Nachgehakt: Erschütterungsgutachten zur Hochbahnstrecke zwischen "Hauptbahnhof" und "West-bahnhof"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2221 Betreff: Nachgehakt:
Erschütterungsgutachten zur Hochbahnstrecke zwischen "Hauptbahnhof"
und "West-bahnhof" Vorgang: OM 4965/19 OBR 2 Der Magistrat hat wegen der
Erstellung eines Erschütterungsgutachtens und zum Punkt Standsicherheit und dem
Schutz der benachbarten Bebauung bei der Deutschen Bahn AG angefragt. Diese
teilte Folgendes mit: "Die Sicherheit der Brücken ist gewährleistet: Die
Brückenbauwerke werden mindestens alle drei Jahre geprüft und einmal pro Jahr
im Rahmen einer Begehung in Augenschein genommen. Bei Bedarf werden Gutachten
von Baufachleuten eingeholt, das Eisenbahn-Bundesamt ist als Aufsichtsbehörde
immer involviert.
Der Betrieb von Eisenbahnstrecken
ist zwangsläufig mit der Eintragung von Schwingungen in den Baugrund und damit
auch mit der Übertragung von Erschütterungen in benachbarte Gebäude verbunden.
Diese lassen sich auch nicht vermeiden. Die Schwingungseinwirkungen aus dem
Bahnbetrieb auf die Bauwerke erreichen jedoch in keiner Weise eine
Größenordnung, bei der mit einer Schädigung der Gebäudesubstanz gerechnet
werden müsste. Sie liegen deutlich unter den Anhaltswerten einschlägiger Normen
für die Beurteilung möglicher Schäden an Bauwerken (z. B. DIN 4150 - Teil 3:
"Erschütterungen im Bauwesen - Einwirken auf bauliche Anlagen"). Grundlage
hierfür sind die seitlichen Abstände vom betroffenen Gebäude bis zur
Eisenbahnstrecke von mehr als 10 Metern. Sollten Schäden an einem Gebäude aus
dem Bahnbetrieb vermutet werden, wäre durch den Gebäudeeigentümer ein
qualifiziertes Sachverständigenbüro zu beauftragen." Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2019, OM 4965