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Brandschutz mit Styropor wärmegedämmter Gebäude sicherstellen!

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 520 Betreff: Brandschutz mit Styropor wärmegedämmter Gebäude sicherstellen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 1946 - NR 319/12 SPD - In Frankfurt am Main sind mit dem Zusammentreffen besonderer Randbedingungen aufgrund der verkehrlichen Infrastruktur, der Skyline mit den Hochhäuserschluchten, als Austragungsort internationaler Sport- und Kultur-Events, Messeknotenpunkt, Tourismusstandort und durch die erheblichen Dichte von Berufspendlern auch ganz besondere Anforderungen an ein verlässliches Zusammenwirken aller Komponenten und aller Säulen der städtischen Sicherheitsarchitektur zu meistern. Der Magistrat der Stadt Frankfurt ist sich dieser großen Verantwortung bewusst und hat mit zahlreichen Entscheidungen, insbesondere mit der Umsetzung des "Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020" aus dem Jahr 2004 und den damit verbundenen Investitionen in die Struktur der Staffelwachen Voraussetzungen geschaffen, diesen Herausforderungen gerecht werden zu können. Die Berufsfeuerwehr ist in Frankfurt am Main sehr gut aufgestellt und gilt nicht nur deutschlandweit als Vorreiter im Brand- und Katastrophenschutz. Dies macht sich insbesondere an der entsprechenden Ausstattung, an der außergewöhnlich guten Ausbildung, der Führung durch erfahrene und speziell geschulte Fachkräfte, der Sicherung rechtskonformer Hilfezeiten und an der vorhandenen Infrastruktur fest. Die Qualität des Brandschutzes aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger steht in Frankfurt am Main im Vordergrund. Erhöhtes Augenmerk richtet der Magistrat auch auf den vorbeugenden Brandschutz, als eine der wesentlichen Voraussetzungen, die Frankfurt am Main zu einer sicheren Stadt machen. Bei dessen Weiterentwicklung finden auch die Erkenntnisse zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, die sich aus der erforderlichen energetischen Optimierung durch die seit mehreren Jahrzehnten verbauten Wärmdämmverbundsysteme an Frankfurter Gebäuden ergeben, Berücksichtigung. Durch die Mitarbeiter der Abteilung "Vorbeugung und Planung" der Frankfurter Branddirektion werden insgesamt pro Jahr ca. 1.000 Baumaßnahmen zur fachlichen Unterstützung der Bauaufsicht Frankfurt am Main hinsichtlich der Einhaltung brandschutztechnischer Standards im Rahmen eines wirtschaftlichen Bauaufwandes und des abwehrenden Brandschutzes zum Schutz der Menschen betreut. Durch die frühe Einbindung der Branddirektion in das Genehmigungsverfahren wird erreicht, dass die Investoren in der Stadt nicht zusätzliche Finanzmittel aufbringen zu müssen, um im Nachgang notwendige Sicherheitsstandards zu erreichen. Dauerhaft betreut werden im Stadtgebiet insgesamt ca. 6.000 Objekte, die in regelmäßigem Turnus begangen werden (Gefahrenverhütungsschau). Ziel dieser Begehungen ist, die Brandschutzqualität in den Objekten dauerhaft sicherzustellen. Nach den Brandereignissen der jüngsten Zeit, auch in Frankfurt am Main, ist die Bauministerkonferenz dem Ansinnen Hessens gefolgt, den Sachverhalt hinsichtlich des Brandverhaltens von Wärmeverbundsystemen mit Polystyrol-Dämmstoffen zu analysieren und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. In der Pressemitteilung des für diesen Bereich zuständigen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Florian Rentsch, heißt es: "In ihrem Beschluss stellt die Bauministerkonferenz fest, dass Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyrol ordnungsgemäß zertifiziert sind. Gleichwohl nimmt sie die Brandereignisse mit solchen Wärmedämmsystemen ernst. Die Bauministerkonferenz beauftragt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen unter Einbeziehung der Feuerwehr, alle relevanten Brandereignisse von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyroldämmstoffen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Gefahren bei Montagezuständen zu untersuchen. Sofern angezeigt, sind konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen." Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Brandschutzsicherheit von mit Styropor gedämmten Gebäudefassaden kritisch zu überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse zu berichten. Die Branddirektion Frankfurt am Main hat sowohl von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) als auch von der AGBF-Hessen, und dem Deutschen Feuerwehrverband den Auftrag erhalten, die Daten von Brandereignissen in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen zu sammeln und gemeinsam darzustellen. Wärmeverbundsysteme mit Polystyrol sind derzeit ordnungsgemäß zertifiziert. Die unter dem Eindruck der Brandereignisse angestoßene Untersuchung kann jedoch gegebenenfalls zu konkreten Handlungsempfehlungen führen. 2 In die Sicherheitsüberprüfung sind der schwere Fassadenbrand in der Adickesallee und weitere Fassadenbrände von mit Polystyrol wärmegedämmten Gebäuden in Frankfurt am Main einzubeziehen. In die Prüfung gemäß Frage 1. werden die beschriebenen Brandereignisse in Frankfurt einbezogen. 3. Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu berichten, wie viele Brände wärmegedämmter Gebäudefassaden ihm aus Frankfurt bekannt sind, welche Isoliermaterialien an den betroffenen Gebäuden eingesetzt waren und durch welche Ursachen die Fassadenbrände jeweils ausgelöst wurden. In Frankfurt am Main kam es bisher in Verbindung mit brennbaren Wärmedämmverbundsystemen zu den im Folgenden beschriebenen Brandereignissen. Hierbei handelte es sich stets um Brände in Verbindung mit schwerentflammbaren Wärmedämmverbundsystemen (eingestuft in die Baustoffklasse B1 nach DIN 4102). Die an den betroffenen Fassaden verbauten Dämmstoffdicken variieren von ca. 6 cm im Falle der Dreieichstraße bis zu 22 cm im Falle der Adickesallee. a) Dreieichstraße 10 am 20.03.2010 Ein brennender Müllcontainer an der Fassade führte am 20.03.2010 zu einer Entzündung der brennbaren Fassadendämmung eines 7-geschossigen Wohnhauses in der Dreieichstraße 10. Der Brand breitete sich über die gesamte Gebäudehöhe und das Dachgeschoss aus. Mehrere Personen wurden über verschiedene Rettungsgeräte der Feuerwehr gerettet. b) Spielsgasse 22B am 06.07.2011 Aus unklarer Ursache kam es in der Spielsgasse 22B an 06.07.2011 in einer Wohnung im 2.OG zu einem Schadenfeuer mit starker Verrauchung. Im 4-geschossigen Wohnhaus und dem ausgebauten Dachgeschoss waren noch Bewohner durch Feuer und Rauch eingeschlossen. Beim Eintreffen der Feuerwehr standen die Wohnung im 2. OG sowie der Balkon auf der gesamten Länge im Vollbrand. Das Feuer hatte bereits die Fassade erfasst und sich in den Dachgiebel ausgebreitet. Durch das Ausbreitungsvermögen und die Wärmeenergie entstanden Temperaturen, welche in der benachbarten Wohnung Stahl-, Leichtmetall-, Holz- und Kunststoffprodukte in kurzer Zeit zerstörten. c) Battonnstraße 50 am 07.11.2011 Ein brennender Sperrmüllhaufen vor dem Gebäude Battonnstraße 50 führte am 07.11.2011 zu einer Beschädigung der wärmegedämmten Fassade auf ca. 10 m2. Durch den dabei entstehenden Rauch wurde eine oberhalb des Brandes gelegene Wohnung im Erdgeschoss leicht in Mitleidenschaft gezogen. Verletzt wurde niemand. d) Adickesallee 63-65 am 29.05.2012 Am 29.05.2012 kam es auf einer Baustelle an der Adickesallee zu einem Brand von Dämmmaterial. Der Brand schlug auf das im Bau befindliche Objekt, welches mit Wärmedämmungsverbundsystemen (WDVS) in verschiedenen Fertigstellungsgraden verkleidet war, über und breitete sich über die gesamte Gebäudehöhe aus. Auch im ca. 3 m zurückversetzten Staffelgeschoss war die Wärmedämmung großflächig weggeschmolzen. Da die Fenster durch die große Brandwärme zerstört wurden, gelangte das Feuer ebenfalls in das Gebäudeinnere und zog den (veredelten) Rohbau stark in Mitleidenschaft. Das aufgrund der Bautätigkeiten vorhandene Baugerüst war durch die Wärme stark verformt worden und drohte einzustürzen. Auf der Straße vor dem Gebäude abgestellte Fahrzeuge wurden durch das flüssige brennende Wärmedämmmaterial entzündet sowie eine Straßenlaterne beschädigt. 4. Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche Informationen dem Magistrat über vergleichbare Brände in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen und welche Konsequenzen bisher aus den Bränden für einen wirksamen Brandschutz gezogen wurden. Wie oben bereits dargestellt, hat die Branddirektion für den Magistrat Frankfurt am Main sowohl von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) als auch von der AGBF-Hessen und dem Deutschen Feuerwehrverband den Auftrag erhalten, die Daten von Brandereignissen in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen zu sammeln und gemeinsam darzustellen. Der Branddirektion sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt über 25 Ereignisse aus dem ganzen Bundesgebiet bekannt. Neben den bereits in der Fachpresse ausführlich beschriebenen Ereignissen aus Berlin (Treskowstraße am 21.05.2005), Filderstadt (am 26.12.2005) und Delmenhorst (Bremer Straße am 11.06.2011) wurden der Branddirektion u. a. Ereignisse aus Wollmatingen (Breslauer Straße am 24.04.2009), Aachen (Clemontstraße am 22.05.2009), Wilhelmshaven (Raabestraße im April 2011), Darmstadt (Rheinstraße am 03.06.2012) und Neu-Isenburg (Schleussnerstraße am 07.09.2012) gemeldet. Zu den jüngsten Ereignissen zählen Würzburg (Parsevalstraße am 02.11.2012), Steinau (Bellinger Tor am 10.11.2012) sowie Radolfzell (Ostlandstraße am 15.11.2012), bei denen jeweils mehrere Personen verletzt wurden. Die Branddirektion hat dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport Bericht erstattet und auf die aus anderen Städten bekannten Brandereignisse hingewiesen. Die Bauministerkonferenz hat auf Initiative Hessens das Thema auf die Tagesordnung der Bauministerkonferenz am 20. und 21.09.2012 gesetzt. Das Ergebnis der Bauministerkonferenz ist, dass die Prüfverfahren mit der Feuerwehr und unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Darüber hinaus haben Gespräche zwischen der Branddirektion und Vertretern der Dämmstoffindustrie, des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) sowie weiterer Baufachleute stattgefunden. Das DIBt prüft derzeit die Möglichkeit, die von der Einsatzstelle Adickesallee zur Verfügung gestellten Proben des dort verarbeiteten Dämmmaterials einem Brandversuch zu unterziehen. 5. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dem Gebäude in der Adickesallee Brandsperren vorhanden waren, die ein Überspringen der Flammen auf die Gesamtfassade verhindern sollen und weshalb die Brandsperren ggf. versagt haben. Das Brandobjekt in der Adickesallee war in jedem 2. Geschoss mit umlaufenden Brandriegeln aus nichtbrennbaren Baustoffen von 20 cm Höhe versehen. Die Brandriegel boten aus Sicht der Feuerwehr dem Feuer keinen nennenswerten Widerstand. 6. Der Magistrat wird gebeten, zu erklären, ob der Magistrat Äußerungen des Chefs der Frankfurter Feuerwehr teilt, ,das Gebäude wäre, wenn es bewohnt gewesen wäre, nicht mehr zu halten gewesen, da die Temperaturen mit der Möblierung noch viel höher gewesen wären' und ,Polystyrol muss dringend überprüft werden. Es gilt zu untersuchen, ob größere Bauwerke damit noch gedämmt werden sollten.' Bei dem Brandobjekt handelte es sich um ein im Rohbau befindliches Gebäude, in dem bereits mit dem Innenausbau begonnen wurde. Im Gebäudeinneren waren zum Zeitpunkt des Brandes nur geringe Mengen an brennbaren Baumaterialien gelagert. Als sich das Feuer über die Fassade ausbreitete, wurden die Fenster zum großen Teil zerstört, sodass sich der Brand in allen Geschossen in das Gebäudeinnere ausbreiten konnte. Wenn die für Wohnungen übliche Möblierung und somit erheblich höhere Brandlasten vorhanden gewesen wären, wäre es nach Einschätzungen der Branddirektion auch in der Adickesallee zum gleichzeitigen Wohnungsbrand in mehreren Geschossen gekommen. Die Überprüfung des Baustoffes Polystyrol findet im Rahmen der von der Bauministerkonferenz angestoßenen Untersuchung statt. 7. Der Magistrat wird gebeten, darzustellen, welche Konsequenzen er aus Tests mit Styropor als Wärmedämmung zieht, die für den Brandschutz zu verheerenden Ergebnissen geführt haben. Die Brennbarkeit von Baustoffen ist ein Kriterium, welches über die baurechtliche Zulassung derselben entscheidet. Zur Beurteilung der Brennbarkeit von Baustoffen werden durch anerkannte Prüfstellen standardisierte Brandversuche durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet. Sofern die Versuche gemäß den Vorgaben als "negative Brandversuche" zu werten sind, wird das geprüfte Produkt baurechtlich nicht zugelassen. Dabei ist zu beachten, dass die Verwendung brennbarer Baustoffe zum Zwecke der Wärmedämmung bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 4 baurechtlich zulässig ist. In einer Stellungnahme des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu Medienberichten mit dem Titel "Kein erhöhtes Brandrisiko bei WDVS mit EPS-Hartschaumplatten" heißt es: "Sowohl bei einem Brand am Fassadenfuß von außen, z.B. Brand eines Müllcontainers oder Pkws, als auch aus einem Raum heraus wird es immer zu einer kontinuierlich fortschreitenden Brandausbreitung an der Außenwand entlang in darüber liegende Geschosse mit Öffnungen bis hin zum Dach kommen, wenn die Feuerwehr nicht rechtzeitig eingreift. Das gilt auch für Fassaden aus nichtbrennbarem Mauerwerk oder Beton. Das Ziel der Vorschriften für das Brandverhalten an der Außenwand ist es, an allen Fassaden, auch an brennbaren, zu verhindern, dass sich ein Brand schneller nach oben ausbreitet, als es ohnehin an einer nichtbrennbaren Fassade mit übereinander liegenden Fenstern geschieht. Das Bauordnungsrecht orientiert sich bei seiner Risikoabschätzung an der Auftrittswahrscheinlichkeit "üblicher" Brände und legt diese als Bemessungsszenario zugrunde. Anhand aktueller Schadensfälle werden diese Ansätze ständig überprüft. Denkbare Extrembrandfälle, z.B. brennender Tanklaster an einer Fassade, werden angemessen betrachtet, jedoch nicht als alleinige Grundlage angenommen." (Quelle: www.bauplaner-special.de, Ausgabe 06/2012) 8. Der Magistrat möge berichten, welche Erkenntnisse ihm darüber vorliegen, dass Fassadenbrände mit Polystyrol wärmegedämmter Gebäude, anders als in der Adickesallee, auch durch Zimmerbrände ausgelöst werden können. Ein Zimmerbrand im 2. Obergeschoss war Auslöser für den unter 3b) beschriebenen Brand einer wärmegedämmten Fassade in der Spielsgasse in Frankfurt am Main. Weiterhin sind der Branddirektion die Einsätze in Berlin am 21.05.2005 sowie in Filderstadt am 26.12.2005 bekannt, bei denen ebenfalls Zimmerbrände zu einem Brand der Fassade geführt haben. 9. Der Magistrat wird aufgefordert, notwendige Schritte für einen sicheren Brandschutz wärmegedämmter Gebäudefassaden hinsichtlich bautechnischer Anforderungen, Überprüfung bereits installierter Wärmedämmmaßnahmen, laufender Baugenehmigungen zu bewerten und umzusetzen. Dabei ist der Einsatz nicht brennbarer Materialien einzubeziehen. Die bauaufsichtliche Verwendbarkeit von Bauprodukten ist im zweiten Abschnitt der Hessischen Bauordnung (HBO §§ 16 ff) geregelt. Eine gesetzliche Aufgabe und Befugnis zur Regulierung hat der Magistrat im Genehmigungsverfahren hier nicht. Da die HBO nur Mindestanforderungen stellt, steht es jedem Bauherrn frei, gesetzliche Anforderungen überzuerfüllen, z. B. nur nichtbrennbare Baustoffe zu verwenden. Die Branddirektion weist im Rahmen von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren darauf hin, dass gemäß § 25 Abs. 2 HBO Außenwände und Außenwandteile so auszubilden sind, dass Brandentstehung bei einer Brandbeanspruchung von außen und Brandausbreitung ausreichend begrenzt sind. Sofern im Rahmen der Umbaumaßnahmen ein Wärmedämmverbundsystem geplant ist, wird seitens der Branddirektion empfohlen, insbesondere die Art und Anordnung von nicht brennbaren Brandriegeln (Baustoffklasse A nach DIN 4102) frühzeitig in die Planung einzubeziehen, bzw. den Einbau einer nicht brennbaren Fassadendämmung zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.06.2012, NR 319 Antrag vom 16.11.2014, OF 705/10 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 5, 8 Versandpaket: 12.12.2012 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 17. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.02.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 520 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2867, 17. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 25.02.2013 Aktenzeichen: 60 10