Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen
Begründung
zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen Vorgang: V 472/17 OBR 12; ST 1843/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1843 auf die Frage 6 der Vorlage V 472 ("Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbezirks 12 nicht in Betracht") wie folgt geantwortet: "Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in Betracht." Nähere Ausführungen dazu enthält die Stellungnahme nicht.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624
entstanden aus Vorlage: OF 232/12 vom 03.11.2017
Betreff: Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen Vorgang: V 472/17 OBR 12; ST 1843/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1843 auf die Frage 6 der Vorlage V 472 ("Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbezirks 12 nicht in Betracht") wie folgt geantwortet: "Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in Betracht." Nähere Ausführungen dazu enthält die Stellungnahme nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat ergänzend um die Beantwortung folgende Fragen gebeten:
- Welche Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 hat der Magistrat im Hinblick auf eine schulische Nutzung geprüft?
- Welche Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 sind für eine schulische Nutzung geeignet und bebaubar? Begründung: Der Magistrat hat die Fragen des Ortsbeirates vollständig beantwortet. Die Antwort des Magistrats zu Frage 6 legt nahe bzw. kann so verstanden werden, dass der Magistrat konkrete Flächen im Ortsbezirk 12 geprüft und jedenfalls teilweise Flächen derzeit für eine schulische Nutzung als geeignet und auch bebaubar ansieht. Daraus ergeben sich die ergänzenden Fragen. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der ergänzenden Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12