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Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: NR 441/07 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand die Bebauungsplanverfahren für die folgenden Bebauungspläne haben: - B-Plan 782 "Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten)" - B-Plan 786 " Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" - B-Plan 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" Begründung: Im Schwanheimer Unterfeld wurden Eigentümer mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2171 aus dem Jahr 2007) verpflichtet Ihre Gartenhütten abzureißen bzw. deren Grundstücke binnen 5 Jahren zu verlassen. Im Gegenzug sollten die o. g. Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden, um legalisierte Freizeitgartenflächen zu schaffen. Diese sollten auch als Tauschflächen dienen. Bisher scheint keines der Verfahren abgeschlossen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar, einerseits werden Eigentümer verpflichtet ihre Grundstücke in einen naturschutzrechtlichen Zustand zu bringen und andererseits kommt die Stadt ihrem Versprechen nach legalisierten Flächen für Freizeitgärten nicht nach.

Inhalt

Antrag vom 28.03.2017, OF 369/6

Betreff: Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: NR 441/07 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand die Bebauungsplanverfahren für die folgenden Bebauungspläne haben: - B-Plan 782 "Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten)" - B-Plan 786 " Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" - B-Plan 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" Begründung: Im Schwanheimer Unterfeld wurden Eigentümer mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2171 aus dem Jahr 2007) verpflichtet Ihre Gartenhütten abzureißen bzw. deren Grundstücke binnen 5 Jahren zu verlassen. Im Gegenzug sollten die o. g. Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden, um legalisierte Freizeitgartenflächen zu schaffen. Diese sollten auch als Tauschflächen dienen. Bisher scheint keines der Verfahren abgeschlossen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar, einerseits werden Eigentümer verpflichtet ihre Grundstücke in einen naturschutzrechtlichen Zustand zu bringen und andererseits kommt die Stadt ihrem Versprechen nach legalisierten Flächen für Freizeitgärten nicht nach.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 11
OBR 6
TO I, TOP 24
Angenommen
Auskunftsersuchen V 429 2017 Die Vorlage OF 369/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle