Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1235
Betreff: Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: V 429/17 OBR 6 Der Stand der Bebauungsplanverfahren Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten), Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) stellt sich wie folgt dar: Das Bebauungsplanverfahren Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeit-gärten) befindet sich gegenwärtig in der Entwurfsphase, an die sich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange anschließen wird. Das Bebauungsplanverfahren Nr.786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) befindet sich in der Abwägungsphase. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden hinsichtlich ihrer Relevanz für das Bebauungsplanverfahren geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt. Die Erstellung der Satzungsbeschlussvorlage wird sich daran anschließen. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) befindet sich in der Entwurfsphase und wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 786 fortgeführt.