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Besondere Bedeutung der Kleingärten

Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.

Begründung

In der B26 wird die besondere Bedeutung der Kleingärten für den urbanen Lebensraum Frankfurt mehrfach hervorgehoben. Gleichwohl werden die weiteren Ausführungen diesem Anspruch nicht gerecht. Die Beschreibung der Gesamtsituation hinterlässt vielmehr den Eindruck, die Kleingärten und die betreuenden Vereine führen eher ein Schattendasein und die KGV-Flächen würden als stille Ausbaureserve für eine Nachverdichtung betrachtet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2020, OF 469/7 Betreff: Besondere Bedeutung der Kleingärten In der B26 wird die besondere Bedeutung der Kleingärten für den urbanen Lebensraum Frankfurt mehrfach hervorgehoben. Gleichwohl werden die weiteren Ausführungen diesem Anspruch nicht gerecht. Die Beschreibung der Gesamtsituation hinterlässt vielmehr den Eindruck, die Kleingärten und die betreuenden Vereine führen eher ein Schattendasein und die KGV-Flächen würden als stille Ausbaureserve für eine Nachverdichtung betrachtet. Dies vorausgeschickt bittet der OBR 7 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: Wie passen die aufgezeigten Investitionssummen (im Berichtszeitraum € 0,00) zu den genannten Zielen einer Weiterentwicklung und des Ausbaus der Gartenflächen? Wenn die Vereine einen solch wertvollen Beitrag zum Gemeinwesen leisten, warum sind dann die Zuwendungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken? Durch welche Maßnahmen, bzw. rechtliche Rahmenbedingungen werden konkret in den aufgeführten Bebauungsplänen Bestandsgarantien für die Gartenflächen umgesetzt und wie sollen diese gegen eine eventuelle Inanspruchnahme von Flächen durchgesetzt? Sollen diese überhaupt durchgesetzt werden, oder ist es vielmehr so, dass Kleingartenflächen politisch als Verhandlungsmasse für z.B. Siedlungs- und Straßenbau oder andere Flächenbedarfe genutzt werden? Woran liegt es, dass das KEK, seit Januar 2017 beauftragt, noch nicht vorliegt? Eingedenk der Tatsache, dass das Thema offenbar eine hohe Priorität genießt bzw. genießen sollte (s. Vorbemerkung B 26) ist es irritierend, dass vom Auftrag bis zur Auftaktveranstaltung fast zwei Jahre vergehen. Wie kommt es zu solchen Verzögerungen? Wann kann mit der Vorstellung des KEK gerechnet werden? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1661 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf V 1661 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

40
40. Sitzung OBR 7
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme

40
40. Sitzung OBR 7
TO I
✓ Angenommen

zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter

Annahme:
CDU GRÜNE FDP Frau Lämmer Herr Richter
Alle:
Linke