Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen, Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Betreff: Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen, Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1101 - OA 101/16 OBR 11 - Zu 1.: Konzeptionell dient die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße in erster Linie als Ersatz für die Cassellastraße, deren schienengleicher Bahnübergang im Zuge des Streckenausbaus für die nordmainische S-Bahn entfallen wird. Die Bahnunterführung dient damit sowohl der Anbindung der Gewerbeflächen als auch der Wohngebiete von Fechenheim-Nord an das übergeordnete Straßennetz und die Siedlungsbereiche südlich der Bahnanlagen. Darüber hinaus dient die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße der (nachgeordneten) Verbindung von Hanauer Landstraße und dem Straßenzug Am Erlenbruch - Borsigallee. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Zu 2.: Der Magistrat beabsichtigt, die grundhafte Erneuerung der Orber Straße und der Schlitzer Straße in sein Arbeitsprogramm ab 2018 aufzunehmen. Um eine zeitgemäße Berücksichtigung der Nutzungsansprüche im Zusammenhang mit dem Projekt "Nachhaltige Gewerbegebiete" zu gewährleisten, sind auch die Querschnittsaufteilungen zu betrachten. So wird für den geplanten Radschnellweg Frankfurt - Maintal - Hanau auch eine Führung im Zuge der Orber Straße erwogen. Zu 3.: Die Anbindung der neuen S-Bahnhaltestelle Fechenheim ist über die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße gegeben. Im Rahmen der unter 2. genannten Maßnahmen kann auch eine Fuß- und Radverkehrsverbindung durch die Kleingartenanlage "Kleeacker" geprüft werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass auch für einen anforderungsgerechten Ausbau einer gemeinsamen Fuß- und Radverkehrsanlage sowie für die zugehörige Beleuchtung und Entwässerung ein Eingriff in die Kleingartenanlage unerlässlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1594, 13. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.08.2017 Aktenzeichen: 32 1

Verknüpfte Vorlagen