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Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1843 Betreff: Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegen Zu 1: Die Voraussetzung für den Umzug des Gymnasiums Nord in das Neubaugebiet ist die Schaffung von Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg". Derzeit wird die städtebauliche Dichte für das Baugebiet auf Basis des im vorangegangenen Dialogprozess gefundenen Konzeptes, im Hinblick auf einen möglichst schonenden Umgang mit dem Boden, überprüft. Erst auf dieser Grundlage wird ein neuer Bebauungsplanentwurf erarbeitet, sodass das Verfahren fortgeführt werden kann. Angesichts der Verzögerungen im Projekt lässt sich ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 516 nicht vor 2020 herbeiführen. Mit Blick auf die erforderlichen folgenden Schritte im Bodenordnungsverfahren für Planung und Bau der inneren und äußeren Erschließung sowie die eigentlichen Planungs- und Baumaßnahmen des Gymnasiums, lässt sich ein Eröffnungstermin nicht benennen. Am Standort wird für eine schulische Nutzung, trotz der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren, festgehalten. Zu 2: Die städtischen Ämter arbeiten an einer zeitnahen Lösung für das Gymnasium Nord und prüfen aus diesem Grund auch alternative Standorte. Dieser Prozess findet in enger Abstimmung mit der Schule statt. Zu 3: Der Magistrat ist auf ständiger Suche nach geeigneten Flächen im Frankfurter Norden. Bisher konnte noch kein geeigneter Alternativstandort ausgemacht werden. Zu 4: Der Bebauungsplan Nr. 516 wird eine Fläche von rund 31.000 m2 für das künftige Gymnasium Nord ausweisen. Die Fläche ist sowohl von der Größe als auch von der Lage her geeignet. Grundsätzlich wird darauf geachtet, dass eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben ist. Als allgemeine Anforderungen werden in Abhängigkeit zur Bebaubarkeit der Fläche auch kleinere Grundstücke geprüft. Zu 5: Es werden Flächen im gesamten Frankfurter Norden überprüft, der Bereich des Ortsbezirks 12 gehört selbstverständlich dazu. Zu 6: Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in Betracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 472 Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624