Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1076
entstanden aus Vorlage:
OF 373/8 vom
06.11.2018 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was
unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11;
ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Vor mittlerweile zwei
Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad
eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei
Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser
wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde
lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht
stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft
zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen
im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat
geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der
Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im
Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle,
findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980
zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3
und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen".
Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im
Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und
Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall
im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was
nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die
Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die
Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe
gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen
vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er
nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich
milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den
anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der
ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht
ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der
Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung
Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch
juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu
lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen
Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt,
fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den
vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das
Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah"
bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer
der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und
Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem
Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung
Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell,
um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das
Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten
bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach
Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer
Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der
Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon
ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück
finden lassen"? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.01.2010, ST 167
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2014, ST 206
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.03.2019, ST 599
Aktenzeichen: 63 0