Baugrundstück Bernadottestraße 57 - Kinderspielplatz sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST
1093
Betreff: Baugrundstück
Bernadottestraße 57 - Kinderspielplatz sichern Zu 1.: Im Hinblick auf
bauordnungsrechtliche Problemstellungen und aufgrund eines
Rechtsmittelverfahrens verzögerte sich die Ausführung der Baumaßnahme. Zu 2.: Im Rahmen der gesetzlich garantierten Baufreiheit
steht es dem Eigentümer frei, ob und wann er eine Baugenehmigung in Anspruch
nimmt. Nach § 64 Abs.7 der Hessischen Bauordnung erlischt diese erst, wenn
innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens
nicht begonnen wurde oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen wurde.
Zu 3.und 4.: Sowohl ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
als auch ein Baugebotsverfahren hält der Magistrat zum derzeitigen
Verfahrensstand für nicht geboten. Zu 5.: Die Baustelle wurde zuletzt Anfang Juli vom
Magistrat in Augenschein genommen. Die Baustelle ist mit Bauzäunen ausreichend
gesichert. Die Baugrube selbst ist unter einem Winkel von 45° abgeböscht.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 26.04.2007, V 345
Antrag vom
06.11.2018, OF
373/8
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1076