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Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319

Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3786 - OA 345/18 OBR 3 - Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist die Stadt nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen (Etat-Antrag E6 vom 27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012). Die Analyse wird gesamtstädtisch für alle Stadtbezirke durgeführt und schließt auch die Siedlungsbestände der 50-er/ 60-er Jahre mit ein. Der Ortsbeirat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse dieser Untersuchungen unterrichtet.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 34
OBR 3
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 3
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 34
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Sitzung 36
OBR 3
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 3
TO II, TOP 56
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 319 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU FDP BFF