Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen
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Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373
Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1625 - OA 175/17 OBR 12 - Der Erbbauvertrag wurde am 17.08.2012 zur Errichtung von Altenwohnungen geschlossen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Planung des Investors für eine Bebauung sehr weit fortgeschritten, sodass auf eine Bauverpflichtung verzichtet wurde. Nachdem der Investor wider Erwarten das Bauvorhaben über mehrere Jahre nicht verwirklicht hat, wurde zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten in einem Nachtragsvertrag 2017 eine entsprechende Fertigstellungsfrist bis 31.12.2018 aufgenommen. Die zwischenzeitlich vorgelegte rechtswirksame Baugenehmigung sieht eine Wohnanlage mit 3 Einzelgebäuden für altengerechtes Wohnen mit insgesamt 30 Wohneinheiten vor. Das Baufeld wurde nun abgesteckt und die Aushubarbeiten sind erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass die nun vereinbarte verbindliche Baufrist eingehalten wird.Nebenvorlage: Anregung vom 23.02.2018, OA 230 Antrag vom 09.02.2018, OF 264/12