„Altenwohnungen“ in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren!
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.08.2019, V 1370
entstanden aus Vorlage:
OF 467/12 vom
05.08.2019 Betreff: "Altenwohnungen" in Kalbach? Eine
Pannenserie von 13 Jahren! Vorgang: M 124/06; B 373/17; B 202/18 Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender
Fragen gebeten:
1. Warum wurden die Baumaßnahmen
an dem als "Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach
zuvor schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt? 2. Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz
seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner
wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die
Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der
seit 1997 "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück festlegt, b) der M 124 vom 30.06.2006, die die
Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender Bauverpflichtung zur
Errichtung von "Altenwohnungen" regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die für 30 Wohnungen
erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und d) des dem Ortsbeirat als
Fertigstellungsfrist mitgeteilten Datums 31.12.2018,
siehe B 373 vom 24.11.2017. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im
Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord für "Altenwohnungen" ausgewiesenes
städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13
Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom
Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen in
Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung
städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.06.2006, M 124
Bericht des
Magistrats vom 24.11.2017, B 373
Bericht des
Magistrats vom 16.07.2018, B 202
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.04.2020, ST 701
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
12 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
12 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 21