Milieuschutzsatzung für das gesamte Nordend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Betreff: Milieuschutzsatzung für das gesamte
Nordend Die Stadt Frankfurt am Main hat
nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch die besonderen städtebaulichen
Gründe darzulegen die dazu führen, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
erhalten werden soll. Die Gemeinde ist somit nicht frei, in beliebigem Umfang
Gebiete oder ganze Teile der Stadt unter sogenannten Milieuschutz zu stellen.
Im Interesse einer möglichst rechtssicheren Anwendung findet eine
Tatsachenermittlung und Prüfung der Anwendungsvoraussetzung des § 172 (1) Nr. 2
BauGB für Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach
einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Grundsätzlich führt daher jede
Bezeichnung von bestimmten Gebieten zu der in der OM 4038/2018 dargelegten
Abgrenzungsproblematik. Nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss
wird auf Basis aktualisierter Daten die Relevanz der Satzungen überprüft.
Dabei wird auch die angelegte
Methodik überprüft und ggf. weiterentwickelt (z.B. Art und Weise der
Berücksichtigung der Baualtersklassen einschließlich der
Nachkriegsbebauung). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
Erhaltungssatzungen nach § 172 Baugesetzbuch nicht dem individuellen
Mieterschutz dienen, sondern ausschließlich aus besonderen städtebaulichen
Gründen gerechtfertigt sind. Der Magistrat hat jedoch das Anliegen eines
verstärkten Mieterschutzes aufgegriffen und hierfür eine Stabsstelle
Mieterschutz eingerichtet, die am 1. März 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat.
In enger Zusammenarbeit mit den
Mieterschutzvereinen schützt die Stabstelle Mietergemeinschaften vor
missbräuchlichen Spekulationen und Entmietungspraktiken, führt
Mediationsverfahren mit Mietern und Vermietern durch und koordiniert Maßnahmen
zum Mieterschutz innerhalb der Verwaltung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038
Antrag vom
17.11.2019, OF
752/3
Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2020, OM 5649
Anregung vom
20.02.2020, OA 535