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Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Wohnungsbautätigkeit stellt sich im Ortsbezirk 1 wie folgt dar: Die Zahl der genehmigten Wohnungen im Jahr 2022 sind allgemein in Frankfurt am Main und damit im Ortsbeirat 1 ungewöhnlich hoch. Dem hohen Wert in 2022 geht eine niedrige Zahl genehmigter Wohnungen im Jahr 2021 voraus. Grund hierfür sind verzögerte Erfassungen von Baugenehmigungen im Berichtsjahr 2022 aus dem Jahr 2021 (siehe FSA Ausgabe 08/2024). Dies gilt es bei der Interpretation zu beachten. Bei den Fertigstellungen 2023 verteilen sich die neugebauten Wohnungen unterschiedlich im Stadtgebiet. Den Spitzenreiter stellt der Stadtteil Gallus mit 764 Neubauwohnungen dar. Hier wurden die letzten großen Wohnbauprojekte im Europaviertel abgeschlossen. Daher ist die Anzahl im Ortsbeirat 1 sehr hoch. Im Ortsbeirat 1 bestehen momentan für 2.412 Wohnungen Baugenehmigungen, zu denen noch keine Fertigstellungsmeldungen vorliegen. Der Magistrat hat hier über die voraussichtliche Fertigstellung weder Kenntnis noch besteht die rechtliche Möglichkeit, auf den Zeitpunkt des Baubeginns bzw. die Dauer der Baumaßnahmen Einfluss zu nehmen. Das Potenzial an unbebauten und baureifen Flächen, die ohne weiteres mit einer Wohnbebauung versehen werden könnten, ist recht überschaubar und beschränkt sich im Wesentlichen auf wenige Baulücken. Bei brachgefallenen oder un- oder untergenutzten Flächen sieht der Magistrat deutlich mehr Entwicklungspotenzial und schätzt die Anzahl mittel- bis langfristig möglicher Wohneinheiten auf bis zu 1.330 Wohneinheiten. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den Potenzialen einer ergänzenden Neubebauung auf dem InterContinental-Areal in der Wilhelm Leuschner 43-45, dem Areal des Alten Polizeipräsidiums, dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße und dem Umstrukturierungsgebiet Gutleuthafen. Zur planungsrechtlichen Umsetzung dieser Potenziale sind die erforderlichen Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Zudem wurden im letzten Jahr mit den Bebauungsplänen B912 Adam-Riese-Straße und B897 Fischerfeldstraße zwei Bebauungsplanverfahren abgeschlossen, die ein Potenzial von bis zu 670 Wohneinheiten aufweisen. Somit ergibt sich insgesamt eine Zahl von bis zu 2.000 Wohneinheiten. Das Potenzial von Nachverdichtungen und Aufstockungen ist in dieser Zahl nicht berücksichtigt, da es nicht belastbar beziffert werden kann. Die hohe und tendenziell weiter steigende Wohnraumnachfrage wird bei städtebaulichen Planungen stets berücksichtigt und im Rahmen von Nachverdichtungsmaßnahmen oder bei der Schaffung von neuem Planungsrecht umgesetzt. Zur Stärkung der Innenentwicklung (Ergänzungsbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Umnutzung von Flächen mit Funktionsverlust) werden Anpassungen des Planungsrechts, eine aktive Bauberatung sowie Fördermaßnahmen gezielt eingesetzt. Jedes Quartier bietet individuelle Stärken und Potenziale. Sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind, wirkt der Magistrat insbesondere bei gut erschlossenen innenstadtnahen Lagen auf eine nutzungsgemischte Quartiersentwicklung mit einem signifikanten Wohnanteil hin. In der Innenstadt befinden sich überwiegend Geschäftshäuser und andere nicht-wohnbauliche Gebäude. Die bestehenden Wohngebäude in der Innenstadt eignen sich teilweise für eine Aufstockung. In den übrigen Quartieren im Ortsbezirk 1, die teilweise durch Blockrandstrukturen, Zeilenbauten oder eine gewachsene Gemengelage gekennzeichnet sind, können neben Aufstockungen auch weitere Maßnahmen der Nachverdichtung wie der Anbau oder der teilweise Rückbau in Verbindung mit einem Neubau grundsätzlich umgesetzt werden. Im Rahmen der Bauberatung wirkt der Magistrat darauf hin, dass Eigentümer vorhandene Wohnungsbaupotenziale ausschöpfen, sofern keine anderen Belange entgegenstehen. Aktuell werden einige Bauprojekte zur Umwandlung von Büro- in Wohnnutzungen Im Galluspark, in der Lahnstraße und Stuttgarter Straße (Gutleutviertel) sowie in der Gutleutstraße (Bahnhofsviertel) beraten. Der Magistrat unterstützt bedarfsgerechte Nutzungen und kann, sofern eine Anpassung von bestehendem Planungsrecht notwendig wird, die planungsrechtlichen Grundlagen vorbereiten.

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