Brandgefahr durch Elektroautos
Begründung
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch die aktuelle Ausgestaltung der Parkmöglichkeiten von batteriebetriebenen Fahrzeugen und der Einrichtung von entsprechenden Ladestationen in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 eine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Insbesondere ist zu untersuchen, ob die spezifischen Gefahren von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis bei der Einrichtung von Ladestationen brandtechnisch berücksichtigt wurden. Zusätzlich sind die Parkflächen unter dem Aspekt der speziellen Rauchentwicklung und einer etwaigen Beeinträchtigung der bestehenden Fluchtmöglichkeiten zu bewerten. Begründung: Von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis, wie sie Elektrofahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen mit Hybridantrieb, verwendet werden, geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Durch den als "thermisches Durchgehen" bezeichneten Effekt können sich diese Akkumulatoren spontan und ohne Fremdeinwirkung entzünden. Aus diesem Grund sind diese Akkumulatortypen beispielsweise in der Luftfahrt als Gefahrgut klassifiziert. Des Weiteren zeichnen sich die Brände von Elektrofahrzeugen dadurch aus, dass sie hohe Temperaturen erzeugen und über viele Stunden andauern können. Derzeit besteht die einzige Möglichkeit, solche Fahrzeuge zu löschen, darin, die Fahrzeuge vollständig in entsprechend dimensionierten Wassertanks zu versenken. Diese Löschmethode funktioniert aufgrund der Größe der Tanks nicht Parkhäusern und Tiefgaragen. Es steht zu befürchten, dass durch solche Brände die tragenden Strukturen des Gebäudes beschädigt werden können und das Gebäude in der Folge kollabieren könnte, insbesondere durch das Überspringen des Brandes auf nebenstehende Fahrzeuge.