Zaun um den "Iranischen Garten"?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Betreff: Zaun um den "Iranischen
Garten"? Ein Großteil der mit der Anfrage
des Ortsbeirats angesprochenen Flächen steht im Eigentum der Islamischen
Republik Iran, die über diese Flächen wie jeder andere Eigentümer verfügen und
diese auch einzäunen kann. Der Magistrat verfolgt nach wie vor das Ziel, durch
einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran einen
durchgängigen öffentlichen Grünzug zu schaffen und gleichzeitig die Fläche des
geplanten Iranischen Gartens günstiger zuzuschneiden. Insbesondere aufgrund der
Tatsache, dass die planungsrechtliche Ausweisung des Grundstücks als
öffentliche Grünfläche die vorgesehene Bebauung des Iranischen Gartens nicht
zulässt, konnte bislang keine abschließende Einigung über die Eckpunkte des
Vertrages erzielt werden. Wir verweisen insoweit auf die Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 4. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.10.2016, V 190
Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597
Antrag vom
29.08.2021, OF 97/9
Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148