Brandgefahr durch Elektroautos
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1470
entstanden aus Vorlage:
OF 1095/1 vom
02.09.2019 Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos
Der Magistrat wird
aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob durch die aktuelle Ausgestaltung der
Parkmöglichkeiten von batteriebetriebenen Fahrzeugen und der Einrichtung von
entsprechenden Ladestationen in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und
Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 eine Gefahr für Leib und Leben vorliegt.
Insbesondere ist zu untersuchen, ob die spezifischen Gefahren von Akkumulatoren
auf Lithium-Ionen-Basis bei der Einrichtung von Ladestationen brandtechnisch
berücksichtigt wurden. Zusätzlich sind die Parkflächen unter dem Aspekt der
speziellen Rauchentwicklung und einer etwaigen Beeinträchtigung der bestehenden
Fluchtmöglichkeiten zu bewerten, dies soll auch beinhalten, ob die Feuerwehr
vernünftig für den Sachverhalt ausgestattet beziehungsweise vorbereitet ist. Begründung: Von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis, wie sie in
Elektrofahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen mit Hybridantrieb, verwendet
werden, geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Durch den als "thermisches
Durchgehen" bezeichneten Effekt können sich diese Akkumulatoren spontan und
ohne Fremdeinwirkung entzünden. Aus diesem Grund sind diese Akkumulatortypen
beispielsweise in der Luftfahrt als Gefahrgut klassifiziert. Des Weiteren
zeichnen sich die Brände von Elektrofahrzeugen dadurch aus, dass sie hohe
Temperaturen erzeugen und über viele Stunden andauern können. Derzeit besteht
die einzige Möglichkeit, solche Fahrzeuge zu löschen, darin, die Fahrzeuge
vollständig in entsprechend dimensionierten Wassertanks zu versenken. Diese
Löschmethode funktioniert aufgrund der Größe der Tanks nicht in Parkhäusern und
Tiefgaragen. Es steht zu befürchten, dass durch solche Brände die tragenden
Strukturen des Gebäudes beschädigt werden können und das Gebäude in der Folge
kollabieren könnte, insbesondere durch das Überspringen des Brandes auf
nebenstehende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 319
Antrag vom
29.05.2020, OF
1334/1
Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1672
Antrag vom
08.06.2021, OF
101/1
Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 89
Aktenzeichen: 37 0