Gebäudedämmung - Ausbau energetischer Sanierung
Vorlagentyp: V
Begründung
Sanierung Vorgang: B 520/12; M 146/14 In der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel, M 146, ist im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 7 nachfolgende Aussage zu finden: "Ausbau der energetischen Sanierung (inkl. z.B. Erneuerung der Heizung, Optimierung der Nutzung, Dämmung der Außenhaut, Austausch von Fenstern); Ziel: i. d. R. Passivhausstandard"
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 02.12.2014, V 1196
entstanden aus Vorlage:
OF 705/10 vom
16.11.2014 Betreff: Gebäudedämmung - Ausbau energetischer
Sanierung Vorgang: B 520/12; M 146/14 In der Frankfurter Anpassungsstrategie an den
Klimawandel, M 146, ist im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 7 nachfolgende
Aussage zu finden:
"Ausbau der energetischen
Sanierung (inkl. z.B. Erneuerung der Heizung, Optimierung der Nutzung, Dämmung
der Außenhaut, Austausch von Fenstern); Ziel: i. d. R. Passivhausstandard" Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um
Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird die Außenhaut nicht nur auf Brandschutz,
sondern auch auf Baumängel wie Risse in der Außenhaut (Spechtlöcher), sichtbare
Feuchtigkeit an der Außenhaut und Moosbefall untersucht? 2. Der Magistrat wollte laut Bericht
B 520 vom 07.12.2012 die Gebäudedämmung mit Styropor kritisch überprüfen. Gibt
es neue Erkenntnisse? 3.
Liegen die im Sachstandsbericht angekündigten Auswertungen der Datensammlung
der Feuerwehren vor? 4. Ab
01.10.2014 sollen einige Polystyrolplatten wegen Ausdünstung von Styrol
verboten sein. - Trifft dies zu? Wenn ja: Wie viele der
krebserzeugenden Dämmstoffe wurden im Ortsbezirk 10 verbaut, beispielsweise an
den neuen Kindertagesstätten? 5. Für die Genehmigung von Baustoffen ist das Land
Hessen zuständig. Inwiefern muss aufgrund neuer Sachstände das
Genehmigungsverfahren für Polystyrol erneut geprüft werden? Begründung: Die Dämmung der Außenhaut wird in Frankfurts
öffentlichen Gebäude überwiegend mit dem ökologisch fragwürdigen Material
Polystyrol durchgeführt. Dieser Dämmstoff ist im Brandfall hochgiftig und darf
nur von Fachbetrieben mit zugelassenen Baustoffen diffusionsoffen, brandsicher,
luftdicht und sturmsicher verbaut werden. In dem Bericht vom 07.12.2012,
B 520, zu Polystyrol ist zu lesen, dass circa 6.000 Objekte begutachtet
werden. Es ist davon auszugehen, dass etliche Gebäude im Ortsbezirk 10
betroffen sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 450
Aktenzeichen: 79 1