Fragen zu Bernadottestraße 57
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST
1980
Betreff: Fragen zu
Bernadottestraße 57 Zu Frage 1: Dem Magistrat ist es
bedauerlicherweise noch nicht gelungen, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen,
so dass auch kein Stadtteilarchitekt beauftragt werden konnte. Da die Baustelle weiterhin keine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, besteht auch keine
Möglichkeit, eine Veränderung des Bauzustandes über Verwaltungszwangmaßnahmen
zu erreichen. Zu Frage 2: Der Magistrat hat keine rechtliche Handhabe, das
Fahrzeug von dem Grundstück entfernen zu lassen. Das Fahrzeug ist standsicher
mit einem ausreichenden Abstand zur Baugrube abgestellt. Das Fahrzeug verliert
augenscheinlich auch keine Betriebsflüssigkeiten, so dass keine Gefahr einer
Verschmutzung von Boden oder Grundwasser besteht. Zu Frage 3: Der Bauzaun befindet sich teilweise auf dem Gelände
der Mainova Aktiengesellschaft unmittelbar hinter dem Stromhäuschen und ist mit
der Vegetation fest verwachsen. Zu Frage 4: Der Bewuchs im Bereich des Spielplatzes stellt keine
Gefahr dar und beeinträchtigt auch nicht die Nutzung des Spielplatzes. Der
Bauzaun ist in diesem Bereich standsicher und fest mit der Vegetation
verwachsen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.06.2018, V 919
Antrag vom
06.11.2018, OF
373/8
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1076