Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen, Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B
161 Betreff:
Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über
die Orber Straße und Schlitzer Straße führen, Die Orber Straße und
Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten
S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1101 - OA 101/16 OBR 11 - Zu 1.: Konzeptionell dient die verlängerte
Ernst-Heinkel-Straße in erster Linie als Ersatz für die Cassellastraße, deren
schienengleicher Bahnübergang im Zuge des Streckenausbaus für die
nordmainische S-Bahn entfallen wird. Die Bahnunterführung dient damit sowohl
der Anbindung der Gewerbeflächen als auch der Wohngebiete von Fechenheim-Nord
an das übergeordnete Straßennetz und die Siedlungsbereiche südlich der
Bahnanlagen. Darüber hinaus dient die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße der
(nachgeordneten) Verbindung von Hanauer Landstraße und dem Straßenzug Am
Erlenbruch - Borsigallee. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte
Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße
anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen.
Zu 2.: Der Magistrat beabsichtigt, die grundhafte Erneuerung
der Orber Straße und der Schlitzer Straße in sein Arbeitsprogramm ab 2018
aufzunehmen. Um eine zeitgemäße Berücksichtigung der Nutzungsansprüche im
Zusammenhang mit dem Projekt "Nachhaltige Gewerbegebiete" zu gewährleisten,
sind auch die Querschnittsaufteilungen zu betrachten. So wird für den
geplanten Radschnellweg Frankfurt - Maintal - Hanau auch eine Führung im Zuge
der Orber Straße erwogen. Zu 3.: Die Anbindung der neuen S-Bahnhaltestelle Fechenheim
ist über die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße gegeben. Im Rahmen der unter 2.
genannten Maßnahmen kann auch eine Fuß- und Radverkehrsverbindung durch die
Kleingartenanlage "Kleeacker" geprüft werden. Der Magistrat weist darauf hin,
dass auch für einen anforderungsgerechten Ausbau einer gemeinsamen Fuß- und
Radverkehrsanlage sowie für die zugehörige Beleuchtung und Entwässerung ein
Eingriff in die Kleingartenanlage unerlässlich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
05.12.2016, OA 101
Anregung vom
22.06.2020, OA 585
Antrag vom
30.05.2023, OF
470/11
Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR
11 am 19.06.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 1594, 13. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 22.08.2017 Aktenzeichen: 32 1