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eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Vorlagentyp: OF

Begründung

den Klimawandel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel M 146 im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 6 zu der Aussage: "Berücksichtigung stadtklimatischer Gesichtspunkte bei der Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen (z. B. Freihalten von Kaltluftschneisen, Oberflächenentsiegelung, höhere Reflektionsgrade)" folgende Fragen zu beantworten: 1) Welche Maßnahmen kommen grundsätzlich für eine Entsiegelung in Frage? Gibt es Planungen für den Ortsbezirk 10? 2) Wie sieht es mit der Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen oder - wie im Klimabericht vorgesehen - der Freihaltung von Kaltluftschneisen aus? Begründung: Wertvolle Ackerböden werden zunehmend versiegelt. Ausgleichsmaßnahmen sollen dem entgegenwirken. Wird allerdings eine nicht mit Beton bedeckte Naturfläche nur "umgebaut", bleibt der Naturverlust in der Summe bestehen. Aus anderen Städten ist zudem bekannt, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen und es unzureichende bis fehlende Kontrolle der fertig gestellten Maßnahmen gab.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 704/10 Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel M 146 im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 6 zu der Aussage: "Berücksichtigung stadtklimatischer Gesichtspunkte bei der Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen (z. B. Freihalten von Kaltluftschneisen, Oberflächenentsiegelung, höhere Reflektionsgrade)" folgende Fragen zu beantworten: 1) Welche Maßnahmen kommen grundsätzlich für eine Entsiegelung in Frage? Gibt es Planungen für den Ortsbezirk 10? 2) Wie sieht es mit der Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen oder - wie im Klimabericht vorgesehen - der Freihaltung von Kaltluftschneisen aus? Begründung: Wertvolle Ackerböden werden zunehmend versiegelt. Ausgleichsmaßnahmen sollen dem entgegenwirken. Wird allerdings eine nicht mit Beton bedeckte Naturfläche nur "umgebaut", bleibt der Naturverlust in der Summe bestehen. Aus anderen Städten ist zudem bekannt, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen und es unzureichende bis fehlende Kontrolle der fertig gestellten Maßnahmen gab. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1193 2014 Auskunftsersuchen V 1194 2014 Auskunftsersuchen V 1195 2014 Auskunftsersuchen V 1196 2014 Auskunftsersuchen V 1197 2014 Auskunftsersuchen V 1198 2014 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 702/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 703/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 704/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 705/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 706/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 707/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU zu 4. Annahme bei Enthaltung CDU zu 5. Annahme bei Enthaltung CDU zu 6. Annahme bei Enthaltung CDU zu 7. Annahme bei Enthaltung CDU

Verknüpfte Vorlagen