Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gebäudedämmung - Ausbau energetischer Sanierung

Vorlagentyp: V

Begründung

Sanierung Vorgang: B 520/12; M 146/14 In der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel, M 146, ist im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 7 nachfolgende Aussage zu finden: "Ausbau der energetischen Sanierung (inkl. z.B. Erneuerung der Heizung, Optimierung der Nutzung, Dämmung der Außenhaut, Austausch von Fenstern); Ziel: i. d. R. Passivhausstandard"

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2014, V 1196 entstanden aus Vorlage: OF 705/10 vom 16.11.2014 Betreff: Gebäudedämmung - Ausbau energetischer Sanierung Vorgang: B 520/12; M 146/14 In der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel, M 146, ist im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 7 nachfolgende Aussage zu finden: "Ausbau der energetischen Sanierung (inkl. z.B. Erneuerung der Heizung, Optimierung der Nutzung, Dämmung der Außenhaut, Austausch von Fenstern); Ziel: i. d. R. Passivhausstandard" Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird die Außenhaut nicht nur auf Brandschutz, sondern auch auf Baumängel wie Risse in der Außenhaut (Spechtlöcher), sichtbare Feuchtigkeit an der Außenhaut und Moosbefall untersucht? 2. Der Magistrat wollte laut Bericht B 520 vom 07.12.2012 die Gebäudedämmung mit Styropor kritisch überprüfen. Gibt es neue Erkenntnisse? 3. Liegen die im Sachstandsbericht angekündigten Auswertungen der Datensammlung der Feuerwehren vor? 4. Ab 01.10.2014 sollen einige Polystyrolplatten wegen Ausdünstung von Styrol verboten sein. - Trifft dies zu? Wenn ja: Wie viele der krebserzeugenden Dämmstoffe wurden im Ortsbezirk 10 verbaut, beispielsweise an den neuen Kindertagesstätten? 5. Für die Genehmigung von Baustoffen ist das Land Hessen zuständig. Inwiefern muss aufgrund neuer Sachstände das Genehmigungsverfahren für Polystyrol erneut geprüft werden? Begründung: Die Dämmung der Außenhaut wird in Frankfurts öffentlichen Gebäude überwiegend mit dem ökologisch fragwürdigen Material Polystyrol durchgeführt. Dieser Dämmstoff ist im Brandfall hochgiftig und darf nur von Fachbetrieben mit zugelassenen Baustoffen diffusionsoffen, brandsicher, luftdicht und sturmsicher verbaut werden. In dem Bericht vom 07.12.2012, B 520, zu Polystyrol ist zu lesen, dass circa 6.000 Objekte begutachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass etliche Gebäude im Ortsbezirk 10 betroffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 450 Aktenzeichen: 79 1