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Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 429
entstanden aus Vorlage: OF 369/6 vom 28.03.2017

Betreff: Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: NR 441/07 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand die Bebauungsplanverfahren für die folgenden Bebauungspläne haben: - B-Plan Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten); - B-Plan Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten); - B-Plan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Begründung: Im Schwanheimer Unterfeld wurden Eigentümer mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (vgl. § 2171) verpflichtet, ihre Gartenhütten abzureißen bzw. deren Grundstücke binnen fünf Jahren zu verlassen. Im Gegenzug sollten die o. g. Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden, um legalisierte Freizeitgartenflächen zu schaffen. Diese sollten auch als Tauschflächen dienen. Bisher scheint keines der Verfahren abgeschlossen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar. Einerseits werden Eigentümer verpflichtet, ihre Grundstücke in einen naturschutzrechtlich gebotenen Zustand zu bringen, andererseits kommt die Stadt ihrem Versprechen nach legalisierten Flächen für Freizeitgärten nicht nach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Antrag vom 02.05.2007, NR 441 Antrag vom 05.05.2017, OF 415/6 Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1235 Aktenzeichen: 61 0