Besondere Bedeutung der Kleingärten
Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.
Begründung
In der B26 wird die besondere Bedeutung der Kleingärten für den urbanen Lebensraum Frankfurt mehrfach hervorgehoben. Gleichwohl werden die weiteren Ausführungen diesem Anspruch nicht gerecht. Die Beschreibung der Gesamtsituation hinterlässt vielmehr den Eindruck, die Kleingärten und die betreuenden Vereine führen eher ein Schattendasein und die KGV-Flächen würden als stille Ausbaureserve für eine Nachverdichtung betrachtet.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.04.2020,
OF 469/7 Betreff: Besondere Bedeutung der Kleingärten
In der B26 wird die besondere Bedeutung der Kleingärten für den
urbanen Lebensraum Frankfurt mehrfach hervorgehoben. Gleichwohl werden die
weiteren Ausführungen diesem Anspruch nicht gerecht. Die Beschreibung der
Gesamtsituation hinterlässt vielmehr den Eindruck, die Kleingärten und die
betreuenden Vereine führen eher ein Schattendasein und die KGV-Flächen würden
als stille Ausbaureserve für eine Nachverdichtung betrachtet. Dies vorausgeschickt bittet der OBR 7
den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: Wie passen die aufgezeigten Investitionssummen (im
Berichtszeitraum € 0,00) zu den genannten Zielen einer Weiterentwicklung
und des Ausbaus der Gartenflächen? Wenn die Vereine einen solch wertvollen Beitrag zum
Gemeinwesen leisten, warum sind dann die Zuwendungen in den letzten Jahren
kontinuierlich gesunken? Durch welche Maßnahmen, bzw. rechtliche
Rahmenbedingungen werden konkret in den aufgeführten Bebauungsplänen
Bestandsgarantien für die Gartenflächen umgesetzt und wie sollen diese gegen
eine eventuelle Inanspruchnahme von Flächen durchgesetzt? Sollen diese
überhaupt durchgesetzt werden, oder ist es vielmehr so, dass Kleingartenflächen
politisch als Verhandlungsmasse für z.B. Siedlungs- und Straßenbau oder andere
Flächenbedarfe genutzt werden? Woran liegt es, dass das KEK, seit Januar 2017
beauftragt, noch nicht vorliegt? Eingedenk der Tatsache, dass das Thema
offenbar eine hohe Priorität genießt bzw. genießen sollte (s. Vorbemerkung B
26) ist es irritierend, dass vom Auftrag bis zur Auftaktveranstaltung fast zwei
Jahre vergehen. Wie kommt es zu solchen Verzögerungen? Wann kann mit der Vorstellung des KEK gerechnet
werden? Antragsteller:
die farbechten -
LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7
am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1661 2020
1. Die Vorlage
B 26 dient unter Hinweis auf V 1661 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 469/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FDP, Frau Lämmer
und Herr Richter
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
40
40. Sitzung OBR 7
TO I
zu 1. Einstimmige Annahme
40
40. Sitzung OBR 7
TO I
zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter
Annahme:
CDU GRÜNE FDP Frau Lämmer Herr Richter
Alle:
Linke