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Milieuschutzsatzung für das gesamte Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Betreff: Milieuschutzsatzung für das gesamte Nordend Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen die dazu führen, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Die Gemeinde ist somit nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete oder ganze Teile der Stadt unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Im Interesse einer möglichst rechtssicheren Anwendung findet eine Tatsachenermittlung und Prüfung der Anwendungsvoraussetzung des § 172 (1) Nr. 2 BauGB für Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Grundsätzlich führt daher jede Bezeichnung von bestimmten Gebieten zu der in der OM 4038/2018 dargelegten Abgrenzungsproblematik. Nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss wird auf Basis aktualisierter Daten die Relevanz der Satzungen überprüft. Dabei wird auch die angelegte Methodik überprüft und ggf. weiterentwickelt (z.B. Art und Weise der Berücksichtigung der Baualtersklassen einschließlich der Nachkriegsbebauung). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Erhaltungssatzungen nach § 172 Baugesetzbuch nicht dem individuellen Mieterschutz dienen, sondern ausschließlich aus besonderen städtebaulichen Gründen gerechtfertigt sind. Der Magistrat hat jedoch das Anliegen eines verstärkten Mieterschutzes aufgegriffen und hierfür eine Stabsstelle Mieterschutz eingerichtet, die am 1. März 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat. In enger Zusammenarbeit mit den Mieterschutzvereinen schützt die Stabstelle Mietergemeinschaften vor missbräuchlichen Spekulationen und Entmietungspraktiken, führt Mediationsverfahren mit Mietern und Vermietern durch und koordiniert Maßnahmen zum Mieterschutz innerhalb der Verwaltung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Antrag vom 17.11.2019, OF 752/3 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5649 Anregung vom 20.02.2020, OA 535