Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen
Vorlagentyp: V
Begründung
zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen Vorgang: V 472/17 OBR 12; ST 1843/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1843 auf die Frage 6 der Vorlage V 472 ("Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbezirks 12 nicht in Betracht") wie folgt geantwortet: "Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in Betracht." Nähere Ausführungen dazu enthält die Stellungnahme nicht.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624
entstanden aus Vorlage:
OF 232/12 vom
03.11.2017 Betreff: Finalen Standort für das Gymnasium Nord
zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen Vorgang: V 472/17 OBR 12; ST 1843/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme
ST 1843 auf die Frage 6 der Vorlage V 472
("Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbezirks 12
nicht in Betracht") wie folgt geantwortet: "Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des
Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in
Betracht." Nähere Ausführungen dazu enthält die
Stellungnahme nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat ergänzend um
die Beantwortung folgende Fragen gebeten: 1. Welche Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 hat
der Magistrat im Hinblick auf eine schulische Nutzung geprüft? 2. Welche Flächen innerhalb des
Ortsbezirks 12 sind für eine schulische Nutzung geeignet und bebaubar? Begründung: Der Magistrat hat die Fragen des Ortsbeirates
vollständig beantwortet. Die Antwort des Magistrats zu Frage 6 legt nahe bzw.
kann so verstanden werden, dass der Magistrat konkrete Flächen im Ortsbezirk 12
geprüft und jedenfalls teilweise Flächen derzeit für eine schulische Nutzung
als geeignet und auch bebaubar ansieht. Daraus ergeben sich die ergänzenden
Fragen. In diesem Zusammenhang wird im
Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die
Beantwortung der ergänzenden Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.05.2017, V 472
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1843
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 408
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.08.2018, ST 1640
Anregung an den
Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122
Antrag vom
05.08.2019, OF
462/12
Auskunftsersuchen vom 16.08.2019, V 1369
Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 1