Auskunftsersuchen
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
1. Auf welcher Datengrundlage kommt der Magistrat zu der Überzeugung, die Brandgefahr von batteriebetriebenen Fahrzeugen sei im Vergleich zu kraftstoffgetriebenen Fahrzeugen nicht erhöht?2. Verfügt die Frankfurter Feuerwehr über spezielle Ausrüstungsgegenstände zur Brandbekämpfung bei batteriebetriebenen Fahrzeugen?3. a) Falls die Frage unter Ziffer 2. mit "Ja" beantwortet wird: Welche?3. b) Falls die Frage unter Ziffer 2. mit "Nein" beantwortet wird: Warum nicht? Ist eine Anschaffung solcher Ausrüstungsgegenstände geplant?4. Werden in der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute die speziellen Herausforderungen der Brandbekämpfung bei batteriegetriebenen Fahrzeugen berücksichtigt?5. a) Falls die Frage unter Ziffer 4. mit "Ja" beantwortet wird: Steht eine entsprechende Übungsausrüstung zur Verfügung?5. b) Falls die Frage unter Ziffer 4. mit "Ja" beantwortet wird: Sind die Dienstpläne so eingerichtet, dass entsprechend ausgebildete Feuerwehrleute im Ortsbezirk 1 rund um die Uhr zur Verfügung stehen?5. c) Falls die Frage unter Ziffer 4. mit "Nein" beantwortet wird: Warum nicht?6. Ist der Magistrat der Auffassung, dass auch vor Inkrafttreten der derzeit geltenden Garagenverordnung errichtete und dem Bestandsschutz unterliegende Garagen im Ortsbezirk 1 brandschutztechnisch mit Blick auf die Brandgefahr durch batteriebetriebene Fahrzeuge unbedenklich sind?
Begründung
Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 17. Februar 2020, ST 319, ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen.