Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2018, ST 931 Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im
Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat hat
nunmehr das Schreiben des hessischen Staatsministers für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung erhalten, in welchem das Ergebnis der zugesagten
Prüfung lärmschutzbedingter Geschwindigkeitsbeschränkungen auf ausgewählten
Bundesautobahnen (BAB) innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets dargelegt wird.
So hat Hessen Mobil unter
Berücksichtigung aktueller Verkehrszahlen an den jeweils maßgeblichen
Immissionsorten die in den Anlagen benannten Ortsteile untersucht. Die vorgenommenen Lärmberechnungen zeigen, dass
ausgehend von den Lärmemissionen der jeweiligen BAB in den untersuchten
Stadtteilen nur im Bereich Goldstein nachts und an einem Wohnhaus in Sossenheim
ganztägig Überschreitungen der maßgeblichen Bundeswerte der "Richtlinien
für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm"
(Lärmschutz-Richtlinien-StV) auftreten. Weiterhin heißt es in dem Schreiben: "Der Bereich Goldstein wird seit dem Umbau der
Anschlussstelle Niederrad im Jahr 2013 durch eine von 2,5 m auf 5,0 m erhöhte
Lärmschutzwand geschützt. Verschlechterungen in lärmtechnischer Hinsicht können
aufgrund der festgestellten Verkehrsentwicklung gegenüber dem
planfestgestellten Zustand sicher ausgeschlossen werden (siehe Anlage 1). Im
Rahmen des seinerzeitigen Planfeststellungsverfahrens sind die
Lärmschutzbelange der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sachgerecht
abgewogen und der Lärmkonflikt planerisch bewältigt worden. Aus diesem Grund
scheidet die Anordnung einer lärmschutzbedingten
Geschwindigkeitsbeschränkung als ordnungsrechtliche Maßnahme in diesem Bereich
der BAB 5 aus.
Die betroffenen Fassadenseiten und
Stockwerke des angesprochenen Wohnhochhauses im Julius-Leber-Weg 5 in
Sossenheim (Bereich BAB 66 / BAB 648) wurden bereits im Rahmen der
Lärmsanierung mit passivem Schallschutz ausgestattet. Eine ergänzende
Geschwindigkeitsbeschränkung kommt daher bedauerlicherweise nicht in
Betracht. Auf der BAB 66 in Höhe der
Henri-Dunant-Siedlung in Sossenheim besteht derzeit bereits eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen.
Hessen Mobil plant im Rahmen der Lärmsanierung die Schließung der dort
vorhandenen Lärmschutzwandlücke. Die bei Hessen Mobil zur Verfügung stehenden
Personalressourcen werden derzeit jedoch vorwiegend benötigt, um dringend
erforderliche Baumaßnahmen an Autobahnbrücken sowie im Landesstraßennetz
planerisch und baulich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund war eine Bearbeitung
dieses Projekts in 2017 leider nicht möglich. Hessen Mobil beabsichtigt, die
Planungen Mitte 2018 fortzuführen." Anlage 1 (ca. 168 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450
Antrag vom
23.01.2019, OF
966/6