Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Begründung
Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen, ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, unter anderem zur Vorlage M 47, als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufende Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet, zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg/die Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Feldbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergerstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig, um Akzeptanz im Dialog mit den Anliegerinnen bzw. Anliegern zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschluss zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist, wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten.