Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B
319 Betreff:
Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr.
50 Vorgang: Beschl.
d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3786 - OA 345/18 OBR 3 - Entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M
217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach
Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung
und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der
bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig
erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist
die Stadt nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter sogenannten
Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4)
Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb
die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die
Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer
stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring
"Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main"
aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach
einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen (Etat-Antrag E6 vom
27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012). Die Analyse wird gesamtstädtisch für alle
Stadtbezirke durgeführt und schließt auch die Siedlungsbestände der 50-er/
60-er Jahre mit ein. Der Ortsbeirat wird zu gegebener Zeit über die
Ergebnisse dieser Untersuchungen unterrichtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.11.2018, OA 345
Antrag vom
17.11.2019, OF
752/3
Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2020, OM 5649
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3
am 31.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP
34 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 319 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP
und BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): §
4884, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom
02.12.2019