
2016 bis 2018: 5.1 Kleingartenstandorte in
Planung In verschiedenen Bebauungsplänen sind
Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen
für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für
wegfallende Kleingartenanlagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert sind
ca. 22.000 m2 Kleingartenfläche. Die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im
Frankfurter Bogen (Preungesheim) war bereits abgeschlossen. Durch den E 47 vom
16.03.2018 besteht jedoch der Auftrag eine adäquate Ersatzfläche zu suchen.
Dies ist derzeit noch in Prüfung. Das städtebauliche Entwicklungskonzept Riedberg
beinhaltet im Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5, Ä6) die Ausweisung von zwei
Flächen für Dauerkleingärten. Von 2014 bis 2017 wurden vom Grünflächenamt gemeinsam
mit der IG-Riedberg Interessentenlisten für Gartennutzer geführt. Im Jahr 2017
wurde im Rahmen einer Bachelorarbeit eine Befragung unter den zukünftigen
Nutzern durchgeführt. 46 Interessenten haben sich an der Befragung beteiligt,
die Ergebnisse der Befragung wurden als eine Grundlage der Entwurfserstellung
berücksichtigt.
Zum Jahreswechsel 2018/19 wurde
ein Planungsauftrag für die Entwurfsplanung der beiden Anlagen am Riedberg
"Hans-Leistikow-Str." und "Kreuzerhohl" vergeben und im Januar 2019 hat sich
der KGV Riedberg e.V. gegründet. Die vorliegende Planung wurde mit dem
Kleingartenverein Riedberg erarbeitet und abgestimmt und liegt derzeit den
zuständigen Ortsbeiräten zur Zustimmung vor. Am Standort Hans-Leistikov-Straße wird ein Teil der
Kleingartenfläche bis ca. 2023 für einen Interimsschulstandort genutzt, so dass
17 der insgesamt 36 Kleingartenparzellen voraussichtlich im Jahr 2023
hergestellt werden können. 5.2 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: Erweiterung des KGV Kratzdistel e. V. Der Kleingartenverein Kratzdistel e. V. hat eine
Erweiterungsfläche von 5.113 m2 von der Stadt Frankfurt gepachtet. Auf der
Fläche sind im Jahr 2016 zehn Gärten und Gemeinschaftsflächen entstanden. Die
erforderlichen Baumaßnahmen wurden vom Verein umgesetzt und von der Stadt
Frankfurt am Main gefördert. 5.3 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: keine 6. Entwicklung der finanziellen Förderung: 6.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für den
hessischen Freizeitgartenbau
zur Verfügung. Diese Förderungen können auch von Kleingärtnerorganisationen
beantragt werden, sie stehen aber auch anderen Organisationen des
Freizeitgartenbaus zur Verfügung. Über die Anträge entscheidet der
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet
"Fachinformation Gartenbau" in Kassel. In den Jahren 2016 bis 2018 gewährte das Land Hessen
für Projekte des Freizeitgartenbaus, sowie für Bildungseinrichtungen des
Freizeitgartenbaus pro Jahr ca. 100.000,- € Fördermittel für das Land
Hessen. Der Schwerpunkt der Förderung soll im Bereich Bildungsmaßnahmen liegen.
Investive Maßnahmen werden nach Prioritäten vergeben: Priorität 1: Sanitäre Anlagen, Spielplätze Priorität 2: Wege, Parkflächen,
Wasserversorgung Priorität 3:
Außeneinzäunung
Im Zeitraum 2016 - 2018 wurde eine
Zuwendung für einen Kleingartenverein in Frankfurt von Seiten des Landes Hessen
bewilligt und zwar im Jahr 2016. 1. Geförderter Verein: Kleingartenverein Ginnheim
1918 e.V., Anlage Niedwiese, in 60431 Frankfurt, Am Ginnheimer Hang 10 Art der Maßnahme: Sanierung des
Hauptweges als wassergebundene Decke Höhe der Zuwendung: 6.779,- € (entspricht 50 %
der förderungsfähigen Kosten) Zeitraum der Maßnahme: Bewilligung vom 02.11.18;
Fertigstellung im Februar 2019 (betrifft das Haushaltsjahr 2018) 2. Geförderter
Verein: Kleingartenverein Buchhang e.V., Rheinganumstr. 21, 60385
Frankfurt Art der
Maßnahme: Herstellung und Sanierung der wassergebundenen Wegstrecken für die
Wege der Kleingartenanlagen I bis IV Höhe der Zuwendung: 3120,- € (entspricht
aufgrund des hohen Anteils an Eigenleistungen 2/3 der zuwendungsfähigen
Kosten) 6.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am
Main: 6.2.1 Direkte Investitionen für die Schaffung neuer
Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener
Kleingartenanlagen.
Investitionen / Jahr
2016 2017
2018
-
-
- 6.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und
Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen /
Jahr 2016
2017
2018
-
-
- 6.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem
Verwaltungshaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr
2016 2017
2018 Straßenreinigungsgebühren
25.330,68 €
24.762,36 € 13.979,32 € Zuwendungen aus dem
112.973,00 €
207.248,00 € 136.032,52 € Verwaltungshaushalt 6.2.4 Zuwendungen der Stadt
Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr
2016
2017
2018 Zuwendungen aus dem
Investitionshaushalt
100.788,00 € 65.413,00 €
51.009,00 € 6.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main
insgesamt Zuwendungen / Jahr
2016
2017
2018 Insgesamt 6.2.1 bis 6.2.4
239.091,68 €
297.423,36 € 201.020,84 € 6.2.6 Laufendes Haushaltsjahr 2019 Vermögenshaushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen an
Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Der Haushaltsansatz für 2019 liegt bei
50.000 €. Für
Begegnungsgärten und integrative Projekte steht ein Haushaltsansatz von 10.000
€ zur Verfügung. Verwaltungshaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier
sind 2019 Mittel in Höhe von 204.000 € eingeplant. Für die Übernahme der
Straßenreinigungsgebühren stehen ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 7. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener
Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender
Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des vorherigen
Berichtszeitraumes keine Änderungen ergeben. Es wurden bisher 56
Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 -
565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt
sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603,
604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624,
625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650,
651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen
Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren: 7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in
folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: Öffentliche Entwurfsauslegung: 2
Bebauungspläne
Durchgeführt für die
Bebauungspläne Nr. 599 und 644. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte
Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 4
Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618,
622, 629 und 655. Die
B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst
werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch
weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten
des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653,
Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen
weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 8.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die
Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende
lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der
schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen
hatten. Die Prüfung
verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass
durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen
Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem
Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der
Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der
Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 8. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen,
Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 8.1 "Durchgängigkeit" von Kleingartenanlagen Das Umweltamt ist für die gesamtstädtische
Freiflächenentwicklungsplanung zuständig. Die Kleingartenanlagen der Stadt
Frankfurt am Main haben quantitativ (534 ha) und qualitativ einen hohen
Stellenwert bei der Freiflächenbetrachtung in Bezug zur Lebensraum-,
Erholungs-, Klima-, als auch der Verbindungsfunktion für Menschen, Tiere und
Pflanzen im Stadtgebiet. Im
Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main sind die Kleingärten
unter der Rubrik "Bereiche mit hoher Bedeutung für Erholungsnutzung und
Grünstrukturen" subsumiert. Diese Funktion können Kleingartenanlagen jedoch nur
erfüllen, wenn sie für die Bürgerinnen und Bürger auch zugänglich sind, indem
sie z.B. Durchquerungs-/ Verbindungswege zu benachbarten Quartieren oder
Landschaftsräumen bieten. Unter dem Begriff "Durchgängigkeit" von
Kleingartenanlagen wurden im Umweltamt im Rahmen einer Projektarbeit im Jahr
2018 211 Kleingartenanlagen an Hand von Luftbildern und Planmaterial auf deren
Barrierewirkung im Stadtraum untersucht. 54 Anlagen wurden ermittelt, die nachweislich "keine
Barriere" darstellen. Bei weiteren 157 Anlagen konnte keine offensichtliche
Durchgängigkeit festgestellt werden, ohne dass eine aufwändige
Vor-Ort-Besichtigung dies belastbar widerlegt hätte. Bei Kleingartenanlagen
ohne Durchgängigkeit für die benachbarten Quartiere ist die Benefitwirkung für
eine Erholungsnutzung eingeschränkt. 8.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen:
Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig
hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch
Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan
Straßenverkehr (2016 des Regierungspräsidiums Darmstadt) sowie Teilplan
Schienenverkehr (2018) des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sehen allerdings im
Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte.
Konkrete lärmmindernde Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht
vorgesehen. Der Magistrat
fordert in der aktuellen Lärmminderungsplanung die Einführung eines Tempolimits
auf der A 5 (Abschnitt Frankfurter Kreuz - Westkreuz Frankfurt) und auf der A
66 (Abschnitt Anschlussstelle Zeilsheim bis Eschborner Dreieck) auf 100 km/h
von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie auf den innerstädtischen, stadtautobahnähnlichen
Abschnitten der A 66, A 661 und A 648 tagsüber auf 100 km/h und von 22.00 bis
06.00 Uhr auf 80 km/h. Diese Maßnahme würde insbesondere in den direkt an den
Autobahnen angrenzenden Kleingartenanlagen zu Entlastungen führen und den
Erholungswert entsprechend steigern. 9. Projektmanagement: Die Zuständigkeit für das Kleingartenwesen ist seit
2014 in der Abteilung Grünflächenmanagement angesiedelt. Folgende Projekte wurden im Berichtszeitraum
durchgeführt: 9.1 Grünschnittentsorgung in
Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung Ziel: Geordnete Entsorgung von Grünschnitt in
Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung der anfallenden Biosubstanz.
Projektpartner sind die
Stabsstelle Sauberes Frankfurt, die FES sowie vier als Pilotprojekt ausgewählte
Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: · Vermeidung
illegaler Entsorgung · Serviceleistung für das ehrenamtlich
organisierte Kleingartenwesen ·
Energetische Verwertung der Biosubstanz · Vorgabe
von Entsorgungsstrukturen für Grünabfälle · Abstimmung
und Festlegung von Rahmenbedingungen der Grünschnittentsorgung ·
Konfliktvermeidung durch klare Kommunikation mit den
Kleingärtnervereinen Sachstand: Die Stadtgruppe wurde in der Routinesitzung vom
16.11.2015 informiert. Am
01.12.2015 fanden Begehungen der Kleingartenanlagen mit der FES und der
Stabsstelle Sauberes Frankfurt statt. Am 14.01.2016 fand ein Eröffnungsgespräch
mit allen Beteiligten statt. Es wurden Ansprechpartner der Vereine und der FES
bekanntgegeben und Containergrößen und Standorte abgestimmt. Die Vereine haben ihre Unterstützung
schriftlich zugesagt. Ab 01. März 2016 konnte die Entsorgung der
Grünschnittcontainer bei der FES abgerufen werden. Folgende Vereine waren
beteiligt: o KGV Am Bügel e.V.
o KGV Am Marbachweg e.V.
o KGV Heddernheim e.V. o KGV Der Rosisten e.V. Die erste Entsorgungsphase lief bis Ende des Jahres
2016. In zwei Abfragen kam
positives Feedback aus den Vereinen. Die Vereine wünschen sich überwiegend eine
Fortführung des Projektes. Die Auswertung des Projektergebnisses fand Anfang
Dezember 2016 mit den internen Projektbeteiligten statt. Auf Wunsch der beteiligten Vorstände
der Kleingärtnervereine wurde das Projekt noch bis 15. März 2017 weitergeführt,
damit die Vereine das Schnittgut der Schnittmaßnahmen außerhalb der
Vogelschutzzeit noch entsorgen konnten. Dann wurde das Projekt wegen zu hoher
Transportkosten bei der FES abgebrochen. 9.2 Heckenunterhaltung an Kleingartenanlagen -
Maßnahmen gegen den Dornröschenschlaf Ziel: Eine Grundlage für die Vergabe und Dokumentation von
Unterhaltungsmaßnahmen für Hecken an ausgewählten Kleingartenanlagen in
Frankfurt am Main erarbeiten. Projektpartner sind vier als Pilotprojekt
ausgewählte Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt.
Projektnutzen: • Klären von Zuständigkeiten hinsichtlich der
Flächenbearbeitung •
Wirtschaftliche Erfassung des Aufwands für die Beseitigung von
Arbeitsrückständen •
Wirtschaftliche Erfassung des zukünftig kontinuierlichen
Unterhaltungsaufwands •
Klärung von Abläufen in der Bearbeitung • Abstimmung und Festlegung von Pflegestandards
• Konfliktvermeidung durch klare
Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen Sachstand: Die Stadtgruppe wurde in der Routinesitzung vom
16.11.2015 über das Projektziel informiert. Durch das Grünflächenamt erfolgte eine
Bestandsaufnahme der Heckentypen in den Anlagen. Bestandspläne mit Zuordnung der Zuständigkeiten
wurden erstellt. Ein
Eröffnungsgespräch fand am 20.04.2016 mit allen Beteiligten statt. Die
Bestandspläne wurden erläutert und mit dem Protokoll den Vereinsvorständen
ausgehändigt. Folgende Vereine waren beteiligt: o KGV Am Bügel o KGV Bockenheim o KGV Eckenheim o KGV Heddernheim o KGV Am Mühlgarten Die Vereine haben ihre Unterstützung schriftlich
zugesagt. Es haben
Einzelgespräche mit den Vereinen stattgefunden, die teilweise zu Planänderungen
führten. Ein Leistungsverzeichnis wurde als Grundlage der Vergabe der
Leistungen erarbeitet. Am
17.11.2016 haben die Vereine eine Kostenschätzung der Leistungen in der
Zuständigkeit der Vereine erhalten. Keiner der beteiligten Vereine hat sich für
die Vergabe der Schnittmaßnahmen in Zuständigkeit der Vereine entschieden.
Die Ausschreibung wurde vom
Grünflächenamt durchgeführt. Die Maßnahmen zur Heckenpflege in der
Zuständigkeit des Grünflächenamtes und weiterer Ämter wurden von Januar/Februar
2017 bis Winter 2019/20 an eine externe Fachfirma vergeben. Die Vereine haben
die Option sofort teilzunehmen oder später noch einzusteigen nicht genutzt.
10. Ausstellungen, Veranstaltungen,
Fachberatungen:
10.1 Gartenvielfalt und Erntedank-Ausstellung im
Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der
Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an Veranstaltungen im Palmengarten
bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen und der Gaben der Natur
vorgestellt werden. 10.2 Veranstaltungen der Stadt Frankfurt in
Kooperation mit Kleingärtnervereinen • Bienen AG des KGV Ginnheimer Wäldchen e.V. Die Bienen AG des KGV Ginnheimer
Wäldchen e.V. hat mit freundlicher Unterstützung der FES Frankfurter
Entsorgungs- und Service GmbH und des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt
einen kleinen Lehrbienenpfad angelegt. Auf diesem Lehrpfad gibt es neben vielen
Informationen auch lebende Bienen. Der KGV bietet Führungen für Schulklassen,
Hortgruppen und sonstige Kindergruppen ab 5 Jahren. Führungen für Erwachsene gerne nach Absprache.
Die Schwerpunkte der Führungen
sind: • Das Leben der
Honigbienen • Nutzen der
Honigbienen - Bestäubung, Wachsgewinnung, Honig • Eine Honigverkostung verschiedener Sorten • Arbeiten am offenen Bienenvolk
Weitere Aktivitäten und
Verköstigung auf Anfrage •
Die Gemeinschaft im Kleingärtnerverein Wir sind alle Gartenfreunde, Obst- und
Gemüseliebhaber!
Der R.V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein-Main e.V. hat
in Kooperation mit dem Amt für Multikulturelle Angelegenheiten eine Broschüre
über die Grundsätze des Kleingarten- wesens mit Übersetzungen in Englisch, Französisch,
Italienisch, Spanisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Kroatisch und Chinesisch
erarbeitet. 2017 folgte eine Übersetzung ins Koreanische. • 26. Juni 2016 "Rosenschnitt und -pflege im
Historischen Rosengärtchen", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e.
V. • 03. Juli 2016 "Kleines
Kräuter-ABC für Wiese und (Klein-)garten", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein
Main e. V. • 14. August 2016
"Die Grüne Kraft aus Wiese und (Klein-)garten, R. V. Kleingärtner Frankfurt /
Rhein Main e. V. • 09.
September 2016, "Wild- und (Klein-)Gartenkräuter für die Hausapotheke, R. V.
Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. • 19. Mai, 30. Juni, 21.Juli, 18.August 2018,
"Typisierte Selbstversorgung: Der Kleingarten der Ernst-May-Gesellschaft
• 16. Juni 2018, "maykochen 3",
Kleingarten der Ernst-May-Gesellschaft 10.3 Sonstige Veranstaltungen • "Kleine Gärten - große Wirkungen": Workshop
Bildungsangebote zum ökologischen Gärtnern in der Stadt, Forschungsinstitut für
biologischen Landbau Deutschland e. V. 10.4 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für
fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: ·
Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet:
www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de ·
Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über
Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu
Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von
10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon:
0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) ·
Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine)
Feldscheidenstraße 2-4, 60435
Frankfurt a.M. Telefon: 069 /
54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet:
www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 -
5 40 08 71 E-Mail:
info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de ·
MainÄppelHaus Seit
2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein
MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein modernes Streuobstzentrum
entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für die Familie. Vorträge,
Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Das Angebot der Beratung zum Obstbaumschnitt wird von
Gartenfreunden gerne genutzt. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 ·
Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V.
Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr
Friedrich Liederbach) · R.V.
Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e.V. Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 43 45 82 (mit
Anrufbeantworter) Mobil: 0173 68 122 72 E-Ma il:
rv-kleingarten@iesy.net Internet: http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle
Montag bis Freitag ab 18:00
Uhr (nach vorheriger Terminabsprache) Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
29.04.2020, OF
469/7
Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11
Antrag vom
02.05.2020, OF
968/10 dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 02.09.2016, B 226
Antrag vom
04.03.2020, OF
793/9
Antrag vom 04.03.2020, OF 794/9
Auskunftsersuchen
vom 28.05.2020, V
1659
Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1661
Anregung vom
22.06.2020, OA 585
Anregung an
den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6362
Bericht des
Magistrats vom 17.04.2023, B 159
Antrag vom
30.05.2023, OF
470/11
Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.02.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2
am 17.02.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
13 am 18.02.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
16 am 18.02.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
WBE, CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (=
Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 6
am 18.02.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9
am 20.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Kenntnis als Zwischenbericht) 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 26 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
14 am 09.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1
am 10.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4
am 10.03.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 7
am 10.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 26 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
10 am 10.03.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 26 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5
am 13.03.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
12 am 13.03.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
15 am 13.03.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2020, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) 40. Sitzung des OBR
10 am 19.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage B 26 wird als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 7
am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1661 2020
1. Die Vorlage
B 26 dient unter Hinweis auf V 1661 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 469/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FDP, Frau Lämmer
und Herr Richter 39. Sitzung des OBR
11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020
1. Die Vorlage
B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5647, 39. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 18.05.2020 Aktenzeichen: 67 0