Sachstand Iranischer Garten
Vorlagentyp: V
Begründung
Im Februar 2017 hat der Magistrat berichtet, dass der Magistrat nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Januar 2018 hat der Magistrat berichtet: "Der Magistrat wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeit weiterhin nachdrücklich um die zur Realisierung des Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der Grundstücksituation bemühen". Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148
entstanden aus Vorlage:
OF 97/9 vom 29.08.2021
Betreff: Sachstand Iranischer Garten Vorgang: OM 448/15 OBR 9;
ST 4/16; V 190/16 OBR 9; ST 281/17; V 597/17
OBR 9; ST 17/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es neue Entwicklungen bezüglich des Grundstückes
Iranischer Garten gibt. Begründung: Im Februar 2017 hat der Magistrat berichtet, dass der
Magistrat nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen
Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im
Januar 2018 hat der Magistrat berichtet: "Der Magistrat wird sich im Rahmen der
gegebenen Möglichkeit weiterhin nachdrücklich um die zur Realisierung des
Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der
Grundstücksituation bemühen". Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den
bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2015, OM 4488
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 4
Auskunftsersuchen
vom 06.10.2016, V 190
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281
Auskunftsersuchen
vom 21.09.2017, V 597
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.01.2018, ST 17
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2022, ST 288
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9
am 20.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20