Brandgefahr durch Elektroautos
Stellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1: Aus dem Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Frankfurt am Main sind in den letzten fünf Jahren keine Brandereignisse von batteriebetriebenen Fahrzeugen bekannt, während es im gleichen Zeitraum zu einer nicht näher zu beziffernden Anzahl von Bränden konventionell betriebener Kraftfahrzeuge gekommen ist. Auf Anlass der ersten Anfrage des Ortsbeirates wurde im Februar Rücksprache mit den Feuerwehren Stuttgart, Köln, Dortmund und München gehalten. Auch aus dortiger Sicht wurde berichtet, dass keine zahlenmäßigen Erkenntnisse über Brandereignisse von batteriebetriebenen Fahrzeugen vorliegen, sodass insgesamt davon auszugehen ist, dass von diesen Fahrzeugen im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen keine erhöhte Brandgefahr auszugehen scheint. Da keine Rahmenvorgaben zur statistischen Erfassung zur Antriebsart bei Brandereignissen von Kraftfahrzeugen bestehen, ist die Validierung auf Basis einer bundesweit einheitlichen Datengrundlage nicht möglich. Die sich an die Phase der Brandbekämpfung unmittelbar anschließende Phase der Nachlöscharbeiten ist aufwendiger als bei klassischen PKW. Durch die Batteriesysteme ist ein größerer Aufwand zur Vermeidung eines erneuten Brandausbruchs erforderlich. Zu Frage 2: Spezielle Ausrüstungsgegenstände sind aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich und werden daher auch (noch) nicht vorgehalten. PKW-Brände, unabhängig von der Art des Antriebs, können durch die Feuerwehr Frankfurt am Main mit den vorhandenen Mitteln und Gerätschaften beherrscht werden. Für die Unterstützung bei den Nachlöscharbeiten steht in Kooperation mit der Werkfeuerwehr Allessa ein Abrollbehälter zur Verfügung, der als Wasserbecken für Standard PKW genutzt werden kann. In Kooperation mit der Werkfeuerwehr Fraport und anderen Feuerwehren werden aktuell vorhandene Löschsysteme hinsichtlich der Effektivität bei Bränden von Energiespeichern jeglicher Art evaluiert. Zu Frage 3 a) und b): Siehe Antwort zu Frage 2. Zu Frage 4: Die Herausforderungen bei der Brandbekämpfung batteriegetriebener Fahrzeuge sowie weiterer alternativer Antriebstechniken (Hybride, Gasantriebe, Wasserstoff) werden im Rahmen der jährlichen zentralen Fortbildung bei sämtlichen Angehörigen der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main geschult. Diese Ausbildungsbausteine werden ebenso den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main zur eigenen Durchführung zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Beherrschung entsprechender Brandereignisse im gesamten Stadtgebiet, und somit auch im Ortsbezirk 1, zur Verfügung stehen. Wesentliche für den Einsatzdienst notwendige Informationen werden grundsätzlich in Einsatzinformationen bzw. Einsatzplänen zusammengefasst. Zum Umgang mit Energiespeichern wurde eine entsprechende Einsatzinformation erstellt und den Einsatzkräften zur Verfügung gestellt. Zu Frage 5 a), b) und c): Siehe Antwort zu Frage 4. Zu Frage 6: Garagen, die vor Inkrafttreten der derzeit geltenden Garagenverordnung im Ortsbezirk 1 errichtet wurden, sind im Hinblick auf eine Brandgefahr, resultierend aus batteriebetriebenen Fahrzeugen im Vergleich zu herkömmlichen Antriebsarten, nicht bedenklicher als Garagen nach der aktuellen Garagenverordnung. Die Auffassung gründet in der Tatsache, dass Garagen von jeher, dies allein schon aus bauphysikalischen Aspekten im Rahmen der Lastabtragung, in feuerbeständiger Bauweise errichtet werden. Zudem verfügt ein Elektrofahrzeug, im Vergleich zu herkömmlichen PKW mit bis zu 100l Ottokraftstoff oder wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen, massenmäßig über keinerlei erhöhte Brandlasten - eher im Gegenteil.