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Zaun um den "Iranischen Garten"?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Betreff: Zaun um den "Iranischen Garten"? Ein Großteil der mit der Anfrage des Ortsbeirats angesprochenen Flächen steht im Eigentum der Islamischen Republik Iran, die über diese Flächen wie jeder andere Eigentümer verfügen und diese auch einzäunen kann. Der Magistrat verfolgt nach wie vor das Ziel, durch einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran einen durchgängigen öffentlichen Grünzug zu schaffen und gleichzeitig die Fläche des geplanten Iranischen Gartens günstiger zuzuschneiden. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die planungsrechtliche Ausweisung des Grundstücks als öffentliche Grünfläche die vorgesehene Bebauung des Iranischen Gartens nicht zulässt, konnte bislang keine abschließende Einigung über die Eckpunkte des Vertrages erzielt werden. Wir verweisen insoweit auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 190 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148