Fragen zu Bernadottestraße 57
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980
Betreff: Fragen zu Bernadottestraße 57 Zu Frage 1: Dem Magistrat ist es bedauerlicherweise noch nicht gelungen, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen, so dass auch kein Stadtteilarchitekt beauftragt werden konnte. Da die Baustelle weiterhin keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, besteht auch keine Möglichkeit, eine Veränderung des Bauzustandes über Verwaltungszwangmaßnahmen zu erreichen. Zu Frage 2: Der Magistrat hat keine rechtliche Handhabe, das Fahrzeug von dem Grundstück entfernen zu lassen. Das Fahrzeug ist standsicher mit einem ausreichenden Abstand zur Baugrube abgestellt. Das Fahrzeug verliert augenscheinlich auch keine Betriebsflüssigkeiten, so dass keine Gefahr einer Verschmutzung von Boden oder Grundwasser besteht. Zu Frage 3: Der Bauzaun befindet sich teilweise auf dem Gelände der Mainova Aktiengesellschaft unmittelbar hinter dem Stromhäuschen und ist mit der Vegetation fest verwachsen. Zu Frage 4: Der Bewuchs im Bereich des Spielplatzes stellt keine Gefahr dar und beeinträchtigt auch nicht die Nutzung des Spielplatzes. Der Bauzaun ist in diesem Bereich standsicher und fest mit der Vegetation verwachsen.