Brandgefahr durch Elektroautos
Stellungnahme des Magistrats
Die Brandgefahr von batteriebetriebenen Fahrzeugen ist im Vergleich zu kraftstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen nicht erhöht. Die einschlägigen Bauvorschriften für Garagen berücksichtigen derzeit die Aufstellung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Sowohl die Wirksamkeit der Garagenentrauchung als auch die Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege wird ebenfalls in der Garagenverordnung geregelt, so dass ein ausreichendes Schutzniveau gegeben ist. Gegenwärtig wird die Garagenverordnung durch die Bundesbauministerkonferenz novelliert und das Thema Elektrofahrzeuge noch weiter konkretisiert. Das in der Anfrage beschriebene "thermische Durchgehen" einer Batterie erfolgt in der Regel durch Einwirkung von außen, wie z.B. im Rahmen eines Unfallereignisses oder als Folge eines Brandereignisses in der Umgebung mit Erwärmung bzw. im Rahmen von Alterungsprozessen, die im Rahmen des Ladevorganges zu einer Erwärmung der Batterie führen können. Durch eine Kühlung der Batterie von Elektro- und Hybridfahrzeugen durch die Feuerwehr kann dieser Prozess verhindert bzw. verlangsamt werden. Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Frankfurt am Main sind bisher keine derartigen Brandereignisse bekannt. Die Erarbeitung eines speziellen Einsatzkonzeptes befindet sich in Vorbereitung. PKW-Brände, unabhängig von der Art des Antriebs, können durch die Feuerwehr Frankfurt am Main mit den allgemein verfügbaren Mitteln und Gerätschaften beherrscht werden. Im Falle eines vollentwickelten Brandes erfolgt ein Ablöschen sämtlicher Fahrzeugstrukturen mit Wasser und ggf. Schaumzusätzen, womit die Gefahr einer weiteren Brandausbreitung, auch durch Kühlen der Umgebung, derart minimiert wird, dass eine Auswirkung auf die Standsicherheit von Gebäuden nicht zu erwarten ist.