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eungesheimTitel/Betreff: Gebäudedämmung - Ausbau energetischer Sanierung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 450 Betreff: Gebäudedämmung - Ausbau energetischer Sanierung Am 29.05.2012 kam es an einem im Bau befindlichen Gebäude an der Adickesallee zu einem Großbrand. Ausgelöst wurde dieser durch brennendes Dämmmaterial, welches vor dem Gebäude zum Zwecke des Einbaus gelagert war. Der Brand schlug auf das Gebäude, das mit Wärmedämmungsverbundsystemen (WDVS) in verschiedenen Fertigstellungsgraden verkleidet war, über und breitete sich über die gesamte Gebäudehöhe aus. Im Zuge der Einsatznachbereitung kam es über die Grenzen der Stadt Frankfurt hinaus zu Diskussionen um die brandschutztechnische Qualität der verbauten Dämmstoffe und WDVS im Allgemeinen. Anfragen zu diesem Thema erreichten auch den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main. Darüber hinaus hat die Bauministerkonferenz auf Initiative Hessens das Thema auf die Tagesordnung der Bauministerkonferenz am 20. und 21.09.2012 gesetzt. Das Ergebnis der Bauministerkonferenz war, dass die Prüfverfahren mit der Feuerwehr und unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2012, B 520, ist folgendes zu entnehmen: "Nach den Brandereignissen der jüngsten Zeit, auch in Frankfurt am Main, ist die Bauminis-terkonferenz dem Ansinnen Hessens gefolgt, den Sachverhalt hinsichtlich des Brandverhal-tens von Wärmeverbundsystemen mit Polystyrol-Dämmstoffen zu analysieren und gegebe-nenfalls Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. In der Pressemitteilung des für diesen Be-reich zuständigen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Florian Rentsch, heißt es: "In ihrem Beschluss" vom 20. Und 21.09.2012 "stellt die Bauministerkonferenz fest, dass Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyrol ordnungsgemäß zertifiziert sind. Gleichwohl nimmt sie die Brandereignisse mit solchen Wärmedämmsystemen ernst. Die Bauministerkonferenz beauftragt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen unter Einbeziehung der Feuerwehr, alle relevanten Brandereignisse von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyroldämmstoffen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Gefahren bei Montagezuständen zu untersuchen. Sofern angezeigt, sind konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen." " Dies vorweggenommen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Frage 1: Die Branddirektion Frankfurt am Main hat den Auftrag erhalten, als zentrale Stelle die Daten von Bränden in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen zu sammeln. Darüber hinaus wurden viele Gespräche zwischen der Branddirektion und Fachleuten zum Thema Brandschutz bei WDVS-Fassaden geführt. Der Branddirektion ist bekannt, dass in der Fachwelt Diskussionen zum Thema mechanische Beanspruchung und Haltbarkeit wärmegedämmter Fassaden geführt werden. Zu den Ergeb-nissen dieser Gespräche kann die Branddirektion jedoch keine näheren Aussagen machen. Frage 2: Am 13. und 14.11.2014 hat die Bauministerkonferenz in ihrer 126. Sitzung in Chemnitz das Brandverhalten von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) mit Polystyroldämmstoffen erneut auf die Tagesordnung [Anlage 1] gesetzt. Basierend auf dem Ergebnis dieser Sitzung hat sich der Fachverband Wärmedämm-verbundsysteme e.V. am 15.12.2014 mit dem Schreiben "Aktueller Stand zur brandschutz-technischen Ertüchtigung von WDVS mit EPS-Dämmstoffen" [Anlage 2] an seine Verbandsmitglieder gerichtet. Diesem, der Branddirektion vorliegenden Schreiben ist folgendes zu entnehmen: "Die BMK" (Bauministerkonferenz) "hat sich bereits in vorangegangenen Sitzungen intensiv mit dem Thema Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit Polystyrol-Dämmstoffen beschäftigt und weitere Untersuchungen einschließlich einer Versuchsreihe für die Fälle beauftragt, bei denen sich der Brandherd außerhalb des Gebäudes befindet. Das Ergebnis zeigt, dass in Bezug auf diese neuen Brandszenarien neue und ergänzende Regelungen sinnvoll sind. Deshalb werden Änderungen in den Zulassungsbestimmungen vorgenommen, insbesondere bei Neubauten, Erneuerungen und der nachträglichen Dämmung bestehender Gebäude. Darüber hinaus wird die BMK für bestehende Gebäude Empfehlungen wie beispielsweise Abstände für oder Einhausungen von Müllcontainern aussprechen. Beschluss zu TOP 7 der Bauministerkonferenz (Brandverhalten von EPS-WDVS)" Es läge noch keine detaillierte Empfehlung des DIBt" (Deutsches Institut für Bautechnik) vor, jedoch ließen sich "bereits allgemein Rahmenbedingungen zur brandschutztechnischen Kompensation des Brandszenarios "Sockelbrand" für WDVS mit EPS-Dämmung ableiten: 1. Die bisher zur Kompensation des Brandszenarios "Wohnraumbrand" in den Zulassungen festgelegten, alternativ anzuwendenden konstruktiven Brandschutzmaßnahmen - "Sturzschutz" über jeder Öffnung in der Außenwand bzw. horizontal umlaufender "Brandriegel" in jedem zweiten Geschoss - bleiben bestehen, da diese sich als wirkungsvoll erwiesen haben. 2. Zur Kompensation des Brandszenarios "Sockelbrand" (am Geländeanschluss) werden zwei zusätzliche Brandriegel eingebaut (siehe nachfolgende Abb.). a) Ein Brandriegel wird oberhalb der Sockelausbildung in einer Höhe von max. 0,9 m oberhalb des Geländeanschlusses angebracht. Ein weiterer Brandriegel ist vorzusehen etwa im Bereich der Geschossdecke des Erdgeschosses (1. oberirdisches Geschoss). Dieser darf max. 3,0 m oberhalb des unteren Sockelriegels verlaufen (gemessen von Mittelachse zu Mittelachse der beiden Riegel). b) Oberhalb dieser zwei Riegel sind die bisher benannten konstruktiven Brandschutzmaßnahmen auszuführen, d. h. mindestens in jedem zweiten Geschoss ein umlaufender Brandriegel oder alternativ der Einbau des "Sturzschutzes" über jeder Außenwandöffnung. c) Technische Details: Für die zusätzlichen Brandriegel ist ausschließlich Mineralwolle nach DIN EN 13162 zu verwenden. Die Riegelhöhe beträgt wie bislang mindestens 200 mm. Die Brandriegel sind vollflächig mit einem für das System zugelassenen, mineralisch gebundenen Klebemörtel im Buttering- Floating-Verfahren anzubringen (beidseitiger Kleberauftrag auf Wand und Riegel mit "Einschwimmen" der Riegel). Die Brandriegel sind stets zusätzlich zu dübeln (Schraubdübel mit Stahlschraube). Der Dübelabstand soll ca. 0,6 m betragen. Es sind Jedoch mindestens zwei Dübel je Riegelstreifen erforderlich. An Gebäudeinnenecken sind verstärkte Gewebeeckwinkel zu verwenden." Die beschriebenen Maßnahmen seien generell bei allen allgemein bauaufsichtlich zugelassenen, schwer entflammbaren WDVS mit einer EPS-Dämmung mit allen Dämmstoffdicken bis zu 300 mm umzusetzen. Darüber hinaus gäbe es bei einzelnen WDVS-Ausführungen (spezieller Untergrund oder Schlussbeschichtung) momentan noch Klärungsbedarf. Daher könne ohne ergänzenden experimentellen Nachweis eine vollständig nichtbrennbare Ausführung der Dämmung im Bereich des Erdgeschosses erforderlich werden. Der Fachverband empfiehlt aus fachlicher Sicht, diese Punkte auch auf Gebäude der Gebäudeklassen GK 1 bis GK 3 umzusetzen. Für die Umsetzung bedürfe es der Kommunikation entsprechender Zulassungsänderungen durch das DIBt. Darauf aufbauend würde die Technische Systeminformation 6 - WDVS des Fachverbandes brandschutztechnisch angepasst und Planungsdetails ergänzt. Über aktuelle Neuerungen würden die Fachverbandsmitglieder zu gegebener Zeit informiert. Frage 3: Die Branddirektion Frankfurt am Main hat sowohl von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) als auch von der AGBF-Hessen und dem Deutschen Feuerwehrverband den Auftrag erhalten, die Daten von Brandereignissen in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen zu sammeln und gemeinsam darzustellen. Die von der Branddirektion Frankfurt am Main geführte Übersicht über Brandereignisse in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen [Anlage 3] beinhaltet derzeit über 60 Brandereignisse. Festzuhalten ist, dass bei über 75 % dieser, der Branddirektion bekannten, Brandereignisse die Brandursache im Außenbereich zu finden ist. Vor allem Müllsammelplatz-, und Fahrzeugbrände sprangen auf benachbarte gedämmte Fassaden über. Weniger als 25 % der hier dokumentierten Brände in Verbindung mit WDVS wurden tatsächlich durch Wohnungsbrände verursacht. Basierend auf diesen Erkenntnissen fanden seit 2012 mehrere Brandversuche in der Brandprüfstelle Laue der MFPA Leipzig GmbH (Gesellschaft für Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH) statt, an denen die Branddirektion teilweise als Gast teilnahm. Zu Beginn der Versuchsreihen wurden die WDVS zunächst nach den derzeit gültigen Einbauvorgaben der Hersteller verbaut. Im Zuge der Versuche wurde gerade bei dem Szenario "Brand in Innenecke der Außenfassade" und unter der Vorgabe "Brandlast eines Großmüllbehälters" bestätigt, dass diese Vorgaben zu überarbeiten sind. Die Montage weiterer Brandriegel sowie andere Einbauvorgaben (Verwendung von Dübeln) wurden durch die Expertenkommission als sinnvoll herausgearbeitet und durch Versuche bestätigt. Wie dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben des Fachverbandes der Wärmedämmverbund-systeme e.V. zu entnehmen ist, gibt es seitens der Industrie bereits erste Überlegungen für neue Einbauvorgaben. Diese können jedoch erst nach erfolgter Novellierung der Rechts-vorschriften und Vorgaben des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eingeführt werden. Die Branddirektion Frankfurt am Main spricht seit 2012 im Zuge der brandschutztechnischen Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren folgende Empfehlung aus: "Gemäß § 25 Abs. 2 HBO sind Außenwände und Außenwandteile so auszubilden, dass Brandentstehung bei einer Brandbeanspruchung von außen und Brandausbreitung ausreichend begrenzt sind. Aufgrund des erfahrungsgemäß heftig vonstattengehenden Brandverlaufs - auch bei schwerentflammbaren Wärmedämmverbundsystemen - wird seitens der Branddirektion empfohlen, insbesondere die Art und Anordnung von nichtbrennbaren Brandriegeln (Baustoffklasse A nach DIN 4102) frühzeitig in die Planung einzubeziehen, bzw. den Einbau einer nichtbrennbaren Fassadendämmung zu prüfen." Die Branddirektion weist darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Zusammenarbeit mit der AGBF durchaus möglich ist, dass die Brandschutzdienststellen zukünftig verstärkt solche Empfehlungen aussprechen werden. Frage 4: Zum Thema einer evtl. Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstungen von Styrol aus Polystyrolplatten liegen der Branddirektion keine Berichte vor. Auch kann die Branddirektion keine Aussage dazu machen, ob solche Untersuchungen stattgefunden haben. Frage 5: Die bauaufsichtliche Verwendbarkeit von Bauprodukten ist im zweiten Abschnitt der Hessischen Bauordnung (HBO §§ 16 ff) geregelt. Für die für WDVS verwendeten Baustoffe gilt, dass sie mindestens schwer entflammbar (eingestuft in die Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) sein müssen. Hierbei ist es der Bauherrschaft jederzeit freigestellt, für die Fassadendämmung die brandschutztechnisch höherwertige Baustoffklasse A (nicht brennbar nach DIN 4102) zu wählen. Die Einstufung der Bauprodukte in einzelne Baustoffklassen erfolgt nach anerkannten Prüfverfahren gemäß DIN 4102. Die Änderung oder Ergänzung dieser Vorschriften obliegt dem jeweiligen Normenausschuss im Deutschen Institut für Normung. Eine Novellierung des Genehmigungsverfahrens für Polystyrol liegt daher nicht in der Zuständigkeit des Landes Hessen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2014, V 1196

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