Den finalen Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST
1843
Betreff: Den finalen
Standort für das Gymnaium Nord zeitnah festlegen Zu 1: Die Voraussetzung für den Umzug des Gymnasiums Nord
in das Neubaugebiet ist die Schaffung von Planungsrecht durch den Bebauungsplan
Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg". Derzeit wird die städtebauliche Dichte für das
Baugebiet auf Basis des im vorangegangenen Dialogprozess gefundenen Konzeptes,
im Hinblick auf einen möglichst schonenden Umgang mit dem Boden, überprüft.
Erst auf dieser Grundlage wird ein
neuer Bebauungsplanentwurf erarbeitet, sodass das Verfahren fortgeführt werden
kann. Angesichts der Verzögerungen im
Projekt lässt sich ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 516 nicht
vor 2020 herbeiführen. Mit Blick auf die erforderlichen folgenden Schritte im
Bodenordnungsverfahren für Planung und Bau der inneren und äußeren Erschließung
sowie die eigentlichen Planungs- und Baumaßnahmen des Gymnasiums, lässt sich
ein Eröffnungstermin nicht benennen. Am Standort wird für eine schulische Nutzung, trotz
der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren, festgehalten. Zu 2: Die städtischen Ämter arbeiten an einer zeitnahen
Lösung für das Gymnasium Nord und prüfen aus diesem Grund auch alternative
Standorte. Dieser Prozess findet in enger Abstimmung mit der Schule statt.
Zu 3: Der Magistrat ist auf ständiger Suche nach
geeigneten Flächen im Frankfurter Norden. Bisher konnte noch kein geeigneter
Alternativstandort ausgemacht werden. Zu 4: Der Bebauungsplan Nr. 516 wird eine Fläche von rund
31.000 m2 für das künftige Gymnasium Nord ausweisen. Die Fläche ist sowohl von
der Größe als auch von der Lage her geeignet. Grundsätzlich wird darauf
geachtet, dass eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben ist.
Als allgemeine Anforderungen werden in Abhängigkeit zur Bebaubarkeit der Fläche
auch kleinere Grundstücke geprüft. Zu 5: Es werden Flächen im gesamten Frankfurter Norden
überprüft, der Bereich des Ortsbezirks 12 gehört selbstverständlich dazu.
Zu 6: Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des
Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in
Betracht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.05.2017, V 472
Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624