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Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3786 - OA 345/18 OBR 3 - Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist die Stadt nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen (Etat-Antrag E6 vom 27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012). Die Analyse wird gesamtstädtisch für alle Stadtbezirke durgeführt und schließt auch die Siedlungsbestände der 50-er/ 60-er Jahre mit ein. Der Ortsbeirat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse dieser Untersuchungen unterrichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Antrag vom 17.11.2019, OF 752/3 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5649 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 31.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 319 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4884, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.12.2019