Brandschutz mit Styropor wärmegedämmter Gebäude sicherstellen!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B
520 Betreff:
Brandschutz mit Styropor
wärmegedämmter Gebäude sicherstellen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 1946 - NR 319/12 SPD - In Frankfurt am Main sind mit
dem Zusammentreffen besonderer Randbedingungen aufgrund der verkehrlichen
Infrastruktur, der Skyline mit den Hochhäuserschluchten, als Austragungsort
internationaler Sport- und Kultur-Events, Messeknotenpunkt, Tourismusstandort
und durch die erheblichen Dichte von Berufspendlern auch ganz besondere
Anforderungen an ein verlässliches Zusammenwirken aller Komponenten und aller
Säulen der städtischen Sicherheitsarchitektur zu meistern. Der Magistrat der Stadt Frankfurt ist sich dieser
großen Verantwortung bewusst und hat mit zahlreichen Entscheidungen,
insbesondere mit der Umsetzung des "Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020" aus dem
Jahr 2004 und den damit verbundenen Investitionen in die Struktur der
Staffelwachen Voraussetzungen geschaffen, diesen Herausforderungen gerecht
werden zu können. Die Berufsfeuerwehr ist in Frankfurt am Main sehr gut
aufgestellt und gilt nicht nur deutschlandweit als Vorreiter im Brand- und
Katastrophenschutz. Dies macht sich insbesondere an der entsprechenden
Ausstattung, an der außergewöhnlich guten Ausbildung, der Führung durch
erfahrene und speziell geschulte Fachkräfte, der Sicherung rechtskonformer
Hilfezeiten und an der vorhandenen Infrastruktur fest. Die Qualität des
Brandschutzes aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger steht in Frankfurt am Main
im Vordergrund.
Erhöhtes Augenmerk richtet der
Magistrat auch auf den vorbeugenden Brandschutz, als eine der wesentlichen
Voraussetzungen, die Frankfurt am Main zu einer sicheren Stadt machen. Bei
dessen Weiterentwicklung finden auch die Erkenntnisse zum vorbeugenden und
abwehrenden Brandschutz, die sich aus der erforderlichen energetischen
Optimierung durch die seit mehreren Jahrzehnten verbauten
Wärmdämmverbundsysteme an Frankfurter Gebäuden ergeben, Berücksichtigung.
Durch die Mitarbeiter der Abteilung "Vorbeugung und
Planung" der Frankfurter Branddirektion werden insgesamt pro Jahr ca. 1.000
Baumaßnahmen zur fachlichen Unterstützung der Bauaufsicht Frankfurt am Main
hinsichtlich der Einhaltung brandschutztechnischer Standards im Rahmen eines
wirtschaftlichen Bauaufwandes und des abwehrenden Brandschutzes zum Schutz der
Menschen betreut. Durch die frühe Einbindung der Branddirektion in das
Genehmigungsverfahren wird erreicht, dass die Investoren in der Stadt nicht
zusätzliche Finanzmittel aufbringen zu müssen, um im Nachgang notwendige
Sicherheitsstandards zu erreichen. Dauerhaft betreut werden im Stadtgebiet
insgesamt ca. 6.000 Objekte, die in regelmäßigem Turnus begangen werden
(Gefahrenverhütungsschau). Ziel dieser Begehungen ist, die Brandschutzqualität
in den Objekten dauerhaft sicherzustellen. Nach den Brandereignissen der jüngsten Zeit, auch in
Frankfurt am Main, ist die Bauministerkonferenz dem Ansinnen Hessens gefolgt,
den Sachverhalt hinsichtlich des Brandverhaltens von Wärmeverbundsystemen mit
Polystyrol-Dämmstoffen zu analysieren und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen
zu erarbeiten. In der Pressemitteilung des für diesen Bereich zuständigen
Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Florian Rentsch, heißt
es: "In ihrem Beschluss stellt die
Bauministerkonferenz fest, dass Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyrol
ordnungsgemäß zertifiziert sind. Gleichwohl nimmt sie die Brandereignisse mit
solchen Wärmedämmsystemen ernst. Die Bauministerkonferenz beauftragt den
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen unter Einbeziehung der
Feuerwehr, alle relevanten Brandereignisse von Wärmedämmverbundsystemen mit
Polystyroldämmstoffen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und
Gefahren bei Montagezuständen zu untersuchen. Sofern angezeigt, sind konkrete
Handlungsempfehlungen auszusprechen." Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die
Fragen wie folgt:
1. Der Magistrat wird
aufgefordert, die Brandschutzsicherheit von mit Styropor gedämmten
Gebäudefassaden kritisch zu überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung über
die Ergebnisse zu berichten. Die Branddirektion Frankfurt am Main hat sowohl von
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik
Deutschland (AGBF-Bund) als auch von der AGBF-Hessen, und dem Deutschen
Feuerwehrverband den Auftrag erhalten, die Daten von Brandereignissen in
Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen zu sammeln und gemeinsam
darzustellen. Wärmeverbundsysteme mit Polystyrol
sind derzeit ordnungsgemäß zertifiziert. Die unter dem Eindruck der
Brandereignisse angestoßene Untersuchung kann jedoch gegebenenfalls zu
konkreten Handlungsempfehlungen führen. 2 In die Sicherheitsüberprüfung sind der
schwere Fassadenbrand in der Adickesallee und weitere Fassadenbrände von mit
Polystyrol wärmegedämmten Gebäuden in Frankfurt am Main einzubeziehen. In die Prüfung gemäß Frage 1. werden die
beschriebenen Brandereignisse in Frankfurt einbezogen. 3. Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu
berichten, wie viele Brände wärmegedämmter Gebäudefassaden ihm aus Frankfurt
bekannt sind, welche Isoliermaterialien an den betroffenen Gebäuden eingesetzt
waren und durch welche Ursachen die Fassadenbrände jeweils ausgelöst
wurden. In Frankfurt am Main kam es bisher
in Verbindung mit brennbaren Wärmedämmverbundsystemen zu den im Folgenden
beschriebenen Brandereignissen. Hierbei handelte es sich stets um Brände in
Verbindung mit schwerentflammbaren Wärmedämmverbundsystemen (eingestuft in die
Baustoffklasse B1 nach DIN 4102). Die an den betroffenen Fassaden verbauten
Dämmstoffdicken variieren von ca. 6 cm im Falle der Dreieichstraße bis zu
22 cm im Falle der Adickesallee. a) Dreieichstraße 10 am 20.03.2010 Ein brennender Müllcontainer an der Fassade führte
am 20.03.2010 zu einer Entzündung der brennbaren Fassadendämmung eines
7-geschossigen Wohnhauses in der Dreieichstraße 10. Der Brand breitete sich über die gesamte Gebäudehöhe
und das Dachgeschoss aus. Mehrere Personen wurden über verschiedene
Rettungsgeräte der Feuerwehr gerettet. b) Spielsgasse 22B am 06.07.2011 Aus unklarer Ursache kam es in der Spielsgasse 22B
an 06.07.2011 in einer Wohnung im 2.OG zu einem Schadenfeuer mit starker
Verrauchung. Im
4-geschossigen Wohnhaus und dem ausgebauten Dachgeschoss waren noch Bewohner
durch Feuer und Rauch eingeschlossen. Beim Eintreffen der Feuerwehr standen die Wohnung im
2. OG sowie der Balkon auf der gesamten Länge im Vollbrand. Das Feuer hatte
bereits die Fassade erfasst und sich in den Dachgiebel ausgebreitet. Durch das Ausbreitungsvermögen und
die Wärmeenergie entstanden Temperaturen, welche in der benachbarten Wohnung
Stahl-, Leichtmetall-, Holz- und Kunststoffprodukte in kurzer Zeit
zerstörten. c) Battonnstraße 50 am
07.11.2011 Ein brennender Sperrmüllhaufen vor
dem Gebäude Battonnstraße 50 führte am 07.11.2011 zu einer Beschädigung der
wärmegedämmten Fassade auf ca. 10 m2. Durch den dabei entstehenden Rauch wurde eine
oberhalb des Brandes gelegene Wohnung im Erdgeschoss leicht in Mitleidenschaft
gezogen. Verletzt wurde niemand. d) Adickesallee 63-65 am 29.05.2012 Am 29.05.2012 kam es auf einer Baustelle an der
Adickesallee zu einem Brand von Dämmmaterial. Der Brand schlug auf das im Bau
befindliche Objekt, welches mit Wärmedämmungsverbundsystemen (WDVS) in
verschiedenen Fertigstellungsgraden verkleidet war, über und breitete sich über
die gesamte Gebäudehöhe aus. Auch im ca. 3 m zurückversetzten Staffelgeschoss
war die Wärmedämmung großflächig weggeschmolzen. Da die Fenster durch die große Brandwärme zerstört
wurden, gelangte das Feuer ebenfalls in das Gebäudeinnere und zog den
(veredelten) Rohbau stark in Mitleidenschaft. Das aufgrund der Bautätigkeiten vorhandene Baugerüst
war durch die Wärme stark verformt worden und drohte einzustürzen. Auf der
Straße vor dem Gebäude abgestellte Fahrzeuge wurden durch das flüssige
brennende Wärmedämmmaterial entzündet sowie eine Straßenlaterne beschädigt.
4. Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche
Informationen dem Magistrat über vergleichbare Brände in der Bundesrepublik
Deutschland vorliegen und welche Konsequenzen bisher aus den Bränden für einen
wirksamen Brandschutz gezogen wurden. Wie oben bereits dargestellt, hat die Branddirektion
für den Magistrat Frankfurt am Main sowohl von der Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) als
auch von der AGBF-Hessen und dem Deutschen Feuerwehrverband den Auftrag
erhalten, die Daten von Brandereignissen in Verbindung mit
Wärmedämmverbundsystemen zu sammeln und gemeinsam darzustellen. Der
Branddirektion sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt über 25 Ereignisse aus dem
ganzen Bundesgebiet bekannt. Neben den bereits in der Fachpresse ausführlich
beschriebenen Ereignissen aus Berlin (Treskowstraße am 21.05.2005),
Filderstadt (am 26.12.2005) und Delmenhorst (Bremer Straße am 11.06.2011)
wurden der Branddirektion u. a. Ereignisse aus Wollmatingen (Breslauer Straße
am 24.04.2009), Aachen (Clemontstraße am 22.05.2009), Wilhelmshaven
(Raabestraße im April 2011), Darmstadt (Rheinstraße am 03.06.2012) und
Neu-Isenburg (Schleussnerstraße am 07.09.2012) gemeldet. Zu den jüngsten Ereignissen zählen Würzburg
(Parsevalstraße am 02.11.2012), Steinau (Bellinger Tor am 10.11.2012) sowie
Radolfzell (Ostlandstraße am 15.11.2012), bei denen jeweils mehrere Personen
verletzt wurden.
Die Branddirektion hat dem Hessischen Ministerium
des Inneren und für Sport Bericht erstattet und auf die aus anderen Städten
bekannten Brandereignisse hingewiesen. Die Bauministerkonferenz hat auf
Initiative Hessens das Thema auf die Tagesordnung der Bauministerkonferenz am
20. und 21.09.2012 gesetzt. Das Ergebnis der Bauministerkonferenz ist, dass die
Prüfverfahren mit der Feuerwehr und unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen
evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Darüber hinaus haben Gespräche zwischen der
Branddirektion und Vertretern der Dämmstoffindustrie, des Deutschen Institut
für Bautechnik (DIBt) sowie weiterer Baufachleute stattgefunden. Das DIBt prüft
derzeit die Möglichkeit, die von der Einsatzstelle Adickesallee zur Verfügung
gestellten Proben des dort verarbeiteten Dämmmaterials einem Brandversuch zu
unterziehen. 5. Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob an dem Gebäude in der Adickesallee Brandsperren
vorhanden waren, die ein Überspringen der Flammen auf die Gesamtfassade
verhindern sollen und weshalb die Brandsperren ggf. versagt haben. Das Brandobjekt in der Adickesallee war in jedem 2.
Geschoss mit umlaufenden Brandriegeln aus nichtbrennbaren Baustoffen von 20 cm
Höhe versehen. Die Brandriegel boten aus Sicht der Feuerwehr dem Feuer keinen
nennenswerten Widerstand. 6. Der Magistrat wird gebeten, zu erklären, ob der
Magistrat Äußerungen des Chefs der Frankfurter Feuerwehr teilt, ,das Gebäude
wäre, wenn es bewohnt gewesen wäre, nicht mehr zu halten gewesen, da die
Temperaturen mit der Möblierung noch viel höher gewesen wären' und ,Polystyrol
muss dringend überprüft werden. Es gilt zu untersuchen, ob größere Bauwerke
damit noch gedämmt werden sollten.' Bei dem Brandobjekt handelte es sich um ein im
Rohbau befindliches Gebäude, in dem bereits mit dem Innenausbau begonnen wurde.
Im Gebäudeinneren waren zum Zeitpunkt des Brandes nur geringe Mengen an
brennbaren Baumaterialien gelagert. Als sich das Feuer über die Fassade
ausbreitete, wurden die Fenster zum großen Teil zerstört, sodass sich der Brand
in allen Geschossen in das Gebäudeinnere ausbreiten konnte. Wenn die für
Wohnungen übliche Möblierung und somit erheblich höhere Brandlasten
vorhanden gewesen wären, wäre es nach Einschätzungen der Branddirektion auch in
der Adickesallee zum gleichzeitigen Wohnungsbrand in mehreren Geschossen
gekommen.
Die Überprüfung des Baustoffes Polystyrol findet im
Rahmen der von der Bauministerkonferenz angestoßenen Untersuchung statt.
7. Der Magistrat wird gebeten, darzustellen, welche
Konsequenzen er aus Tests mit Styropor als Wärmedämmung zieht, die für den
Brandschutz zu verheerenden Ergebnissen geführt haben. Die Brennbarkeit von Baustoffen ist ein Kriterium,
welches über die baurechtliche Zulassung derselben entscheidet. Zur Beurteilung
der Brennbarkeit von Baustoffen werden durch anerkannte Prüfstellen
standardisierte Brandversuche durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet.
Sofern die Versuche gemäß den
Vorgaben als "negative Brandversuche" zu werten sind, wird das geprüfte
Produkt baurechtlich nicht zugelassen. Dabei ist zu beachten, dass die
Verwendung brennbarer Baustoffe zum Zwecke der Wärmedämmung bei Gebäuden der
Gebäudeklassen 1 bis 4 baurechtlich zulässig ist. In einer Stellungnahme des Deutschen Instituts für
Bautechnik (DIBt) zu Medienberichten mit dem Titel "Kein erhöhtes Brandrisiko
bei WDVS mit EPS-Hartschaumplatten" heißt es: "Sowohl bei einem Brand am Fassadenfuß von außen,
z.B. Brand eines Müllcontainers oder Pkws, als auch aus einem Raum heraus wird
es immer zu einer kontinuierlich fortschreitenden Brandausbreitung an der
Außenwand entlang in darüber liegende Geschosse mit Öffnungen bis hin zum Dach
kommen, wenn die Feuerwehr nicht rechtzeitig eingreift. Das gilt auch für
Fassaden aus nichtbrennbarem Mauerwerk oder Beton. Das Ziel der Vorschriften für das Brandverhalten an
der Außenwand ist es, an allen Fassaden, auch an brennbaren, zu verhindern,
dass sich ein Brand schneller nach oben ausbreitet, als es ohnehin an einer
nichtbrennbaren Fassade mit übereinander liegenden Fenstern geschieht. Das
Bauordnungsrecht orientiert sich bei seiner Risikoabschätzung an der
Auftrittswahrscheinlichkeit "üblicher" Brände und legt diese als
Bemessungsszenario zugrunde. Anhand aktueller Schadensfälle werden diese
Ansätze ständig überprüft. Denkbare Extrembrandfälle, z.B. brennender
Tanklaster an einer Fassade, werden angemessen betrachtet, jedoch nicht als
alleinige Grundlage angenommen." (Quelle: www.bauplaner-special.de, Ausgabe
06/2012) 8. Der Magistrat möge berichten,
welche Erkenntnisse ihm darüber vorliegen, dass Fassadenbrände mit Polystyrol
wärmegedämmter Gebäude, anders als in der Adickesallee, auch durch Zimmerbrände
ausgelöst werden können. Ein Zimmerbrand im 2. Obergeschoss war Auslöser für
den unter 3b) beschriebenen Brand einer wärmegedämmten Fassade in der
Spielsgasse in Frankfurt am Main. Weiterhin sind der Branddirektion die
Einsätze in Berlin am 21.05.2005 sowie in Filderstadt am 26.12.2005 bekannt,
bei denen ebenfalls Zimmerbrände zu einem Brand der Fassade geführt
haben. 9. Der Magistrat wird aufgefordert, notwendige
Schritte für einen sicheren Brandschutz wärmegedämmter Gebäudefassaden
hinsichtlich bautechnischer Anforderungen, Überprüfung bereits installierter
Wärmedämmmaßnahmen, laufender Baugenehmigungen zu bewerten und umzusetzen.
Dabei ist der Einsatz nicht brennbarer Materialien einzubeziehen. Die bauaufsichtliche Verwendbarkeit von Bauprodukten
ist im zweiten Abschnitt der Hessischen Bauordnung (HBO §§ 16 ff) geregelt.
Eine gesetzliche Aufgabe und Befugnis zur Regulierung hat der Magistrat im
Genehmigungsverfahren hier nicht. Da die HBO nur Mindestanforderungen stellt,
steht es jedem Bauherrn frei, gesetzliche Anforderungen überzuerfüllen, z. B.
nur nichtbrennbare Baustoffe zu verwenden. Die Branddirektion weist im Rahmen von
Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren darauf hin, dass gemäß § 25 Abs. 2
HBO Außenwände und Außenwandteile so auszubilden sind, dass Brandentstehung bei
einer Brandbeanspruchung von außen und Brandausbreitung ausreichend
begrenzt sind.
Sofern im Rahmen der
Umbaumaßnahmen ein Wärmedämmverbundsystem geplant ist, wird seitens der
Branddirektion empfohlen, insbesondere die Art und Anordnung von nicht
brennbaren Brandriegeln (Baustoffklasse A nach DIN 4102) frühzeitig in die
Planung einzubeziehen, bzw. den Einbau einer nicht brennbaren Fassadendämmung
zu prüfen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
13.06.2012, NR 319
Antrag vom
16.11.2014, OF
705/10 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 5, 8
Versandpaket: 12.12.2012 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 520
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des OBR 1
am 22.01.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 520
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des OBR 8
am 24.01.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 520
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2013, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 520
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 17. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.02.2013, TO I, TOP
10 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 520
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD
(= Kenntnis als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP
40 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 520
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2867, 17. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 25.02.2013 Aktenzeichen: 60 10