Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.08.2019, V 1369
entstanden aus Vorlage:
OF 462/12 vom
05.08.2019 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und
Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Magistrat wird um die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des
derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf
der Steinern Straße frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das
im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der
Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die
derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 -
Nordwestlich Auf der Steinern Straße dem vom Magistrat in der Talstraße
intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der
Bewertung die zeitliche Komponente, d. h. der mögliche
Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom
07.06.2019, ST 1122, mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das
Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 -
Nordwestlich Auf der Steinern Straße, vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 -
Bonames Ost, vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv
geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 -
Nordwestlich Auf der Steinern Straße wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere
Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um
die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2017, V 624
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2020, ST 226
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
12 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2