Sachstand Iranischer Garten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat strebt weiterhin die zur Realisierung des Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der Grundstückssituation mit der Islamischen Republik Iran an. Er befindet sich hierzu mit dem Generalkonsul der Islamischen Republik Iran nach wie vor in Verhandlungen. Auf der Grundlage eines Abstimmungsgesprächs mit dem Konsulat im September 2018 wurde dem Generalkonsul der Islamischen Republik Iran zuletzt ein Tauschangebot unterbreitet und zur Prüfung vorgelegt. Der Generalkonsul hat dem Magistrat zu diesem Angebot rückgemeldet, dass er bereits ein positives Signal aus Teheran erhalten habe, aber zu verschiedenen Punkten noch Gesprächsbedarf bestehe. Unter anderem steht nach wie vor der an dieser Stelle nicht genehmigungsfähige Bau eines massiven Teehauses anstelle eines genehmigungsfähigen leichten Pavillons sowie die Sicherung von Schutzstreifen zur Botschaft im Raum. Angesichts der seither anhaltenden Corona-Lage konnte ein weiteres Gespräch zwischen dem Magistrat und dem Generalkonsul der Islamischen Republik Iran bislang nicht angesetzt werden. Aktuell ist für Ende 2021 ein weiterer Verhandlungstermin vorgesehen. Der Magistrat wird sich nachdrücklich darum bemühen, das zur Realisierung des Islamischen Gartens erforderliche Einvernehmen zur Grundstückssituation mit der Islamischen Republik Iran zu erzielen.