Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Betreff: Stand und Entwicklung von
Kleingartenanlagen 2013 bis 2015 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3818 - NR 838/63 SPD, l. B 405/13 -
1. Vorbemerkung Kleingärten gehören zu einer lebenswerten Großstadt
und sind fester Bestandteil der Frankfurter Stadtlandschaft. 534 ha der Fläche
der Stadt Frankfurt am Main sind Gartenland und Gemeinschaftsflächen der
Kleingärtnervereine. Mit der Pflege und Unterhaltung dieser Flächen leisten die
Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt,
weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen
Freiflächensystems. In den Kleingärtnervereinen begegnen sich Generationen und
Nationen bei der Gartenarbeit und der gemeinsamen Gestaltung der
Kleingartenanlagen, daraus ergeben sich wichtige soziale Funktionen. Ziel der Stadt Frankfurt ist der
Bestandserhalt der Kleingartenanlagen unter aktuellen Rahmenbedingungen und die
bedarfsgerechte Versorgung wachsender Stadtteile. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in
Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2013 - 2015: Am 31.12.2015 existierten in Frankfurt am Main 115
Kleingärtnervereine, die 283 Kleingartenanlagen mit ca. 16.000 Kleingärten im
Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die
Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten.
Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat der
Stadt Frankfurt a.M. auf Grund von verschiedenen Baumaßnahmen keine
Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt. Im Stadtgebiet sind Baumaßnahmen geplant, die in den
Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von
Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Der Planfeststellungsbeschluss ist
rechtskräftig, Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr / Sommer 2017. Betroffene Kleingärtnervereine: Der Kleingärtnerverein (KGV) Bonames
e. V. an der Kreuzung Homburger Landstraße/S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist
gem. Grunderwerbsplan mit Stand Juni 2007 nicht direkt betroffen. Ein
angrenzender Fußweg (parallel zum Bahndamm) geht vom Eigentum der Stadt auf die
DB über. Die
Kleingartenanlage Eschersheim Anlage 3 am Berkersheimer Weg(Kreuzung mit
S-Bahn-Trasse) ist durch die Erstellung einer neuen Böschung mit ca. 7
Parzellen betroffen. Im Norden der Anlage entlang der Bahntrasse wird 10 m ab
der bestehenden Böschungsoberkante eingegriffen, der bestehende Weg wird
komplett überbaut.
Der KGV Taunusgärten e. V.,
Anlage 4, ist gemäß Grunderwerbsplan, Stand August 2001, indirekt betroffen.
Eine Stromkabeltrasse muss in ausreichendem Abstand zur zukünftigen Bahnstrecke
verlegt werden und verläuft daher über den Parkplatz des KGV. Gärten sind nicht
betroffen. Die Parkplatzfläche des KGV Am
Mühlgarten e. V. entfällt vollständig, Gärten sind nicht betroffen
(Grunderwerbsplan Stand August 2001). Die Anlagen des KGV Niddatal e.V. und KGV Kriegsopfer
Bockenheim e. V. sind nicht betroffen (Maßnahmen finden nur westlich der
Bahntrasse statt). Die Anlage
des KGV Ginnheimer Wäldchen e. V. ist nicht direkt betroffen. Die Fläche
zwischen Bahntrasse und Zaun wird "dinglich zu belastende Fläche" ,die DB
erhält Wege- oder Leitungsrecht für die Bahn.
Entschädigungen und
Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des
Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg:
In die vorhandene
Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen
insgesamt) wird erheblich eingegriffen, sodass ein Verbleib der restlichen
Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Es liegt eine
Planung vor. Das Planfeststellungverfahren wurde noch nicht eingeleitet und
ruht seit ca. 3 Jahren. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom
Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch
nicht vor. c) Nordmainische S-Bahn Das Planfeststellungsverfahren für
die Nordmainische S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte
eingeleitet. Die Offenlage ist abgeschlossen, die Einwendungsfrist für die
Abschnitte ist bereits abgelaufen. Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn ist
nicht vor 2021 zu rechnen. Betroffene Kleingärtnervereine: Die entlang des Bahndamms gelegenen
Parzellen des KGV Ostend e. V. werden am südlichen Rand für einen Fuß-Radweg
(Grunddienstbarkeit) in Anspruch genommen, zwei südöstliche Parzellen
zusätzlich dauerhaft für eine neue Böschung sowie eine temporäre
Baustelleneinrichtungsfläche. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom
Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch
nicht vor. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim
Von der Vorplanung des Neubaus der
S-Bahn Station FFM-Fechenheim, ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40
Gärten betroffen. Der Bau der S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das
Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn gebunden und wurde daher
zurückgestellt. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom
Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch
nicht vor. e) Regionaltangente West Es liegt eine Vorplanung vor, die
Scoping-Unterlagen wurden beim Regierungspräsidium eingereicht. Kleingärten sind nach derzeitigem
Stand der Vorplanung (Planstand 2011 bis 2015) auf Frankfurter Gemarkung
nicht direkt betroffen. Potentielle Auswirkungen auf das Schutzgut
Mensch/Freizeit- und Erholungsnutzung werden in der
Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt, die mit den
Planfeststellungsunterlagen eingereicht wird. Die Planung endet derzeit an der
Haltestelle "Gewerbegebiet Praunheim", Planungen für den Abschnitt nach
Niederursel bzw. Nordwestzentrum liegen nicht vor. f) Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS
Friedberg Betroffene
Kleingärtnervereine: Der KGV
Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen
Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015) Derzeit läuft die Beteiligung der Träger Öffentlicher
Belange. Entschädigungen und
Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des
Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. Folgende städtebauliche Konzepte schließen
Kleingartenanlagen ein: - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Seckbach
Zur Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Seckbach ("Einhausung der A661") sind die
Voruntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Die Anlage 4 des KGV Cronberger
liegt im Planungsgebiet für das Innovationsquartier. Inwieweit tatsächlich in
die Anlage eingegriffen werden soll, ist nach heutigem Planungsstand noch nicht
verlässlich zu bestimmen. - Wohnbebauung "An der Wolfsweide" Das Bebauungsplanverfahren Nr. 876
"Nördlich an der Wolfsweide" mit der beabsichtigten Wohnbebauung im Bereich des
KGV Wolfsweide e. V. wurde
mittlerweile eingestellt. - Am Eschbachtal / Bonames-Ost Der Bebauungsplan Nr. 516 "Am
Eschbachtal / Bonames-Ost" befindet sich noch im Verfahren und soll im
kommenden Jahr öffentlich ausgelegt werden. Derzeit ist beabsichtigt, die vorhandene
Dauerkleingartenanlage der Siedlervereinigung Bonames e.V. zu erhalten und
entsprechend festzusetzen. Zusätzliche Kleingartenflächen im Plangebiet sind
aktuell nicht vorgesehen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können sich noch
Änderungen ergeben. - Grünzug Fechenheim Mit dem Bebauungsplan Nr.698 "Nördlich Dieburger
Straße" soll der Grünzug Fechenheim planungsrechtlich möglich gemacht werden.
Dabei entfallen drei Gartenparzellen des KGV Mainperle e.V. und drei Parzellen
werden angeschnitten. Die Flächen werden an anderer Stelle, direkt angrenzend
an das Vereinsgelände und flächengleich ersetzt. Weiterhin wird ein Teil der
Bestandsflächen des KGV planungsrechtlich als private Grünflächen mit der
Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage gesichert. Der Verein wurde frühzeitig
informiert und bei der Planung einbezogen. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt
begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der
Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig
über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen
Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche
Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden
können. Der Bestand der Kleingartenanlagen
ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen
Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland
vorzuhalten. 2.1 Arbeitskreis Kleingartenwesen
beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen
gab, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der
oben genannte Arbeitskreis mit dieser Thematik. Im Rahmen der Gremienarbeit
wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ohne
Änderung der gesetzlichen Grundlage möglich ist. Die vorliegenden Leitlinien
wurden erarbeitet um Hinweise und Zielsetzungen für eine zukünftige Entwicklung
des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher Grundlage zu geben. Eine Vertretung des Sachgebietes Kleingartenwesen im
Grünflächenamt ist kontinuierlich im Arbeitskreis Kleingartenwesen beim
Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) vertreten,
so dass wesentliche Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt
in den Arbeitskreis eingebracht werden können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern:
Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben,
Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und
Finanzierung. Zu jedem
Handlungsfeld wird in der Leitlinie der aktuelle Sachstand zusammengefasst und
konkrete Vorschläge für die Umsetzung angeboten. 2.2 Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Für die Stadt Frankfurt wurde bisher kein
Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Zur Vorbereitung eines zukünftigen
Kleingartenentwicklungskonzeptes fanden 2010 bis 2012 sechs
Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner
e. V. und der städtischen Ämter statt. Die Teilnehmer der AK-Sitzungen haben sich über eine
Organisationsstruktur verständigt, relevante Themen wurden zusammengetragen und
gewichtet. Von den Teilnehmenden wurden folgende Themen als besonders wichtig
eingestuft: Familienfreundlichkeit, Interkulturelles Leben, Zukunft des
Ehrenamtes, sowie Vereinsstruktur und Kultur. Diese Themen wurden im Rahmen der AK-Sitzungen
behandelt, darüber hinaus wurde ein Leitfaden zu KEK verabschiedet. Da im Rahmen dieses Prozesses die
Erfordernis eines Kleingartenentwicklungskonzeptes wiederholt hinterfragt
wurde, wurde unter Abwägung des Arbeitsaufwandes und der zur Verfügung
stehenden Kapazitäten im Verhältnis zu der zu erwartenden Akzeptanz, die
Weiterführung des Projektes zunächst zurückgestellt. Gegebenenfalls werden
Teilaspekte des Projektes auf Grundlage der Leitlinien des Deutschen
Städtetages mit geringerem
Aufwand und projektbezogen weiterverfolgt. 3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen
2013 bis 2015: 3.1 Kleingartenstandorte in
Planung In verschiedenen Bebauungsplänen sind
Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Die Neuplanung von
Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) ist abgeschlossen.
Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt,
die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanalagen dienen können.
Planungsrechtlich gesichert sind maximal ca. 153 Parzellen.
Das städtebauliche Gesamtkonzept Riedberg beinhaltet
im Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5, Ä6) auch die Ausweisung von Flächen für
Dauerkleingärten. Mittlerweile sind diese Bebauungspläne rechtskräftig
und die Standorte somit rechtsverbindlich festgeschrieben. 3.2 Fertiggestellte Kleingartenanlagen:
keine
3.3 Im Bau befindliche
Kleingartenanlagen: eine
3.3.1 Erweiterung des KGV
Kratzdistel e. V.
Der Kleingartenverein Kratzdistel
e. V. hat eine Erweiterungsfläche von 5.113 m2 von der Stadt Frankfurt gepachtet. Auf der
Fläche entstehen 10 Gärten und Gemeinschaftsflächen. Die erforderlichen
Baumaßnahmen werden vom Verein umgesetzt und von der Stadt Frankfurt am Main
gefördert. 4. Entwicklung der finanziellen Förderung: 4.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für das
hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen
Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die Anträge entscheidet der
Landesbetrieb Wirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet
"Fachinformation Gartenbau" in Kassel. In den Jahren 2013 bis 2015 gewährte das Land Hessen
für Neuanlagen von Kleingärten und Sanierung bestehender Kleingartenanlagen
sowie Fachberatung pro Jahr ca. 90.000.- € Fördermittel für das Land
Hessen. Die Schwerpunkte der Förderung waren Bau- und Sanierung von Toiletten-
und Fäkalanlagen, sowie die Sanierung von Kinderspielplätzen und Maßnahmen zur
Verbesserung der Wasserversorgung. Im Berichtszeitraum wurden von den Frankfurter
Kleingärtnervereinen beim Land Hessen keine Anträge auf Förderung für die
Sanierung bestehender Kleingartenanlagen gestellt. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am
Main: 4.2.1 Direkte Investitionen für die
Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und
Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr 2013 2014 2015
84.882,06
15.557,62 68.319,67
4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen,
Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2013 2014 2015
- 12.174 € -
4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt
am Main aus dem Ergebnishaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Straßenreinigungs-gebühren 34.203,72 € 30.458,04 € 30.458,04 € Zuwendungen
aus dem Ergebnishaushalt 80.893,89 € 152.792,40 € 187.496,00 € 4.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem
Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Zuwendungen
aus dem Investitionshaushalt 78.515,00 € 67.612,00 € 68.206,74 € 4.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main
insgesamt Zuwendungen / Jahr 2013 2014 2015 Insgesamt
4.2.1 bis 4.2.4 278.494,67 €
278.594,06 €
354.480,45€
4.2.6 Übernahme von
Pflegeleistungen durch das Grünflächenamt Neben der finanziellen Förderung wurde das
Kleingartenwesen durch die Übernahme von Pflegeleistungen, die sich im
Zusammenhang mit Öffentlichen Grünanlagen im Bereich von Kleingartenanlagen in
den Jahren 2013 bis 2015 ergeben haben, gefördert. Die Aufwendungen für diese
Pflegeleistungen betragen ca. 90.000,- € pro Jahr. 4.3 Laufendes Haushaltsjahr 2016 Für 2016 ergeben sich folgende Haushaltsansätze:
Investitionshaushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen an
Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Der Haushaltsansatz für 2016 liegt bei
50.000 €. Für
Begegnungsgärten und integrative Projekte steht für 2016 ein Haushaltsansatz
von 10.000 € zur Verfügung. Ergebnishaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier
sind Mittel in Höhe von 200.000 € eingeplant. Für die Übernahme der
Straßenreinigungsgebühren stehen ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener
Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender
Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des Berichtszeitraumes
2006-2009 keine Änderungen ergeben. Es wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren
eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641
- 655. Bezogen auf alle 56
Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz:
Rechtskraft:
43 Bebauungspläne
Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565,
598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617,
619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647,
648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683
integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und 611.
Im Verfahren: 7 Bebauungspläne
Diese 7 Bebauungsplanverfahren
befinden sich in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: -
Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne
Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644.
Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3
(3) i. V. m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange:
4
Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und
655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700)
zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht.
-
Vorentwurf: 1
Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch
weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten
des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653,
Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen
weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 6.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die
Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende
lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der
schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen
hatten. Die Prüfung
verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass
durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen
Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem
Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der
Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der
Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 6. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen,
Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 6.1 Bodenbelastungen: Es wird Bezug genommen auf den Magistratsbericht B
405 vom 19.08.2013, Abschnitt 6.1 (Bodenbelastungen). Die Kleingartenanlage des KGV Mainwasen e.V., Anlage
2, befindet sich auf einer Altablagerung aus den 1920er Jahren. Die Untersuchungen des Umweltamtes
auf dem Gelände des Kleingartenvereins Mainwasen e.V. in den Jahren 2012 und
2013 umfassten sehr detaillierte Beprobungen des durchwurzelbaren
Bodenhorizontes bis 60 cm Tiefe einschließlich ausgewählter Anbaupflanzen.
Dabei wurden jeweils 10 Gartenparzellen untersucht. Die
wirkungspfadorientierten Ergebnisse ergaben insgesamt keine schädlichen
Bodenveränderungen im Oberboden und keinen merklichen Schadstoff-Übergang in
das Aufwuchsgemüse. Die Bewertung der Ergebnisse wurde auch mit dem Amt für
Gesundheit abgestimmt und anschließend mit dem Vereinsvorstand kommuniziert.
Den Nutzern wird weiterhin
empfohlen Gemüse, das zum Verzehr verwendet wird, gründlich zu reinigen.
Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die pH-Werte im Boden im schwach
basischen Bereich bleiben, um eine mögliche Schwermetallmobilisierung im Boden
und damit einen Transfer in die Nutzpflanzen zu vermeiden. Die Untersuchungen wurden im Jahre
2015 abgeschlossen durch Bohrungen bis zur Unterkante der Auffüllungen in ca.
3,50 m Tiefe. Hierbei wurden stellenweise erhöhte Belastungen mit
Schwermetallen und PAK festgestellt. Diese sind bedingt durch Fremdbestandteile
im Boden, welche aber kaum auslaugbar sind und sich nicht dem Grundwasser
mitteilen. 6.2 Lärmbelastungen von
Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig
hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch
Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan
Straßenverkehr (2010) und Teilplan Schienenverkehr (2012) des
Regierungspräsidiums Darmstadt sehen allerdings im Bereich der bestehenden
Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde
Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat fordert in der
aktuellen Lärmminderungsplanung die Einführung eines Tempolimits auf der A 5
(Abschnitt Frankfurter Kreuz - Westkreuz Frankfurt) und auf der A 66 (Abschnitt
Anschlussstelle Zeilsheim bis Eschborner Dreieck) auf 100 km/h von 22.00 bis
06.00 Uhr, sowie auf den innerstädtischen, stadtautobahnähnlichen Abschnitten
der A 66, A 661 und A 648 tagsüber auf 100 km/h und von 22.00 bis 06.00 Uhr auf
80 km/h. Diese Maßnahme würde insbesondere in den direkt an den Autobahnen
angrenzenden Kleingartenanlagen zu Entlastungen führen und den Erholungswert
entsprechend steigern. 7. Projektmanagement im Kleingartenwesen: Mit der Einrichtung der Abteilung
Grünflächenmanagement (Abteilung 6) im Grünflächenamt wechselte die
Zuständigkeit für das Kleingartenwesen vom Sachgebiet Planung und Neubau
(67.11) zur neuen Abteilung Grünflächenmanagement (67.6). Mit dem Wechsel der Zuständigkeit wurde das
Aufgabenspektrum um den Bereich Projektmanagement erweitert. Da sich die ökologischen,
städtebaulichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen in der
Gesellschaft immer schneller verändern, dient dieser Aufgabenbereich dazu, auf
aktuelle Entwicklungen zielorientiert und in überschaubaren Zeithorizonten
reagieren zu können. Folgende Projekte wurden in 2015 vorbereitet und
laufen derzeit:
7.1 Grünschnittentsorgung in
Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung Ziel: Geordnete Entsorgung von Grünschnitt in
Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung der anfallenden Biosubstanz.
Projektpartner sind die
Stabsstelle Sauberes Frankfurt, die FES sowie vier als Pilotprojekt ausgewählte
Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: - Vermeidung illegaler Entsorgung - Serviceleistung für das
ehrenamtlich organisierte Kleingartenwesen - Energetische Verwertung der Biosubstanz - Vorgabe von Entsorgungsstrukturen
für Grünabfälle - Abstimmung
und Festlegung von Rahmenbedingungen der Grünschnittentsorgung - Konfliktvermeidung durch klare
Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen 7.2 Heckenunterhaltung an Kleingartenanlagen Ziel: Eine Grundlage für die Vergabe und
Dokumentation von Unterhaltungsmaßnahmen für Hecken an ausgewählten
Kleingartenanlagen in Frankfurt am Main erarbeiten. Projektpartner sind vier als Pilotprojekt ausgewählte
Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: - Klären von Zuständigkeiten hinsichtlich der
Flächenbearbeitung -
Wirtschaftliche Erfassung des Aufwands für die Beseitigung von
Arbeitsrückständen -
Wirtschaftliche Erfassung des zukünftig kontinuierlichen
Unterhaltungsaufwands -
Klärung von Abläufen in der Bearbeitung - Abstimmung und Festlegung von Pflegestandards
- Konfliktvermeidung durch klare
Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen 8.Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen:
8.1 Gartenvielfalt und Erntedank-Ausstellung im
Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der
Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an Veranstaltungen im Palmengarten
bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen und der Gaben der Natur
vorgestellt werden. 8.2 BioFrankfurt Sechzehn führende Institutionen aus Forschung,
Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum
Netzwerk BioFrankfurt. Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich
gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität)
einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeutung zu stärken. Die
Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich regelmäßig an
Veranstaltungen des Netzwerkes für Biodiversität. 8.3 Veranstaltungen der Stadt Frankfurt in
Kooperation mit Kleingärtnervereinen - 28. April 2013 "Vom Schrebergarten zum Urban
Gardening" - 28. November
2013, 7. Frankfurter Familienkongress "Gärten für Familien, Frankfurt geht ins
Grüne" - 27. April 2014 "Die
Kräuterkur für`s Frühjahr" ,R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V.
- 5. September 2014 "Grüne
Hausapotheke" , R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. - 12.Juni 2015 "Wild- und (Klein-)
Gartenkräuter für Küche und Hausapotheke", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein
Main e. V. - 13.Juni 2015
"Stadt + Grün: Gartenkonzepte des Neuen Frankfurt von May, Migge und
Schütte-Lihotzky" , Ernst-May-Gesellschaft - 19.Juli 2015 "Quer durch den Kleingarten - Gesunde
Aufstriche und Dips aus Wild- und (Klein-) Gartenkräutern", R. V. Kleingärtner
Frankfurt / Rhein Main e. V. - 29.August 2015 " Smoothies - Die grüne Kraft aus
dem Mixer", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. 8.3.1 Sonstige Veranstaltungen - "Kleine Gärten - große Wirkungen" Workshop
Bildungsangebote zum ökologischen Gärtnern in der Stadt, Forschungsinstitut für
biologischen Landbau Deutschland e. V. 8.4 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für
fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet:
www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über
Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu
Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von
10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon:
0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter
Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 /
54 04 71 E-Mail:
info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30
Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner
e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt
am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail:
info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten
Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein
modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für
die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon
angeboten. Das Angebot der
Beratung zum Obstbaumschnitt wird von Gartenfreunden gerne genutzt. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der
Landespflege e. V. Tel: 0 69
/ 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e.V.
Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 43 45 82 (mit
Anrufbeantworter) Mobil:
0173 68 122 72 E-Mail:
rv-kleingarten@iesy.net Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur
Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet:
http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle Montag
bis Freitag ab 18:00 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache) Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 19.08.2013, B 405
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 597
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2016, OM 899
Antrag vom
15.11.2016, OF 82/8
Anregung an
den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038
Antrag vom
02.04.2017, OF
258/10
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1563
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.09.2016
Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7
am 04.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6
am 04.10.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16
am 04.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1
am 04.10.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 13
am 04.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10
am 04.10.2016, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 4
am 04.10.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8
am 06.10.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9
am 06.10.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5
am 07.10.2016, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12
am 07.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15
am 07.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2
am 10.10.2016, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11
am 10.10.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14
am 10.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) 6. Sitzung des OBR 9
am 03.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3
am 10.11.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage B 226 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3
am 08.12.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 661, 5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport vom 03.11.2016 Aktenzeichen: 67 0