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Baugrundstück Bernadottestraße 57 - Kinderspielplatz sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Betreff: Baugrundstück Bernadottestraße 57 - Kinderspielplatz sichern Zu 1.: Im Hinblick auf bauordnungsrechtliche Problemstellungen und aufgrund eines Rechtsmittelverfahrens verzögerte sich die Ausführung der Baumaßnahme. Zu 2.: Im Rahmen der gesetzlich garantierten Baufreiheit steht es dem Eigentümer frei, ob und wann er eine Baugenehmigung in Anspruch nimmt. Nach § 64 Abs.7 der Hessischen Bauordnung erlischt diese erst, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen wurde oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen wurde. Zu 3.und 4.: Sowohl ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot als auch ein Baugebotsverfahren hält der Magistrat zum derzeitigen Verfahrensstand für nicht geboten. Zu 5.: Die Baustelle wurde zuletzt Anfang Juli vom Magistrat in Augenschein genommen. Die Baustelle ist mit Bauzäunen ausreichend gesichert. Die Baugrube selbst ist unter einem Winkel von 45° abgeböscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.04.2007, V 345 Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1076