eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Begründung
den Klimawandel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel M 146 im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 6 zu der Aussage: "Berücksichtigung stadtklimatischer Gesichtspunkte bei der Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen (z. B. Freihalten von Kaltluftschneisen, Oberflächenentsiegelung, höhere Reflektionsgrade)" folgende Fragen zu beantworten: 1) Welche Maßnahmen kommen grundsätzlich für eine Entsiegelung in Frage? Gibt es Planungen für den Ortsbezirk 10? 2) Wie sieht es mit der Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen oder - wie im Klimabericht vorgesehen - der Freihaltung von Kaltluftschneisen aus? Begründung: Wertvolle Ackerböden werden zunehmend versiegelt. Ausgleichsmaßnahmen sollen dem entgegenwirken. Wird allerdings eine nicht mit Beton bedeckte Naturfläche nur "umgebaut", bleibt der Naturverlust in der Summe bestehen. Aus anderen Städten ist zudem bekannt, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen und es unzureichende bis fehlende Kontrolle der fertig gestellten Maßnahmen gab.
Inhalt
Antrag vom 16.11.2014, OF 704/10
Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel M 146 im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 6 zu der Aussage: "Berücksichtigung stadtklimatischer Gesichtspunkte bei der Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen (z. B. Freihalten von Kaltluftschneisen, Oberflächenentsiegelung, höhere Reflektionsgrade)" folgende Fragen zu beantworten: 1) Welche Maßnahmen kommen grundsätzlich für eine Entsiegelung in Frage? Gibt es Planungen für den Ortsbezirk 10? 2) Wie sieht es mit der Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen oder - wie im Klimabericht vorgesehen - der Freihaltung von Kaltluftschneisen aus? Begründung: Wertvolle Ackerböden werden zunehmend versiegelt. Ausgleichsmaßnahmen sollen dem entgegenwirken. Wird allerdings eine nicht mit Beton bedeckte Naturfläche nur "umgebaut", bleibt der Naturverlust in der Summe bestehen. Aus anderen Städten ist zudem bekannt, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen und es unzureichende bis fehlende Kontrolle der fertig gestellten Maßnahmen gab.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 10