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Nachgehakt: Erschütterungsgutachten zur Hochbahnstrecke zwischen "Hauptbahnhof" und "West-bahnhof"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2221 Betreff: Nachgehakt: Erschütterungsgutachten zur Hochbahnstrecke zwischen "Hauptbahnhof" und "West-bahnhof" Vorgang: OM 4965/19 OBR 2 Der Magistrat hat wegen der Erstellung eines Erschütterungsgutachtens und zum Punkt Standsicherheit und dem Schutz der benachbarten Bebauung bei der Deutschen Bahn AG angefragt. Diese teilte Folgendes mit: "Die Sicherheit der Brücken ist gewährleistet: Die Brückenbauwerke werden mindestens alle drei Jahre geprüft und einmal pro Jahr im Rahmen einer Begehung in Augenschein genommen. Bei Bedarf werden Gutachten von Baufachleuten eingeholt, das Eisenbahn-Bundesamt ist als Aufsichtsbehörde immer involviert. Der Betrieb von Eisenbahnstrecken ist zwangsläufig mit der Eintragung von Schwingungen in den Baugrund und damit auch mit der Übertragung von Erschütterungen in benachbarte Gebäude verbunden. Diese lassen sich auch nicht vermeiden. Die Schwingungseinwirkungen aus dem Bahnbetrieb auf die Bauwerke erreichen jedoch in keiner Weise eine Größenordnung, bei der mit einer Schädigung der Gebäudesubstanz gerechnet werden müsste. Sie liegen deutlich unter den Anhaltswerten einschlägiger Normen für die Beurteilung möglicher Schäden an Bauwerken (z. B. DIN 4150 - Teil 3: "Erschütterungen im Bauwesen - Einwirken auf bauliche Anlagen"). Grundlage hierfür sind die seitlichen Abstände vom betroffenen Gebäude bis zur Eisenbahnstrecke von mehr als 10 Metern. Sollten Schäden an einem Gebäude aus dem Bahnbetrieb vermutet werden, wäre durch den Gebäudeeigentümer ein qualifiziertes Sachverständigenbüro zu beauftragen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4965